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Anrechnung von Auslandsleistungen

Anerkennung von Auslandsleistungen

Viele Studierende möchten sich im Ausland erbrachte Leistungen für ihr Studium in Bayreuth anerkennen lassen. Je nach Studiengang gibt es hier unterschiedliche Vorgehensweisen.

Das International Office ist nicht für die Anerkennung Ihrer Studienleistungen aus dem Ausland zuständig ist. Wenden Sie sich mit Anerkennungsfragen bitte direkt an den zuständigen Fachbereich.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Studienleistungen aus dem Ausland im Rahmen Ihres Studienabschlusses anerkennen zu lassen, sofern Ihr Studiengang dies z.B. durch ein Mobilitätsfenster vorsieht oder einzelne Lehrveranstaltungen substituiert werden können.

Alle Leistungen, die Sie nicht direkt in Ihr Studienprogramm einbringen lassen, können in das sogenannte Diploma Supplement aufgenommen werden. Dieses können Sie zusammen mit ihrem Abschlusszeugnis nach Beendigung des Studiums beim Prüfungsamt anfordern. Bitte beachten Sie, dass auch Praktikumsaufenthalte in das Diploma Supplement aufgenommen werden können.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten rund um das Thema Anerkennung. Hierzu hat die Hochschulrektorenkonferenz allgemeine Informationen zur Anerkennung und Umrechnung von Auslandsleistungen und eine Sammlung häufig gestellter Fragen zusammengestellt.

Kurswahl an der GasthochschuleEinklappen

Informieren Sie sich schon vor dem Austausch über das Kursangebot Ihrer Gasthochschule, um die Thematik einer möglichen Anerkennung mit Ihrem Fachbereich vorab klären zu können. Beachten Sie auch mögliche Einschränkungen bei der Kurswahl festgelegt durch die Gastuniversität.

Folgende Informationsquellen sollten bei Ihrer Recherche berücksichtigt werden:

Aktuelles Online-Vorlesungsverzeichnis der Gasthochschule

(falls dies noch nicht publiziert ist, Kurskatalog des Vorjahres)
Beachten Sie bei Ihrer Recherche, dass einige Hochschulen nicht alle Studiengänge für Austauschstudierende öffnen und ggf. Vorkenntnisse erwarten. Informationen dazu finden Sie z.B. in den Fact Sheets und auf den Webseiten der Gasthochschulen.

Erfahrungsberichte Ihrer Vorgänger

In unserer Partnerübersicht stellen wir Ihnen die Erfahrungsberichte vorheriger Austauschstudierender zur Verfügung (sofern vorhanden). Dort können Sie ggf. Informationen zu ehemaliger Kurswahl und Anerkennung finden.

Fact Sheet der Gasthochschule

In unserer Partnerübersicht können Sie (falls vorhanden) zudem die Fact Sheets der Hochschulen einsehen. Einige Hochschulen geben dort bereits Anmerkungen zu Einschränkungen in Niveau und Kurswahl.

Liste mit anerkannten Kursen ehemaliger Austauschstudierender

Um Ihnen bei der Suche nach der richtigen Gasthochschule zu helfen, haben wir aus den Rückmeldungen ehemaliger Austauschstudierender eine nicht bindende Übersichtsliste mit anerkannten Kursen erstellt.

Wichtig: Diese Liste ist nicht rechtsverbindlich und kann eine Anerkennung nicht garantieren. Sie stellt lediglich eine Hilfestellung dar. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung von Lehrveranstaltungen obliegt Ihrem Fachbereich/Prüfungsausschuss/Prüfungsamt.

Anforderungen an Lehrveranstaltungen im AuslandEinklappen

Die Rahmenbedingungen für eine Anerkennung von Lehrveranstaltungen wurden in der Lissabon-Konvention niedergeschrieben.

Diese legt fest, dass Lehrveranstaltungen, die in Bayreuth anerkannt werden sollen,

  • in Art und Umfang mit der entsprechenden Bayreuther Lehrveranstaltung vergleichbar sein müssen,
  • sich inhaltlich nicht wesentlich von der entsprechenden Bayreuther Lehrveranstaltung unterscheiden dürfen,
  • den Anforderungen der Universität Bayreuth genügen müssen und der Charakter der Prüfungsleistung nachvollziehbar sein muss,
  • im Ausland bestanden werden,
  • sich wesentlich von bereits in Bayreuth abgelegten Prüfungsleistungen unterscheiden müssen
  • an einer ausländischen Hochschule, die auch in Deutschland als Hochschulinstitution betrachtet wird, abgelegt werden.
Anerkennungsprozesse an der Universität BayreuthEinklappen

Die Klärung der Anerkennungsfrage wird an der Universität Bayreuth nicht zentral gehandhabt, sondern obliegt den individuellen Fachbereichen, Prüfungsämtern und Prüfungsausschüssen.

Einige Fachbereiche haben ein einheitliches Verfahren für die Anerkennung von Auslandsleistungen entwickelt.
Informationen zu den Anerkennungsmodalitäten der Fachbereiche finden Sie jeweils auf den entsprechenden Seiten:

Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Fakultät für Kulturwissenschaften

Fakultät für Ingenieurwissenschaften

Fakultät für Biologie, Chemie und Geowissenschaften

Fakultät für Mathematik, Physik und Informatik

Wenn Ihr Fachbereich noch kein einheitliches Verfahren festgelegt hat, müssen Sie die Anerkennung in Absprache mit der Studiengangs- oder Fachkoordination klären. In diesem Fall kann z.B. die Erstellung eines Learning Agreements vorteilhaft sein.

