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International Office

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Wegweiser bunt

Studienaufenthalte außerhalb Europas

Global Programm

Im außereuropäischen Ausland bestehen viele Partnerschaften und Kooperationen mit Universitäten in Nord-, Süd- und Mittelamerika, Afrika, Asien, Australien und dem Vereinigten Königreich.

Studierende haben dort die Möglichkeit, ein Gaststudium mit der Dauer von einem oder zwei Semestern zu absolvieren. Viele Partnerhochschulen bieten für Austauschstudierende mindestens eine Ermäßigung der Studiengebühren oder sogar den vollen Studiengebührenerlass an. Gebührenermäßigungen beziehen sich immer auf die reinen Studiengebühren („tuition fees“). Es können unter anderem Verwaltungsgebühren zu entrichten sein, die den Homepages der Gasthochschulen zu entnehmen sind.

Partneruniversitäten für den Studierendenaustausch

Unter folgendem Link können Sie alle Partnerinstitutionen der Universität Bayreuth finden und falls vorhanden, Erfahrungsberichte zu den Institutionen einsehen.

Diese interaktive Karte - genannt Publisher - ist das zentrale Rechercheinstrument für Austauschmöglichkeiten an der Universität Bayreuth.

Wichtige Informationen über die Partnerhochschulen werden dort für Sie bereitgestellt. Sie finden dort Semesterdaten, Webseiten, Fact Sheets, Unterkunftsmöglichkeiten sowie akademische und sprachliche Voraussetzungen.

Voraussetzungen für einen AustauschEinklappen
  • Sie sind mit Abschlussziel an der Universität Bayreuth eingeschrieben.
    Exchange Students sind von der Teilnahme am Austauschprogramm ausgeschlossen.
  • Es besteht ein Vertrag über Studierendenaustausch zwischen der Universität Bayreuth und der Gastinstitution.
  • Sie haben bereits mindestens 20 ECTS Punkte im BA erreicht (Für MA-Studierende ist der BA ausreichend).
  • Sie verfügen über einen aktuellen akademischen Sprachnachweis auf ausreichendem Niveau (siehe Sprachanforderungen)

Bitte beachten Sie, dass es sich bei oben genannten Punkten um Vorgaben des International Office handelt. Ihr Fachbereich hat ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen festgelegt.

SprachanforderungenEinklappen

Fundierte Kenntnisse der Unterrichtssprache sind grundlegend für den Erfolg eines Auslandsaufenthaltes und müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung um einen Austauschplatz in den Programmen der Universität Bayreuth nachgewiesen werden. 

Die genauen Sprachanforderungen für Ihre Bewerbung können Sie den Informationen zu den einzelnen Universitäten im MoveOn Publisher entnehmen.

Folgende Anforderungen muss ein Sprachnachweis erfüllen:

  • Ihr Sprachnachweis sollte nicht älter als 2 Jahre sein. Ein älterer Nachweis führt zu einer nachrangigen Behandlung Ihrer Bewerbung.
  • Der Sprachnachweis muss das Sprachniveau anhand des CEFR nachweisen.
  • Ihr Sprachnachweis muss akademisch sein, ein Abiturzeugnis ist nicht ausreichend.

Folgende Nachweise werden an der Universität Bayreuth akzeptiert:

  • Erfolgreiche Teilnahme an Sprachkursen der Universität Bayreuth (Nachweis durch Einreichen der Leistungsübersicht).
    Akzeptierte Sprachkurse für Englisch sind z.B.:
    • Developing Competence in Business English (BE1) (Niveau B1)
    • Developing Competence in Business English (BE2) (Niveau C1)
    • Englisch Aufbaukurs Jura (Niveau C1)
    • Englisch Aufbaukurs Wirtschaft (Niveau C1)
    • Fachsprache Jura (Niveau C1)
    • Fachsprache Wirtschaft (Niveau C1)
    • English for Academic Purposes I (Niveau B2+)
    • English for Academic Purposes II (Niveau C1)
  • DAAD-Sprachzertifikat
    Das Sprachenzentrum der Universität Bayreuth bietet zweimal jährlich den kostenlosen DAAD Sprachtest an. Hierbei werden Studierende in den Teilbereichen Mündliche Interaktion, Lesen und Schreiben geprüft. Wichtige Informationen zu Inhalten, Musterprüfungen, Anmeldungsmodalitäten und einer möglichen Befreiung von der DAAD-Sprachprüfung finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums.
    Hinweise:
    • Das Sprachenzentrum kann Ihnen ein DAAD-Sprachgutachten ohne gesonderte Prüfung ausstellen, wenn Sie innerhalb der letzten 2 Jahre am Sprachenzentrum der Universität Bayreuth einen den Mobilitäts-Anforderungen des INO genügenden Sprachkurs mit entsprechender Note abgelegt haben.
    • Studierende englischsprachiger Studiengänge können vom schriftlichen Teil der DAAD-Prüfung befreit werden, wenn sie eine von der Fakultät angebotene Lehrveranstaltung besucht und nachweislich mit einer Klausur oder schriftlichen Arbeit in englischer Sprache absolviert haben. Bitte senden Sie in diesem Fall eine E-mail mit entsprechendem Nachweis an Mary.Redmond (mary.redmond@uni-bayreuth.de).
  • UNIcert Prüfungen
  • Erfolgreiche Teilnahme an Sprachkursen Ihrer vorherigen Universität (Nachweis durch Einreichen der Leistungsübersicht & ggf. des Modulhandbuches, sofern daraus das Sprachniveau eindeutig hervorgeht)
  • Externe Sprachprüfungen – kostenpflichtig (z.B. TOEFL ibt, IELTS, Cambridge Certificate, Duolingo Test, DELF/DALF, DELE)

