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International Office

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Stipendien des International Office für internationale Studierende

Für internationale Studierende und Doktoranden besteht die Möglichkeit, beim International Office einen Antrag auf Studienbeihilfe zu stellen. Dafür stehen begrenzt Mittel des Freistaates Bayern sowie des DAAD Bonn zur Verfügung.
Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist jeweils der 31. August, für das Sommersemester jeweils der 28. Februar. Alle Beihilfen können maximal für zwei Semester bewilligt werden.


Studierende:


Dem ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Kopien Ihres Passes und Ihrer Aufenthaltserlaubnis
  • Gutachten eines Hochschullehrers der Universität Bayreuth
  • Nachweis über Studienleistungen an der Universität Bayreuth in Form eines offiziellen Transcript of Records (aus diesem Transcript müssen alle erworbenen Leistungen sowie die Durchschnittsnote hervorgehen)
  • Motivationsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • unterschriebene Erklärung zur Rückzahlungsverpflichtung im Falle eines Antrags auf Einbürgerung

Studienanfänger können leider nicht gefördert werden, d.h. Bewerbungen sind frühestens im 2. Semester für eine Förderung ab dem 3. Semester möglich. Ausschlaggebend für die Bewertung des Antrags sind vor allem Studienleistungen aus dem vorvergangenen Semester, z.B. bei Bewerbungen für das Sommersemester Leistungsnachweise aus dem vorhergehenden Sommersemester, bei Bewerbungen für das Wintersemester Leistungsnachweise aus dem vorhergehenden Wintersemester (mindestens 20 Leistungspunkte insgesamt), das Gutachten eines Hochschullehrers und soziales Engagement.

für ausländische Doktoranden:


Dem ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Kopien Ihres Passes und Ihrer Aufenthaltserlaubnis
  • Gutachten des betreuenden Hochschullehrers an der Universität Bayreuth
  • Beschreibung und Zeitplan der Promotion
  • Motivationsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • unterschriebene Erklärung zur Rückzahlungsverpflichtung im Falle eines Antrags auf Einbürgerung (Formblatt)
  • Nachweis über die Abschlussnote des Master-/Magisterstudiums

Wichtige Hinweise für alle:

Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden, unvollständige Bewerbungen müssen unverzüglich abgelehnt werden. Das Nachreichen von Unterlagen ist grundsätzlich nicht möglich!

Das Motivationsschreiben sollten Sie nach folgenden Kriterien erstellen:

  • Bedürftigkeit
  • fachliche Motivation, erreichte Leistungen (Status Quo), Ziele und Perspektiven (Studium, berufliche Entwicklung)
  • soziales Engagement

Wir empfehlen allen Bewerberinnen und Bewerbern, sich rechtzeitig, d.h. noch während der Vorlesungszeit, um alle Unterlagen, vor allem Gutachten, zu kümmern!

Außerdem gibt es für ausländische Studierende die Möglichkeit, sich beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) für ein Stipendium zu bewerben, Informationen dazu erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung oder im Internet unter www.daad.de.


Verantwortlich für die Redaktion: Sabine Anders

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