Studierende, die am Erasmus+ Programm teilnehmen oder eine Förderung durch das PROMOS Stipendium des DAAD erhalten, müssen zwingend ein Learning Agreement erstellen. Im Ausland müssen Sie mindestens 20 ECTS (oder das Äquivalent dazu aus Übersee) erwerben. Grundsätzlich empfiehlt es sich, an der Gastinstitution Lehrveranstaltungen im gleichen Umfang wie lokale Studierende zu belegen.

Umrechnung von AuslandsleistungenEinklappen

Viele Universitäten, vor allem außerhalb Europas, haben ein anderes Bewertungssystem für Prüfungsleistungen als die Universität Bayreuth. Die dort erbrachten Noten müssen demnach erst in das bayerische System konvertiert werden.

Das International Office empfiehlt für die Umrechnung die modifizierte Bayerische Formel zu verwenden. Diese berücksichtigt neben den maximal erreichbaren Noten auch die Mindestnote zum Bestehen an der entsprechenden Universität. Fachbereiche haben die Freiheit, abweichende Werte als „Min“ und „Max“ anzuwenden, wenn z.B. bekannt ist, dass Maximalnoten nicht vergeben werden.

Hier finden Sie zudem die Notenskala der Universität Bayreuth.


Erfassung von Auslandsaufenthalten im Diploma Supplement

Das Diploma Supplement (DS) wurde im Zusammenhang mit der Schaffung eines europäischen Hochschulraumes entwickelt und enthält Informationen, die Bildungseinrichtungen und Arbeitgebern im In- und Ausland helfen, Qualifikationen nach einheitlichen Kriterien richtig einzuordnen. Somit wird die akademische Laufbahn der Absolvent/innen transparenter und der Zugang zum internationalen Hochschulbildungs- und Arbeitsmarkt erleichtert.

Das Diploma Supplement wird als englischsprachiger Zusatz zum Hochschulabschlusszeugnis ausgestellt und gehört somit zu den Abschlussdokumenten der UBT.

Auslandsaufenthalte können im Diploma Supplement unter dem Punkt "Additional Information" aufgenommen werden.

Was kann in das Diploma Supplement aufgenommen werden?Einklappen
  • Austauschsemester über die UBT Programme (z.B. Erasmus+, Global),
  • Praktika,
  • Abschlussarbeiten,
  • Forschungsaufenthalte,
  • selbstorganisierte Studienaufenthalte (Freemover Aufenthalte) und
  • Summer Schools sowie BIPs, für die mind. 3 ECTS Punkte anerkannt wurden.

Auslandsaufenthalte müssen folgende Bedingungen erfüllen, um ins Diploma Supplement aufgenommen zu werden:

  1. Ein Aufenthalt muss in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studienziel stehen,
  2. eine Mindestdauer von zwei Monaten haben 
  3. Ausnahme: Kurzaufenthalte, in deren Rahmen 3 ECTS erworben wurden (Bsp. Summer Schools) und
  4. darf nicht bereits voll im Studienprogramm anerkannt worden sein. (Bsp. Pflichtpraktikum; Double Degree Aufenthalte)

Bitte beantragen Sie die Eintragung Ihres Aufenthalts in das Diploma Supplement so bald wie möglich nach Aufenthaltsende, um Verzögerungen bei der Ausstellung Ihrer Abschlussdokumente nach Ihrem Studienabschluss zu vermeiden.

UBT Austausch- und Förderprogramme – Erasmus+ SMS/SMP, Global, PROMOSEinklappen

Für die an der UBT betreuten Austausch- und Förderprogramme, ERASMUS+ SMS, ERASMUS+ SMP, Global Austausch und PROMOS kann die Beantragung zur Aufnahme in das Diploma Supplement zusammen mit den Abschlussunterlagen zum Auslandsaufenthalt in MoveOn erfolgen.

Das International Office gibt in diesem Fall die Informationen zum Aufenthalt an das zuständige Prüfungsamt weiter. Nach erfolgter Eintragung werden Sie vom Prüfungsamt darüber informiert.

Selbstorganisierte Freemover AufenthalteEinklappen

Auch selbstorganisierte Aufenthalte, Praktika, Abschlussarbeiten, Studien- oder Forschungsaufenthalte, die unter dem Begriff 'Freemover' zusammengefasst werden und nicht durch das International Office gefördert werden, können in das Diploma Supplement aufgenommen werden. Hierbei müssen die zuvor genannten Bedingungen für Aufenthalte ebenfalls erfüllt sein.

Eine Beantragung kann hier direkt beim zuständigen Prüfungsamt unter Vorlage der entsprechenden Nachweise erfolgen oder nach Registrierung des Aufenthaltes im MoveOn System des International Office beim Einreichen von Abschlussunterlagen zum Aufenthalt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Prüfungsamt.


Verantwortlich für die Redaktion: Sabine Anders

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