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Fördermöglichkeiten innerhalb Europas

Ein Praktikum im Ausland bietet die optimale Möglichkeit praktische Erfahrungen während des Studiums zu sammeln, sein Fachwissen zu erweitern und in die internationale Arbeitswelt einzutauchen.
Unterstützung bei der Umsetzung von Auslandspraktika erhalten Sie durch ERASMUS+ SMP. Das Programm bietet Bachelor- und Masterstudierenden sowie eingeschriebenen Doktoranden und Absolventen eine monatliche Förderdung für selbstorganisierte Auslandspraktika an Unternehmen, Organisationen und Hochschulen innerhalb Europas.

PraktikumssucheEinklappen

Die Suche und Organisation eines Auslandspraktikums werden selbstständig von Ihnen durchgeführt.
Natürlich stehen wir Ihnen bei Fragen beratend zur Verfügung.

Inspirationen und mögliche Ansprechpartner finden Sie in unseren Erfahrungsberichten ehemaliger Auslandspraktikanten im Publisher sowie durch unzählige Anbieter und Organisationen:

ERASMUS+ Förderung

Die ERASMUS+ Praktikumsförderung (SMP) ist immer abhängig vom verfügbaren Budget.

Praktikumsförderung
VoraussetzungenEinklappen
  • Gefördert werden nur Vollzeitpraktika (40 St./Woche bzw. landesübliche Stundenzahl)
  • Dauer des Praktikums beträgt mindestens 2 Monate (60 Tage) und höchstens 12 Monate
  • Maximale Brutto Vergütung von 1.000€
  • Vorliegen von ausreichendem Versicherungsschutz
  • Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen

Wichtige Hinweise:

  • Die Förderung darf frühestens 8 und muss mindestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums beantragt werden. Eine nachträgliche Förderung oder die Förderung eines bereits begonnen Praktikums sind nicht möglich.
  • Praktika im Herkunftsland können durch das Erasmus+ Stipendium nicht gefördert werden.
  • Praktika an EU-Institutionen, EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen
  • Aufenthalte in der Schweiz oder dem Vereinigtem Königreich sind nicht förderfähig.
  • Absolventen können für ERASMUS+ Praktika/Praxisaufenthalte gefördert werden, wenn das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Studienphase abgeschlossen wird.
FördersummeEinklappen

Die Stipendiensätze variieren je nach Zielland und liegen zwischen 690 und 750 Euro pro vollen Monat. Eine aktuelle Übersicht zu den Förderpauschalen finden Sie hier.

Die ERASMUS Förderung wird anhand der oben genannten Fördersätze monatlich berechnet und kann pro Studienzyklus für maximal bis zu 360 Tage bezogen werden (Ausnahme: einzügige Studiengänge). Eine Kombination von Studium und Praktikum ist möglich.

Aufgrund der verfügbaren Finanzmittel werden maximal bis zu 120 Tage je Aufenthalt gefördert, unabhängig der tatsächlichen Aufenthaltsdauer.

Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt in 2 Raten: 

  • 1. Rate - etwa 70 % der geplanten Gesamtförderung (nach Erhalt des Grant Agreements)
  • 2. Rate - Restbetrag der endgültigen Gesamtförderung (nach Beendigung des Aufenthaltes)

Der tatsächliche Förderanspruch bis 120 Tage wird in der zweiten Ratenzahlung mit der ersten Rate verrechnet. Sollte Ihr Aufenthalt weniger als 120 Tage andauern, wird die Berechnung tagesgenau erfolgen.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten (Top-Ups)Einklappen

Social Top-Up
Studierende mit folgendem Hintergrund können sich zusätzlich für ein Social Top-Up qualifizieren:

Es kann nur ein Social Top-Up gewährt werden, auch bei Zutreffen von mehreren Kriterien.

Green Travel
Studierende, die Ihre Reise überwiegend mit grünen Transportmitteln antreten, können zusätzliche Fördertage erhalten.Die Beantragung erfolgt online im Zuge der Bewerbung. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht zulässig. Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Kriterienkatalog für finanzielle Zusatzförderung des DAAD.

Kriterien für Social Top-UpEinklappen

Studierende und Graduierte mit einer Behinderung oder chronischer Erkrankung

  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung einem Grad der Behinderung von 20, durch die ein finanzieller Mehrbedarf entsteht, welcher nicht durch die Krankenversicherung gedeckt wird, können einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat erhalten.
  • Alternativ kann für Studierende bei denen durch die Behinderung oder chronische Erkrankung höhere Mehrkosten entstehen, durch Unterstützung der Universität Bayreuth ein Realkostenantrag beim DAAD gestellt werden. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt zu outgoing-erasmus@uni-bayreuth.de auf. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch die Univeristät Bayreuth bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der kurz vor oder erst nach Beginn Ihres Auslandsstudiums bzw. -praktikums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.

Als Nachweis bitten wir um ein Attest vom behandelnden medizinischen Fachpersonal, welches den finanziellen Mehrbedarf bestätigen.

Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen

  • Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden.
  • Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.
  • Werden beide Eltern bei Mitnahme von mind. zwei Kindern gefördert, können beide Elternteile für die Mitnahme eines Kindes den Zuschuss erhalten.

Als Nachweis bitten wir um Abgabe der Geburtsurkunden des Kindes/der Kinder.

Erstakademikerinnen und Erstakademiker Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

  • Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule.
  • Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Bitte orientieren Sie sich in Zweifelsfällen zur Bewertung von Abschlüssen an dem durch die HRK zur Verfügung gestellten Internetportal Hochschulkompass sowie an der Seite der
    Stiftung Akkreditierungsrat.
  • Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
  • Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.

