Dozenten- und Mitarbeitermobilität
Das International Office berät Wissenschaftler*innen der UBT zu Möglichkeiten, Lehr- und Fortbildungsaufenthalte an europäischen Partneruniversitäten zu absolvieren. Das Erasmus+ Programm unterstützt dabei durch die finanzielle Förderung von Gastdozenturen sowie Fort- und Weiterbildungen innerhalb Europas von Mitarbeiter*innen der UBT aus allen Bereichen.
Die EPALE – E Plattform für Erwachsenenbildung in Europa bietet eine mehrsprachige, offene Community für Fachkräfte aus dem Bereich der Erwachsenenbildung, darunter Lehrkräfte, unterstützendes Personal, Forscher*innen und Wissenschaftler*innen.
Die von Erasmus+ finanzierte Plattform trägt dazu bei, Lernangebote für Erwachsene zu verbessern und auszubauen sowie Kontakte zwischen europäischen Kolleg*innen zu ermöglichen und die Netzwerkbildung auszubauen
- Dozierendenmobilität – Erasmus STAEinklappen
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Das Programm Dozentenmobilität (STA) ermöglicht Gastdozenturen an einer der Erasmus-Partnerhochschulen der Universität Bayreuth. Gastdozierende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen im Sinne einer Internationalisierung auf dem Campus Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Lehrveranstaltungen können in Form von Seminaren, Vorlesungen, Vorträgen, Tutorien etc. stattfinden.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen sowie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden, eine Rolle spielen.
Detaillierte Informationen zur Lehrenden Mobilität finden Sie im Erasmus+ Erklärvideo zum Thema Dozentenmobilität sowie im Erasmus+ Flyer.
Wer kann gefördert werden?
- Professor/innen und Dozent/innen mit vertraglichem Verhältnis zur Universität Bayreuth (auch Drittmittelbeschäftigte)
- Dozent/innen ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte
- Emeritierte Professor/innen und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und Doktoranden, die in der Lehre tätig sind
Wichtig: Es können Staatsangehörige aller Länder teilnehmen, sofern sie an der Universität Bayreuth beschäftigt sind. Aufenthalte in Ländern, in denen die geförderte Person ihren Hauptwohnsitz hat, können nicht finanziert werden.
Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an die Universität Bayreuth eingeladen werden. Wenn Sie Kolleg/innen aus Partneruniversitäten zu einem Aufenthalt nach Bayreuth einladen wollen, beantragen diese die Förderung über Erasmus+ bei Ihrer jeweiligen Heimathochschule/entsendenden Institution.
Was sind die Grundbedingungen?
- Dauer: 2 bis 60 Tage (jeweils ohne Reisezeiten)*
- Unterrichtspensum: Mindestens acht Stunden pro Woche
- Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche.
- Eine wiederholte Förderung ist in der Mitarbeitermobilität grundsätzlich möglich.
- Voraussetzung: Besitz einer gültigen Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) sowie gültiger Erasmus+ Hochschulvertrag für Lehrendenmobilität auf institutioneller Ebene. Auskunft über bestehende Vereinbarungen erhalten Sie bei den Erasmus- Koordinator/innen im International Office.
- Eine Doppelförderung aus EU-Mitteln ist nicht gestattet.
Eine Verbindung von Lehr- und Forschungstätigkeit ist möglich, wenn das Mindestpensum an Unterrichtsstunden eingehalten wird.
*In der Regel werden Aufenthalte für einen Zeitraum von maximal 1-2 Wochen gefördert.
Welche Leistungen können durch eine Erasmus+ Förderung bezogen werden?
Finanzielle Zuschüsse hängen von der Dauer der Mobilität sowie dem Zielland ab. Die jeweiligen Länderpauschalen orientieren sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Die Höhe der Reisekostenförderung ist abhängig von der Entfernung des jeweiligen Ziellandes.