Hinweise:

  • Studierende englisch-sprachiger Studiengänge können nicht von der Nachweispflicht der Sprachkenntnisse befreit werden.
  • Bitte beachten Sie, dass die Unterrichtssprache ggf. von der Landessprache abweichen kann.
    Das Erlernen erster Kenntnisse in der Landessprache vor Aufenthaltsantritt ist empfehlenswert.
  • Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen der Gastuniversitäten von unseren abweichen können. Prüfen Sie diese daher unbedingt zusätzlich bei der Gastuniversität.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Sprachzertifikat ausreicht, wenden Sie sich gerne an uns.

Ergänzend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Sprachnachweise noch einmal separat zusammengefasst.

BewerbungsprozessEinklappen
Ablauf Bewerbung

1. Registrieren Sie sich im Bewerbungsportal und bewerben Sie sich im Online Formular.
Dort laden Sie alle geforderten Unterlagen (CV, Leistungsübersicht, Motivationsschreiben, Sprachnachweis, Passkopie) fristgerecht hoch. Bitte verwenden Sie unbedingt unsere Vorlage für das Motivationsschreiben.

2. Die Präsidialkommission für Internationale Angelegenheiten der Universität Bayreuth entscheidet über die Auswahl der Bewerber/innen.

3. Durch das International Office wird Ihnen ein Platzangebot an einer Partnerinstitution unterbreitet. Sie entscheiden über die Annahme des Angebotes.

4. Die Nominierung durch die UBT bei der Partnerhochschule hat nur Vorschlagscharakter und wird final durch die Partneruniversität genehmigt. Bitte beachten Sie, dass Nominierungen der UBT jederzeit aus verschiedenen Gründen von der Partnerinstitution abgelehnt werden können.

5. Bitte bewerben Sie sich form- und fristgerecht an der Partneruniversität.

6. Nach Erhalt des ‚Letter of Acceptance‘ der Partneruniversität können Sie mit der Planung des Aufenthaltes beginnen. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge in Ihrem Gastland.

Eine ausführlichere Darstellung des Bewerbungsprozesses finden Sie unter dem Reiter „Bewerbungsprozess allgemein

BewerbungsfristenEinklappen

Bewerbungen für einen Platz im Global Programm müssen in der Regel etwa 1,5 - 1 Jahr vor dem geplanten Aufenthalt stattfinden.

Folgende Fristen sind dabei zu beachten:

  • 15. Oktober - 01. Dezember: Hauptrunde mit Ausschreibung aller Plätze für das WS und SS des darauffolgenden akademischen Jahres
  • 15. Juni - 15. Juli: Restplatzrunde mit Ausschreibung alle Restplätze für das SS des darauffolgenden akademischen Jahres

Außerhalb dieser Fristen ist eine Bewerbung nicht möglich.

Wichtige Dokumente für Ihren StudienaufenthaltEinklappen

Vorlagen

Bitte beachten Sie:
Falls Sie eine Übersetzung Ihres Transcripts oder Degree Certificates benötigen, bitten wir Sie, unsere Vorlagen zu nutzen und die Übersetzung selbst vorzunehmen. Bitte legen Sie das Original sowie die Übersetzung danach zur Kontrolle bei unserem Übersetzer Daniel Mook vor (ZUV, Büro 0.11.4).

FinanzierungEinklappen

Durch die Verträge mit den Partnerinstitutionen entfallen in der Regel die Studiengebühren an den Universitäten. Es können jedoch unter anderem Verwaltungsgebühren zu entrichten sein, die den Homepages der Gasthochschulen zu entnehmen sind.

Studienaufenthalte außerhalb Europas können an der Universität Bayreuth durch das PROMOS Stipendium des DAAD gefördert werden.

Eine Übersicht mit weiteren externen Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter dem Reiter „Finanzierung“.

Anerkennung von Studienleistungen aus dem AuslandEinklappen

Bitte beachten Sie, dass das International Office nicht für die Anerkennung Ihrer Studienleistungen aus dem Ausland zuständig ist. Die Vorgehensweise unterscheidet sich hierbei von Studiengang zu Studiengang. In der Regel gehen Sie Ihrem/Ihrer zuständigen Studiengangskoordinator/in oder zu den einzelnen Lehrstuhlinhabern.

Falls Sie eine Förderung durch PROMOS beziehen, müssen Sie in jedem Fall ein Learning Agreement ausfüllen. Im Ausland erwerben Sie mindestens 20 ECTS (oder das Äquivalent dazu aus Übersee). Grundsätzlich empfiehlt es sich, an der Gastinstitution Kurse im gleichen Umfang wie lokale Studierende zu belegen.

Einige Fachbereiche haben ein einheitliches Verfahren für die Anrechnung von Auslandsleistungen entwickelt.
Informationen zu den Anerkennungsmodellen finden Sie hier.

Kontaktiere uns

Sie haben noch Fragen? Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf!


Buchen Sie eine digitale oder persönlichen Sprechstunde am Campus oder nutzen Sie unsere Telefonhotline zur Kontaktaufnahme.

Wir freuen uns Sie bei der Verwirklichung Ihres Auslandsaufenthaltes zu unterstützen!


Verantwortlich für die Redaktion: Sabine Anders

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