Fördermöglichkeiten innerhalb Europas
In der EU kann ein selbst organisiertes Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung für mindestens 60 Tage, über das ERASMUS-Mobility Praktika Programm gefördert werden. Die Informationen zum Bewerbungsprozess und den Zuschüssen finden Sie hier.
Unter diesen Links finden Sie Erasmus+ Erklärvideos zum Thema Praktikum im europäischen Ausland:
- VoraussetzungenEinklappen
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- Gefördert werden nur Vollzeitpraktika (40 St./Woche)
- Dauer des Praktikums beträgt mindestens 2 Monate (60 Tage) und höchstens 12 Monate
- Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen
- Praktika im Herkunftsland kann durch das Erasmus+ Stipendium nicht gefördert werden
- Die Förderung muss mindestens 6 Wochen vor Beginn des Praktikums beantragt werden. Eine nachträgliche Förderung oder die Förderung eines bereits begonnen Praktikums sind nicht möglich.
Wichtige Hinweise:
- EU-Institutionen, EU-Programme, Internationale und europäische Organisationen sowie Aufenthalte in der Schweiz sind nicht förderfähig.
- Absolventen können für ERASMUS+ Praktika/Praxisaufenthalte gefördert werden, wenn sie das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung der entsprechenden Studienphase durchführen und abschließen.
- FördersummeEinklappen
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Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Je nach Zielland gelten folgende Monatssätze:
- Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden - monatlich 750 EUR
- Gruppe 2 : Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - monatlich 690 EUR
- Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn - monatlich 540 EUR
Die Förderung kann durch Top-Ups für Studierende und Graduierte mit geringen Chancen oder nachhaltiges Reisen ergänzt werden.
Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt in 2 Raten als Einmalzahlungen. Nach Beginn des Aufenthaltes werden zunächst etwa 70% der Gesamtförderung ausgezahlt. Die Restzahlung erfolgt nach Beendigung des Aufenthaltes und Einreichung aller notwendigen Unterlagen.
- Top-Up für Studierende und Graduierte mit geringen ChancenEinklappen
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Studierende mit geringeren Chancen erhalten monatlich 250 Euro zusätzlich zu Ihrem Erasmus+-Zuschuss.
Im ERASMUS Projekt 2022 trifft dies auf folgende Gruppen zu:
- Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
- Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus.
- erwerbstätige Studierende
Die Beantragung des Zuschusses erfolgt online mit der Bewerbung durch Upload der ehrenwörtlichen Erklärung zu Top-Ups.
- Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen (Green Travel)Einklappen
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Studierende können zudem ein Top-Up von 50 EUR für umweltfreundliches Reisen erhalten und bis zu vier zusätzliche Fördertage (Reisetage) beantragen.
Eine umweltfreundliche Reise findet laut ERASMUS+ Leitfaden zum Großteil mit nachhaltigen Verkehrsmitteln wie Bus, Zug oder Carsharing statt.
Das Reisen mit eigenem Auto und ohne Mitfahrer sowie Flugzeug oder Fähre gilt nicht als emissionsarm und kann demnach nicht durch das Top-Up ergänzt werden.
Die Beantragung des Zuschusses erfolgt online mit der Bewerbung durch Upload der ehrenwörtlichen Erklärung zu Top-Ups.
Eine nachträgliche Beantragung ist laut der Regularien im ERASMUS Programm nicht zulässig.
Wichtig: Nachweise zu klimafreundlichen Reisen werden stichprobenartig kontrolliert. Belege zur umweltfreundlichen An- und Abreise müssen daher fünf Jahre im Original aufbewahrt und bei Aufforderung im International Office zur Prüfung eingereicht werden. Sollte der Nachweis nicht möglich sein, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
- BewerbungEinklappen
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Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular für Erasmus SMP mindestens 6 Wochen vor Praktikumsbeginn aus und senden Sie die am Ende erzeugte PDF-Datei per E-Mail an outgoing-erasmus@uni-bayreuth.de.
Anschließend wird Ihr Antrag geprüft und Ihnen eine Rückmeldung erteilt.
- BewerbungsunterlagenEinklappen
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- Tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch
- Motivationsschreiben auf Deutsch (max. 1 Seite)
- Sprachnachweis (auch Schulzeugnis wird akzeptiert)
- Notenübersicht (cmlife)
- Für Masterstudierende: Bachelorzeugnis
- Praktikumszusage bzw. Praktikumsvertrag
- Unterlagen für den Erasmus+ FinanzzuschussEinklappen
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Erasmus+ Unterlagen für die 1. Rate:
- Grant Agreement im Original
Das Grant Agreement ist das einzige Dokument, welches dem International Office vor der Förderung im Original mit Unterschrift vorliegen muss. Die weiteren Unterlagen für die 1. Rate müssen digital im Bewerbungsportal hochgeladen werden. - Certificate of Arrival
- Immatrikulationsbescheinigung der UBT
- Traineeship Agreement (before the mobility)
- Bestätigung über das Bestehen des OLS Sprachtests
- Erklärung zum Versicherungsschutz
Wichtig: Der Versicherungsschutz muss mindestens eine Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung enthalten. Es ist zu beachten, dass Sie über die Universität Bayreuth nicht versichert sind.
Unterstützende Informationsmaterialien für die Unterlagen der 1. Rate:
- Leitfaden zum Ausfüllen des Traineeship Agreements
- Fächercodes Erasmus+
- Fachverantwortliche Universität Bayreuth
Erasmus+ Unterlagen für die 2. Rate:
- Certificate of Departure
- Traineeship Agreement (after the mobility / ggf. during the mobility)
- Erfahrungsbericht
- Praktikumszeugnis
- Teilnahme an der EU-Umfrage (Einladung erfolgt per E-Mail durch EU-Kommission)
Ergänzende Formulare zur Erasmus+ Finanzvereinbarung:
Bei Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte an outgoing-erasmus@uni-bayreuth.de
- Grant Agreement im Original