ST-Zielland Reistestückkosten als Entfernungspauschalen
10 - 99 km
20 €
100 - 499 km
180 €
500 - 1.999 km
275 €
2.000 - 2.999 km
360 €
3.000 - 3.999 km
530 €
4.000 - 7.999 km
820 €
8.000 km und mehr
1.500 €
ST-Zielland Aufenthaltskosten als Aufenthaltspauschalen
Zielland
Tagegeld-Pauschale
(max. 14 Tage)DK, FI, IE, IS, LI, LU, NO, SE, UK
180 €
BE, FR, EL, IT, MT, NL, AT, PT, ES, CY
160 €
BG, EE, HR, LV, LT, PL, RO, SK, SI, MK, CZ, TR, HU
140 €
Bei den Fördersätzen handelt es sich um Pauschalen, die vor Antritt der Mobilität ausgezahlt werden. Eine nachträgliche Abrechnung der tatsächlich entstandenen Reisekosten über die Erasmus+ Kostenstelle ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass ein Erasmus+ Mobilitätszuschuss mit keinem Versicherungsschutz verbunden ist. Weder die EU-Kommission noch die NA DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen in Zusammenhand mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.
Privatdozierende, Lehrbeauftragte und Doktoranden sind während ihres Auslandsaufenthalts durch ihre Fakultät bzw. Universität weder haftpflicht- noch krankenversichert. Bitte sorgen Sie für einen ausreichenden Versicherungsschutz während Ihres Auslandsaufenthaltes.Wie beantrage ich eine Erasmus Förderung?
Die Beantragung erfolgt beim International Office. Die vollständigen Antragsformulare müssen mindestens einen Monat vor Reiseantritt bei Frau Paez (ZUV Büro 1.81.) eingereicht werden.
Dokumente zur Beantragung
- Dienstreiseantrag STA
- Grant Agreement training STA
- Mobility Agreement for teaching STA
- Letter of confirmation STA Training
Green Travel
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erasmus+ Programms sollen für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen, sensibilisiert werden. Durch die finanzielle Förderung der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
Hochschulpersonal steht ein erhöhter Reisekostenzuschlag sowie zusätzliche Fördertage für umweltfreundliches Reisen zu. Die Höhe des Reisekostenzuschlages ist abhängig von der Reisedistanz:
Distanz
Wie viel?
Wie viel für grünes Reisen?
10 und 99 KM
23 EUR
-
100 und 499 KM
180 EUR
210 EUR
500 und 1999 KM
275 EUR
320 EUR
2000 und 2999 KM
360 EUR
410 EUR
3000 und 3999 KM
530 EUR
610 EUR
4000 und 7999 KM
820 EUR
-
8000 KM oder mehr
1500 EUR
-
Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen, können bis zu 4 zusätzliche Tage im Rahmen der individuellen Unterstützung erhalten.Was muss nach der Mobilität erledigt werden?
Nach Abschluss Ihrer Erasmus+ Mobilität sind Sie verpflichtet, das im Ausland von Ihrer Gastuniversität ausgefüllte und unterzeichnete Dokument „Letter of confirmation STA Training (EN)“ im International Office zu Händen von Frau Paez einzureichen.
Bitte beachten Sie hier, dass das Dokument unbedingt erst am letzten Tag Ihrer Mobilität unterzeichnet wird und somit die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes bestätigt.Des Weiteren müssen Sie eine EU Survey des Erasmus+ Programmes digital einreichen. Die Einladung zur Umfrage erhalten Sie automatisch an Ihre angegebene Email Adresse zugesendet.
Bitte beachten Sie, dass nach Ihrem Auslandsaufenthalt keine Nachweise zu Reisekosten im International Office eingereicht werden müssen, da es sich bei den vorab ausgezahlten Zuschüssen um Pauschalen handelt.
Bei Interesse und Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte an Frau Paez im International Office.
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-HochschulzusammenarbeitTel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228 882 555Kennedyallee 50
53115 Bonnerasmus@daad.de
eu.daad.de
twitter.com/Erasmus_DAAD
youtube.com/erasmus_DAAD„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“
- Mitarbeiter/innen Mobilität STT / Mobilität zu Fort- und WeiterbildungszweckenEinklappen
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Das Programm der Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken fördert die berufliche Entwicklung von Hochschullehrenden und anderem Hochschulpersonal durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (außer Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug und Konferenzen) und durch Hospitationen an einer Partnerhochschule oder bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland.