Als Nachweis bitten wir um eine unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung der Eltern.

Erwerbstätige Studierende

  • Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 520 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert). Hinweis: Hochschulen können unter Wahrung der Gleichbehandlung und Dokumentationspflicht entscheiden, eine gemittelte Berechnung des Erwerbs zuzulassen, sofern der über 6 fortlaufende Monate gemittelte Erwerb im Ergebnis monatlich über 520 EUR und unter 850 EUR liegt.
  • Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.).
    Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
  • Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.

Als Nachweis bitten wir Sie Ihre Gehaltsabrechnungen der letzten Monate bzw. den entsprechenden Steuerbescheid einzureichen.

Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen (Green Travel Top-Up)Einklappen

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erasmus+ Programms sollen für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen, sensibilisiert werden. Durch die finanzielle Förderung der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.

Eine umweltfreundliche Reise findet laut ERASMUS+ Leitfaden zum Großteil mit nachhaltigen Verkehrsmitteln wie Bus, Zug, Fahrrad oder Carsharing statt.

Das Reisen mit eigenem Auto und ohne Mitfahrer sowie Flugzeug oder Fähre gilt nicht als emissionsarm.

Teilnehmer, die aufgrund der Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel mehr Zeit für die Anreise benötigen, können im Rahmen der individuellen Förderung bis zu sechs zusätzliche Fördertage zur Deckung der Unterbringungskosten für die Reisezeit vor und nach der Mobilität erhalten. Über die Zahlung zusätzlicher Fördertage wird auf Grundlage der Reisedistanz ab Bayreuth entschieden.

DistanzFördertage
100 - 499 km1 Tag pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)
500 - 1999 km2 Tage pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)
mehr als 2000 km3 Tage pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)


Um die Distanz zu berechnen, können Sie den Erasmus Distance Calculator verwenden.

Die Beantragung des Zuschusses erfolgt online im Zuge der Abgabe der geplanten Daten für die Förderung.
Eine nachträgliche Beantragung ist laut der Regularien im ERASMUS Programm nicht zulässig.

Wichtig: Nachweise zu klimafreundlichen Reisen werden stichprobenartig kontrolliert. Belege zur umweltfreundlichen An- und Abreise müssen daher fünf Jahre im Original aufbewahrt und bei Aufforderung im International Office zur Prüfung eingereicht werden. Sollte der Nachweis nicht möglich sein, muss die Förderung zurückgezahlt werden.

Beantragung

Die Beantragung der SMP Förderung findet online im Bewerbungsformular für Erasmus SMP statt. Tätigen Sie die Beantraung maximal 8 Wochen und mindestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn. Eine Beantragung der Förderung nach Praktikumsstart ist ausgeschlossen.

Unterlagen zur BeantragungEinklappen

Zur Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Sprachnachweis (auch Schulzeugnis wird akzeptiert)
  • Notenübersicht (cmlife)
  • Immatrikulationsbescheinigung der UBT
  • Praktikumszusage bzw. Praktikumsvertrag mit Angabe der Wochenarbeitsstunden
  • Erklärung zum Versicherungsschutz
    Wichtig: Der Versicherungsschutz muss mindestens eine Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung enthalten. Es ist zu beachten, dass Sie über die Universität Bayreuth nicht versichert sind.
  • Traineeship Agreement (before the mobility) inkl. der Unterschriften von Praktikumsinsitution und Ihrem Fachbereich in Bayreuth.
  • ggf. Nachweis zu Top-Ups

Unterstützende Informationsmaterialien für die Unterlagen:

Anschließend wird Ihr Antrag geprüft und Ihnen eine Rückmeldung erteilt.

Unterlagen für die Auszahlung der FörderungEinklappen

Nach der erfolgreichen Beantragung Ihrer SMP Förderung erhalten Sie von uns das Grant Agreement. Die Zusendung erfolgt digital an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.

Erasmus+ Unterlagen für die 1. Rate:

  • Grant Agreement im Original
    Das Grant Agreement inklusive ehrenwörtlicher Erklärung ist das einzige Dokument, welches dem International Office vor der Förderung im Original mit Unterschrift vorliegen muss.

Erasmus+ Unterlagen für die 2. Rate:

  • Certificate of Stay
  • Traineeship Agreement (after the mobility / ggf. during the mobility)
  • Erfahrungsbericht
  • Praktikumszeugnis
  • Teilnahme an der EU-Umfrage (Einladung erfolgt per E-Mail durch EU-Kommission)

Ergänzende Formulare zur Erasmus+ Finanzvereinbarung (Grant Agreement):

Weitere externe Fördermöglichkeiten

Neben der ERASMUS SMP Förderung gibt es weitere externe Fördermöglichkeiten für Praktikumsaufenthalte.
Hier finden Sie eine beispielhafte Auflistung:

Kontaktiere uns

Beratung und nützliche Links

Gerne steht Ihnen das International Office bei Fragen rund um die Erasmus+ Förderung zur Verfügung. Beratungstermine können in der Sprechstundenverwaltung vereinbart werden.

Sie möchten Ihre Fragen lieber telefonisch stellen? Dann rufen Sie doch einfach bei unserer Telefon-Hotline an: Montag – Donnerstag unter +49 (0)921 / 55-5874

Auch Ihr Fachbereich sowie die ERASMUS+ Fachkoordinator/innen stellen eine wichtige Anlaufstelle dar.

Unter diesen Links finden Sie Erasmus+ Erklärvideos zum Thema Praktikum im europäischen Ausland:


Verantwortlich für die Redaktion: Sabine Anders

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