Druckansicht der Internetadresse:

International Office

Seite drucken
Bannerbild Erasmus+

Fördermöglichkeiten innerhalb Europas

In der EU kann ein selbst organisiertes Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung für mindestens 60 Tage, über das ERASMUS-Mobility Praktika Programm gefördert werden. Die Informationen zum Bewerbungsprozess und den Zuschüssen finden Sie hier.

Unter diesen Links finden Sie Erasmus+ Erklärvideos zum Thema Praktikum im europäischen Ausland:

VoraussetzungenEinklappen
  • Gefördert werden nur Vollzeitpraktika (40 St./Woche bzw. landesübliche Stundenzahl)
  • Dauer des Praktikums beträgt mindestens 2 Monate (60 Tage) und höchstens 12 Monate
  • Vorliegen von ausreichendem Versicherungsschutz
  • Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen
  • Praktika im Herkunftsland kann durch das Erasmus+ Stipendium nicht gefördert werden
  • Die Förderung darf frühestens 8 und muss mindestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums beantragt werden. Eine nachträgliche Förderung oder die Förderung eines bereits begonnen Praktikums sind nicht möglich.

Wichtige Hinweise:

  • EU-Institutionen, EU-Programme, Internationale und europäische Organisationen sowie Aufenthalte in der Schweiz sind nicht förderfähig.
  • Absolventen können für ERASMUS+ Praktika/Praxisaufenthalte gefördert werden, wenn sie das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung der entsprechenden Studienphase durchführen und abschließen.
FörderratenEinklappen

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Die Förderung eines Aufenthaltes in der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich über Erasmus ist nicht möglich.

Informationen zu den Förderraten finden Sie unter dem Aufruf 2024.
Bitte beachten Sie, dass im Erasmus Programm jeder Monat mit 30 Tagen berechnet wird. Die Tagesfördersumme entspricht daher 1/30 des Monatsfördersatzes.

Die Förderung kann durch Top-Ups für Studierende und Graduierte mit geringen Chancen oder nachhaltiges Reisen ergänzt werden.

Top-Up für Studierende und Graduierte mit geringen ChancenEinklappen

Im Erasmus Programm der Programmgeneration 2021-2027 sollen Studierende, die besondere soziale Hürden für einen Auslandsaufenthalt überwinden müssen, zusätzlich unterstützt werden.

Deshalb erhalten Studierende mit 'geringeren Chancen'  im Projekt 2024 monatlich 250 Euro zusätzlich zu Ihrem Erasmus+-Zuschuss.

Im ERASMUS Projekt 2024 trifft dies auf folgende Gruppen zu:

Auch wenn mehrere Kriterien zutreffen, kann das Top-Up nur für eines erhalten werden. Eine Addierung mehrerer sozialer Top-Ups ist nicht möglich.

Die Beantragung des Zuschusses erfolgt online im Zuge der Abgabe der geplanten Daten für die Förderung.'
Eine nachträgliche Beantragung ist laut der Regularien im ERASMUS Programm nicht zulässig.

Wichtig: Nachweise zu sozialen Top-Ups werden stichprobenartig kontrolliert. Nachweise müssen daher bei Bewerbung im International Office zur Prüfung eingereicht werden. Sollte der Nachweis nicht möglich sein, kann das Top-Up nicht gewährt werden.


Kriterien für finanzielle Zuschüsse

Studierende und Graduierte mit einer Behinderung oder chornischer Erkrankung

  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung einem Grad der Behinderung von 20, durch die ein finanzieller Mehrbedarf entsteht, können einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat erhalten.
  • Alternativ kann für Studierende bei denen durch die Behinderung oder chronische Erkrankung höhere Mehrkosten entstehen, durch Unterstützung der Universität Bayreuth ein Realkostenantrag beim DAAD gestellt werden. Nehemn Sie dazu bitte Kontakt zu outgoing-erasmus@uni-bayreuth.de auf. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch die Univeristät Bayreuth bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der kurz vor oder erst nach Beginn Ihres Auslandsstudiums bzw. -praktikums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.

Nachweise können in Form eines Attest vom behandelnden medizinischen Fachpersonal eingereicht werden.

Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen

  • Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden.
  • Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.
  • Werden beide Eltern bei Mitnahme von mind. zwei Kindern gefördert, können beide Elternteile für die Mitnahme eines Kindes den Zuschuss erhalten.

Als Nachweis bitten wir um Abgabe der Geburtsurkunden der Kinder.

Erstakademikerinnen und Erstakademiker Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

  • Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule.
  • Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Bitte orientieren Sie sich in Zweifelsfällen zur Bewertung von Abschlüssen an dem durch die HRK zur Verfügung gestellten Internetportal Hochschulkompass sowie an der Seite der
    Stiftung Akkreditierungsrat.
  • Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
  • Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.

Als Nachweis bitten wir um eine formlose und unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung der Eltern.

Erwerbstätige Studierende

  • Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 520 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert). Hinweis: Hochschulen können unter Wahrung der Gleichbehandlung und Dokumentationspflicht entscheiden, eine gemittelte Berechnung des Erwerbs zuzulassen, sofern der über 6 fortlaufende Monate gemittelte Erwerb im Ergebnis monatlich über 520 EUR und unter 850 EUR liegt.
  • Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.).
    Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
  • Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.

Als Nachweis bitten wir Sie Ihre Gehaltsabrechnungen der letzten Monate bzw. den Steuerbescheid einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Kriterienkatalog für finanzielle Zusatzförderung des DAAD.

Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen (Green Travel)Einklappen

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erasmus+ Programms sollen für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen, sensibilisiert werden. Durch die finanzielle Förderung der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.

Eine umweltfreundliche Reise findet laut ERASMUS+ Leitfaden zum Großteil mit nachhaltigen Verkehrsmitteln wie Bus, Zug, Fahrrad oder Carsharing statt.

Das Reisen mit eigenem Auto und ohne Mitfahrer sowie Flugzeug oder Fähre gilt nicht als emissionsarm.

Teilnehmer, die aufgrund der Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel mehr Zeit für die Anreise benötigen, können im Rahmen der individuellen Förderung bis zu sechs zusätzliche Fördertage zur Deckung der Unterbringungskosten für die Reisezeit vor und nach der Mobilität erhalten. Über die Zahlung zusätzlicher Fördertage wird auf Grundlage der Reisedistanz ab Bayreuth entschieden.

DistanzFördertage
100 - 499 km1 Tag pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)
500 - 1999 km2 Tage pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)
mehr als 2000 km3 Tage pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)


Um die Distanz zu berechnen, können Sie den Erasmus Distance Calculator verwenden.

Die Beantragung des Zuschusses erfolgt online im Zuge der Abgabe der geplanten Daten für die Förderung.
Eine nachträgliche Beantragung ist laut der Regularien im ERASMUS Programm nicht zulässig.

Wichtig: Nachweise zu klimafreundlichen Reisen werden stichprobenartig kontrolliert. Belege zur umweltfreundlichen An- und Abreise müssen daher fünf Jahre im Original aufbewahrt und bei Aufforderung im International Office zur Prüfung eingereicht werden. Sollte der Nachweis nicht möglich sein, muss die Förderung zurückgezahlt werden.

FördersummeEinklappen

Die Förderung wird anhand der oben genannten Fördersätze monatlich berechnet und kann pro Studienzyklus für maximal 360 Tage bezogen werden (Ausnahme: einzügige Studiengänge). Eine Kombination von Studium und Praktikum ist möglich.

Hinweis: Aufgrund der verfügbaren Finanzmittel werden maximal bis zu 120 Aufenthaltstage gefördert. Diese maximale Förderdauer kann auch durch grünes Reisen nicht überschritten werden.

Die Auszahlung erfolgt in 2 Raten: 

  • 1. Rate - etwa 70 % der geplanten Gesamtförderung (nach Erhalt des Grant Agreements)
  • 2. Rate - Restbetrag der endgültigen Gesamtförderung (nach Beendigung des Aufenthaltes)

Der tatsächliche Förderanspruch bis 120 Tage wird in der zweiten Ratenzahlung mit der ersten Rate verrechnet. Sollte Ihr Aufenthalt weniger als 120 Tage andauern, wird die Berechnung tagesgenau erfolgen.

BewerbungEinklappen

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular für Erasmus SMP maximal 8 Wochen und mindestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn aus. EIne Förderung nach Praktikumsstart ist nicht mehr möglich.

Zur Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Motivationsschreiben auf Deutsch (max. 1 Seite)
  • Sprachnachweis (auch Schulzeugnis wird akzeptiert)
  • Notenübersicht (cmlife)
  • Für Masterstudierende: Bachelorzeugnis
  • Immatrikulationsbescheinigung der UBT
  • Praktikumszusage bzw. Praktikumsvertrag mit Angabe der Wochenarbeitsstunden
  • Erklärung zum Versicherungsschutz
    Wichtig: Der Versicherungsschutz muss mindestens eine Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung enthalten. Es ist zu beachten, dass Sie über die Universität Bayreuth nicht versichert sind.
  • Traineeship Agreement (before the mobility)
    Leitfaden zum Ausfüllen des Traineeship Agreements
  • ggf. Nachweis zu geringen Chancen

Unterstützende Informationsmaterialien für die Unterlagen:

Anschließend wird Ihr Antrag geprüft und Ihnen eine Rückmeldung erteilt.

Unterlagen für den Erasmus+ FinanzzuschussEinklappen

Erasmus+ Unterlagen für die 1. Rate:

  • Grant Agreement im Original
    Das Grant Agreement inklusive ehrenwörtlicher Erklärung ist das einzige Dokument, welches dem International Office vor der Förderung im Original mit Unterschrift vorliegen muss.

Erasmus+ Unterlagen für die 2. Rate:

  • Certificate of Stay
  • Traineeship Agreement (after the mobility / ggf. during the mobility)
  • Erfahrungsbericht
  • Praktikumszeugnis
  • Teilnahme an der EU-Umfrage (Einladung erfolgt per E-Mail durch EU-Kommission)

Ergänzende Formulare zur Erasmus+ Finanzvereinbarung (Grant Agreement):

Bei Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte an outgoing-internship@uni-bayreuth.de


Verantwortlich für die Redaktion: Sabine Anders

Facebook Twitter Youtube-Kanal Instagram UBT-A Kontakt