Aktuelle Fortbildungsmöglichkeiten und Staff Weeks innerhalb Europas können unter anderem auf der IMOTIONS Webseite sowie dem neuen Karrieremanagement-Portal Europass eingesehen werden.
Detaillierte Informationen zur Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) finden Sie im Erasmus+ Erklärvideo zum Thema Mitarbeitermobilität sowie im Erasmus+ Flyer.
Wer kann gefördert werden?
Hochschulpersonal und Auszubildende aus allen Bereichen (z.B. allgemeine & technische Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche, Finanzen, International Office, Öffentlichkeitsarbeit, Studierendenberatung, Technologietransfer, Weiterbildung)
Wichtig: Es können Staatsangehörige aller Länder teilnehmen, sofern sie an der Universität Bayreuth beschäftigt sind. Aufenthalte in Ländern, in denen die geförderte Person ihren Hauptwohnsitz hat, können nicht finanziert werden. Eine mehrfache Förderung in einem Hochschuljahr ist möglich.
Was sind die Grundbedingungen?
Es muss sich um Fortbildungsaufenthalte an Universitäten, Bildungseinrichtungen oder Unternehmen im europäischen Ausland (alle EU-Mitgliedsstaaten, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei) handeln. Es kann sich dabei entweder um einen Besuch einer Einzelperson an einer Partnerhochschule handeln (mit individuellem Arbeitsplan) oder um die Teilnahme an Gruppenfortbildungsveranstaltungen an Partnerhochschulen (z.B. International Staff Week).Aktuelle Angebote zu Fortbildungsmaßnahmen europäischer Universitäten können unter anderem auf der IMOTION Webseite eingesehen werden.
- Dauer: 2 bis 60 Tage (ohne Reisetage)*
- Zielsetzung des Programms: Einblick in gleiche oder ähnliche Arbeitsfelder an Hochschulen und Unternehmen im europäischen Ausland, Erwerb interkultureller und fachlicher Kompetenzen, Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse.
*In der Regel werden Aufenthalte für einen Zeitraum von maximal 1-2 Wochen gefördert.
Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- die eigene Kontaktaufnahme mit der Aufnahmeeinrichtung und Organisation des Aufenthalts in Abstimmung mit dem International Office;
- die Vereinbarung eines Arbeits- oder Fortbildungsplans mit der Aufnahmeeinrichtung in Abstimmung mit dem International Office;
- die Befürwortung des Erasmus+ Aufenthalts durch die/den Vorgesetzten in Abstimmung mit dem International Office.
Die Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen ist nicht förderfähig.
Bei Aufenthalten an Hochschulen ist eine Erasmus+ Kooperationsvereinbarung zwischen den Hochschulen (im Unterschied zum Mobilitätsprogramm zu Lehrzwecken) nicht zwingend notwendig. Die Aufnahmeeinrichtung kann frei gewählt werden. Oft ist es jedoch einfacher, Kontakt zu Partneruniversitäten aufzunehmen.
Welche Leistungen können durch eine Erasmus+ Förderung bezogen werden?
Finanzielle Zuschüsse hängen von der Dauer der Mobilität, dem Zielland sowie der Verfügarkeit von Mitteln ab. Die jeweiligen Länderpauschalen orientieren sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Die Höhe der Reisekostenförderung ist abhängig von der Entfernung des jeweiligen Ziellandes.
ST-Zielland Reistestückkosten als Entfernungspauschalen
10 - 99 km
20 €
100 - 499 km
180 €
500 - 1.999 km
275 €
2.000 - 2.999 km
360 €
3.000 - 3.999 km
530 €
4.000 - 7.999 km
820 €
8.000 km und mehr
1.500 €
ST-Zielland Aufenthaltskosten als Aufenthaltspauschalen
Zielland
Tagegeld-Pauschale
(max. 14 Tage)DK, FI, IE, IS, LI, LU, NO, SE, UK
180 €
BE, FR, EL, IT, MT, NL, AT, PT, ES, CY
160 €
BG, EE, HR, LV, LT, PL, RO, SK, SI, MK, CZ, TR, HU
140 €
Bei den Fördersätzen handelt es sich um Pauschalen, die vor Antritt der Mobilität ausgezahlt werden. Eine nachträgliche Abrechnung der tatsächlich entstandenen Reisekosten über die Erasmus+ Kostenstelle ist nicht möglich.Bitte beachten Sie, dass ein Erasmus+ Mobilitätszuschuss mit keinem Versicherungsschutz verbunden ist. Weder die EU-Kommission noch die NA DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen in Zusammenhand mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.
Privatdozierende, Lehrbeauftragte und Mitarbeiter sind während ihres Auslandsaufenthalts durch ihre Fakultät bzw. Universität weder haftpflicht- noch krankenversichert. Bitte sorgen Sie für einen ausreichenden Versicherungsschutz während Ihres Auslandsaufenthaltes. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung.Wie beantrage ich eine Erasmus Förderung?
Die Beantragung erfolgt beim International Office. Die vollständigen Antragsformulare müssen mindestens einen Monat vor Reiseantritt bei Frau Paez (ZUV Büro 1.81.) eingereicht werden.
Dokumente zur Beantragung
- Dienstreiseantrag STT
- Grant Agreement training STT
- Mobility Agreement for training STT
- Letter of Confirmation STT
Green Travel
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erasmus+ Programms sollen für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen, sensibilisiert werden. Durch die finanzielle Förderung der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
Hochschulpersonal steht ein erhöhter Reisekostenzuschlag sowie zusätzliche Fördertage für umweltfreundliches Reisen zu. Die Höhe des Reisekostenzuschlages ist abhängig von der Reisedistanz:
Distanz
Wie viel?
Wie viel für grünes Reisen?
10 und 99 KM
23 EUR
-
100 und 499 KM
180 EUR
210 EUR
500 und 1999 KM
275 EUR
320 EUR
2000 und 2999 KM
360 EUR
410 EUR
3000 und 3999 KM
530 EUR
610 EUR
4000 und 7999 KM
820 EUR
-
8000 KM oder mehr
1500 EUR
-
Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen, können bis zu 4 zusätzliche Tage im Rahmen der individuellen Unterstützung erhalten.
Was muss nach der Mobilität erledigt werden?
Nach Abschluss Ihrer Erasmus+ Mobilität sind Sie verpflichtet, das im Ausland von Ihrer Gastuniversität ausgefüllte und unterzeichnete Dokument „Letter of confirmation STT Training (EN)“ im International Office zu Händen von Frau Paez einzureichen.
Bitte beachten Sie hier, dass das Dokument unbedingt erst am letzten Tag Ihrer Mobilität unterzeichnet wird und somit die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes bestätigt.Des Weiteren müssen Sie ein EU Survey des Erasmus+ Programmes digital einreichen. Die Einladung zur Umfrage erhalten Sie automatisch an Ihre angegebene Email Adresse zugesendet.
Bitte beachten Sie, dass nach Ihrem Auslandsaufenthalt keine Nachweise zu Reisekosten im International Office eingereicht werden müssen, da es sich bei den vorab ausgezahlten Zuschüssen um Pauschalen handelt.
Bei Interesse und Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte an Frau Paez im International Office.
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-HochschulzusammenarbeitTel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228 882 555Kennedyallee 50
53115 Bonnerasmus@daad.de
eu.daad.de
twitter.com/Erasmus_DAAD
youtube.com/erasmus_DAAD„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“
- Allgemeine Hinweise zur VersicherungEinklappen
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- Der Teilnehmer muss über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Es wird empfohlen, eine ergänzende Auslandskrankenversicherung und eine Haftpflichtversicherung, die im jeweiligen Gastland Versicherungsschutz bietet, abzuschließen. Zudem setzen manche Partnerinstitutionen bestimmte Versicherungen voraus, welche bei einer Mobilität auf jeden Fall abgeschlossen werden müssen. Diese Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der jeweiligen Institution.
- Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass die nationale Krankenversicherung mit der Europäischen Krankenversicherung zwar im Allgemeinen für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz bietet. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Krankenversicherung möglicherweise unzureichend ist, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe nötig sind. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Versicherung sinnvoll sein. Der Teilnehmer bestätigt, dass er ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, die Konditionen seiner Krankenversicherung vor Beginn der Mobilitätsphase zu prüfen.
- Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass eine Haftpflichtversicherung Schäden abdeckt, die der Teilnehmer während des Auslandsaufenthalts verursacht. Der Teilnehmer bestätigt, dass er ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, die Konditionen seines Haftpflichtschutzes vor Beginn der Mobilitätsphase zu prüfen.
- Dem Teilnehmer wird empfohlen eine Unfallversicherung abzuschließen. Diese Versicherung deckt Schäden zulasten von Mitarbeitern durch Arbeitsunfälle ab. In vielen Ländern sind Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen versichert. Der Teilnehmer bestätigt, dass er darauf hingewiesen wurde, dass ihm – sofern die Aufnahmeeinrichtung keinen solchen Schutz bietet – der Abschluss eines entsprechenden Versicherungsschutzes vor Beginn der Mobilitätsphase dringend empfohlen wurde.
- Der Teilnehmer muss über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Es wird empfohlen, eine ergänzende Auslandskrankenversicherung und eine Haftpflichtversicherung, die im jeweiligen Gastland Versicherungsschutz bietet, abzuschließen. Zudem setzen manche Partnerinstitutionen bestimmte Versicherungen voraus, welche bei einer Mobilität auf jeden Fall abgeschlossen werden müssen. Diese Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der jeweiligen Institution.
- Finanzierungsmöglichkeiten für Doktoranden/innen und Nachwuchswissenschaftler/innenEinklappen
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Wissenschaft und Forschung sind heute internationaler denn je. Ein frühzeitiger Auslandsaufenthalt fördert internationale Zusammenarbeit in der Forschung sowie den Aufbau globaler Netzwerke. Ein Auslandsaufenthalt ist ein besonders wichtiger Teil Ihrer Qualifizierung, da dieser zeigt, dass Sie in der Forschung über den eigenen Tellerrand schauen, sich mit verschiedenen Wissenschaftskulturen auseinandersetzen und über internationale Kontakte verfügen.
Doktoranden/innen und Nachwuchswissenschaftler/innen haben vielfältige Fördermöglichkeiten für ihren Auslandsaufenthalt. Das International Office gibt folgend erste Hinweise für Ihre selbständige Recherche.
Bei Fragen zu den folgenden Förderprogrammen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Stipendiengeber.
- Der Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD) bietet Stipendien zur Durchführung von einmonatigen bis zu einjährigen weiterqualifizierenden Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland – im Rahmen einer Promotion an einer deutschen Hochschule –. Sie stehen Bewerber/innen aller Fachrichtungen offen.
- Die bayerischen Hochschulzentren BAYHOST, BAYLAT, BayCHINA, BayIND, BayFrance und BaCaTeC vergeben länderbezogene Mobilitätsbeihilfen sowie Teilstipendien an Studierende und Forschende bayerischer Hochschulen und Universitäten mit dem Ziel, die wissenschaftliche Zusammenarbeit auszubauen.
- Die Graduate School der Universität Bayreuth (UBTGS) informiert über Fördermöglichkeiten während der Promotion.
- Das Erasmus+ Programm der Dozenten- und Mitarbeitermobilität (STA/STT) fördert Gastdozenturen an Erasmus+ Partneruniversitäten sowie Fortbildungen innerhalb Europas.
- Das PROMOS-Stipendium der Universität Bayreuth fördert keine Mobilitäten von Doktoranden/innen und Nachwuchswissenschaftlern/innen.
- Sowohl im Rahmen des ERASMUS als auch des Global-Programmes gibt es Kooperationen mit Partnerinstitutionen weltweit, an denen Doktoranden/innen und Nachwuchswissenschaflter/innen einen studiengebührenbefreiten Aufenthalt absolvieren können. Universitäten, mit denen ein Austausch von Doktoranden/innen vertraglich vereinbart ist, können Sie über den Publisher finden.
Weitere Informationen zum Thema Mobilität und internationale Vernetzung in der wissenschaftlichen Karriere bieten die HRK Expertise sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung.