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Erasmus SMS International

Erasmus+ SMS International

In der aktuellen Programmgeneration erlaubt Erasmus+ unter bestimmten Voraussetzungen die Förderung von außereuropäischen Semesteraufenthalten zu Studienzwecken (Erasmus+ SMS International).

Sofern mit einer Partneruniversität der Universität Bayreuth ein Erasmus Inter-Institutional Agreement (IIA) abgeschlossen wurde und genügend Fördermittel zur Verfügung stehen, kann für Aufenthalte an diesen Universitäten, eine Erasmus Teilförderung ausgezahlt werden.

Derzeit ist diese Förderung ausschließlich für Studienaufenthalte an diesen Universitäten möglich:

  • Kanada – Université Laval
  • Kanada – University of Regina
  • Jordanien – German Jordanian University
  • Südafrika – University of Pretoria
  • USA – Temple University
  • Vereinigtes Königreich – University of Birmingham
  • Vereinigtes Königreich – University of Hull
  • Vereinigtes Königreich – Northumbria University
  • Vietnam – Phenikaa University

Studienaufenthalte an anderen Universitäten oder andere Aufenthaltsarten (z.B. Summer School / Praktikum) können nicht durch Erasmus+ SMS International unterstützt werden.

Wichtig: Studierende, die eine Förderung durch Erasmus+ SMS International erhalten, dürfen sich nicht für das PROMOS Teilstipendium bewerben. Diese Förderprogramme sind nicht kombinierbar.

Angelehnt an die Förderrahmenbedingungen innerhalb Europas, sind die folgenden Punkte zu beachten:

Voraussetzungen für die FörderungEinklappen

Um förderwürdig zu sein, muss der Aufenthalt folgende Bedingungen erfüllen:

  • An einer UBT Partneruniversität mit Erasmus+ Vertrag (IIA) stattfinden,
  • nicht im Herkunftsland stattfinden,
  • mit einem Erwerb (nicht Anerkennung) von mind. 20 ECTS Punkten an der Gastuniversität verbunden sein und
  • während der Immatrikulationsphase an der Universität Bayreuth abgeschlossen werden.
Förderraten für die MobilitätEinklappen

Die finanzielle Förderung der Erasmus+ Semesteraufenthalte orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern sowie dem sozialen Hintergrund der Studierenden und der Wahl des Transportmittels.

Länderraten
Im aktuellen Förderprojekt 2024 gelten folgende Förderraten:

  • Vereinigtes Königreich: 600 EUR / Monat
  • Andere Partnerländer: 700 EUR / Monat

Bitte beachten Sie, dass im Erasmus Programm jeder Monat mit 30 Tagen berechnet wird. Die Tagesfördersumme entspricht daher 1/30 des Monatsfördersatzes.

Fahrtkostenzuschuss
Zusätzlich erhalten Studierende einen Fahrkostenzuschuss, welcher abhängig der Reisedistanz von Bayreuth zur Gastuniversität und dem verwendeten Transportmittel (siehe Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen) ist sowie nach Bedarf geförderte Reisetage.

ReisedistanzStandardreiseGreen Travel
10 und 99 KM28 EUR56 EUR
100 und 499 KM211 EUR285 EUR
500 und 1999 KM309 EUR417 EUR
2000 und 2999 KM395 EUR535 EUR
3000 und 3999 KM580 EUR785 EUR
4000 und 7999 KM1.188 EUR1.188 EUR
8000 KM oder mehr1.735 EUR1.735 EUR


Zusätzliche Reisetage
Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln für die Reise längere Zeit benötigen, können im Rahmen der individuellen Unterstützung bis zu sechs zusätzliche Reisetage zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Mobilität gemäß den Richtlinien der individuellen Unterstützung erhalten. Weitere Informationen unter Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen.

Hinweis: Die Förderraten werden von der Nationalagentur des DAAD festgelegt und können nur auf dieser Seite verbindlich eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass in den unterschiedlichen Projektjahren ggf. unterschiedliche Förderraten anzuwenden sind. Die Anwendung an der Universität Bayreuth ist durch das verfügbare Förderbudget und Förderprojekt bestimmt.

Top-Up für Studierende mit geringen Chancen ("Social Top-Up")Einklappen

Im Erasmus+ Programm der Programmgeneration 2021-2027 sollen Studierende, welche besondere soziale Hürden im Falle eines Auslandsaufenthaltes überwinden müssen, zusätzlich unterstützt werden (Social Top-Up).

Deshalb erhalten Studierende mit sogenannten 'geringeren Chancen' in den aktuellen Projekten monatlich 250 EUR zusätzlich zu Ihrem Erasmus+-Zuschuss.

Laut ERASMUS+ Leitfaden trifft dies aktuell auf folgende Gruppen zu:

Auch wenn mehrere Kriterien zutreffen, kann das Top-Up nur einmalig gewährt werden. Eine Addierung mehrerer sozialer Top-Ups ist nicht möglich.

Die Beantragung des Zuschusses erfolgt online im Zuge der Abgabe der geplanten Daten für die Förderung.
Eine nachträgliche Beantragung ist laut der Regularien im ERASMUS Programm nicht zulässig.


Kriterien für finanzielle Zuschüsse

Studierende mit einer Behinderung oder chronischer Erkrankung

  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung einem Grad der Behinderung von 20, durch die ein finanzieller Mehrbedarf entsteht, welcher nicht durch die Krankenversicherung gedeckt wird, können einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat erhalten.

Als Nachweis bitten wir um ein Attest vom behandelnden medizinischen Fachpersonal, welches den finanziellen Mehrbedarf bestätigen.

  • Alternativ kann für Studierende bei denen durch die Behinderung oder chronische Erkrankung höhere Mehrkosten entstehen, durch Unterstützung der Universität Bayreuth ein Realkostenantrag beim DAAD gestellt werden. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt zu outgoing-global-promos@uni-bayreuth.de auf. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch die Universität Bayreuth bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der kurz vor oder erst nach Beginn Ihres Auslandsstudiums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.

Studierende, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen

  • Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden.
  • Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.
  • Werden beide Eltern bei Mitnahme von mind. zwei Kindern gefördert, können beide Elternteile für die Mitnahme eines Kindes den Zuschuss erhalten.

Als Nachweis bitten wir um Abgabe der Geburtsurkunden des Kindes/der Kinder.

Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

  • Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule.
  • Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Bitte orientieren Sie sich in Zweifelsfällen zur Bewertung von Abschlüssen an dem durch die HRK zur Verfügung gestellten Internetportal Hochschulkompass sowie an der Seite der Stiftung Akkreditierungsrat.
  • Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
  • Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.

Als Nachweis bitten wir um eine unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung der Eltern.

Erwerbstätige Studierende

  • Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 520 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert). Hinweis: Hochschulen können unter Wahrung der Gleichbehandlung und Dokumentationspflicht entscheiden, eine gemittelte Berechnung des Erwerbs zuzulassen, sofern der über sechs fortlaufende Monate gemittelte Erwerb im Ergebnis monatlich über 520 EUR und unter 850 EUR liegt.
  • Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.).
    Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
  • Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.

Als Nachweis bitten wir Sie Ihre Gehaltsabrechnungen der letzten Monate bzw. den entsprechenden Steuerbescheid einzureichen.

Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen (Green Travel)Einklappen

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erasmus+ Programms sollen für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen, sensibilisiert werden. Durch die finanzielle Förderung der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.

Eine umweltfreundliche Reise findet laut Erasmus+ Leitfaden zum Großteil (>50%) mit nachhaltigen Verkehrsmitteln wie Bus, Zug, Fahrrad oder Carsharing statt.

Das Reisen mit eigenem Auto und ohne Mitfahrer sowie Flugzeug oder Fähre gilt nicht als emissionsarm.

Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln für die Reise längere Zeit benötigen, können im Rahmen der individuellen Unterstützung neben der höheren Fahrtkostenpauschale bis zu sechs zusätzliche Reisetage zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Mobilität gemäß den Richtlinien der individuellen Unterstützung erhalten.

Wir empfehlen folgende zusätzlichen Fördertage:

Distanz

Fördertage

100 - 499 km

1 Tag pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)

500 - 1999 km

2 Tage pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)

mehr als 2000 km

3 Tage pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)


Die Beantragung des Zuschusses erfolgt online im Zuge der Abgabe der geplanten Daten für die Förderung.
Sollten Sie mehr Reisetage benötigen als hier angegeben, so können Sie im online Formular einen Antrag stellen.

Wichtig:

  • Eine nachträgliche Beantragung ist laut der Regularien im ERASMUS Programm nicht zulässig.
  • Nachweise zu klimafreundlichen Reisen werden stichprobenartig kontrolliert. Belege zur umweltfreundlichen An- und Abreise müssen daher fünf Jahre im Original aufbewahrt und bei Aufforderung im International Office zur Prüfung eingereicht werden. Sollte der Nachweis nicht möglich sein, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
FördersummeEinklappen

Die Förderung wird anhand der oben genannten Fördersätze monatlich berechnet und kann pro Studienlevel (Bachelor/Master) für maximal 360 Tage bezogen werden. Für einzügige Studiengänge wie Jura und Lehramt, kann die Förderung für bis zu 720 Tage bezogen werden. Eine Kombination von Studium und Praktikum (innerhalb Europas) ist möglich.

Hinweise:

  • Im Zuge der Beantragung der Finanzierungsunterlagen sind Sie verpflichtet ehrliche Angaben zu bisher erhaltenen Erasmus+ Förderungen zu machen. Falschangaben, egal ob wissentlich oder unwissentlich führen zum Ausschluss.
  • Eine Voraussetzung für die Erasmus Förderung ist der Erwerb von 20 ECTS Punkten an der Gastuniversität. Die Anerkennung dieser für das Studienprogramm in Bayreuth ist nicht verpflichtend.
  • Aufgrund der aktuell verfügbaren Finanzmittel, werden bis auf Weiteres maximal bis zu 120 Tage pro Semester gefördert.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in 2 Raten:

  • 1. Rate - 70 % der geplanten Gesamtförderung (nach Beginn des Aufenthaltes)
  • 2. Rate - Restbetrag der endgültigen Gesamtförderung (nach Beendigung des Aufenthaltes)

Dabei wird als Grundlage für die erste Auszahlung der Aufenthaltszeitraum herangezogen, den die Gastuniversität im Zulassungsschreiben (Letter of Acceptance) festlegt.

Maßgebend für die endgültige Berechnung der Fördersumme ist die tatsächliche Aufenthaltsdauer, die die ausländische Gasthochschule durch das Certificate of Attendance bestätigt.

Rückforderung der AuslandsbeihilfeEinklappen

Gegenüber dem DAAD / der EU in Bonn muss das International Office Auslandsstudienaufenthalte in Form der vollständigen Förderunterlagen nachweisen. Sollten die Unterlagen nicht vollständig abgegeben worden sein, muss die gesamte Auslandsbeihilfe zurückgezahlt werden.

Ebenfalls Grundlage für eine Rückzahlung ist die Erbringung von weniger als 20 ECTS Punkten pro Semester an der Gastuniversität im Ausland.

Förderunterlagen

Die Abwicklung der Erasmus+ Förderung erfolgt Dank des Erasmus without Paper (EWP) Projekts mittlerweile größtenteils online im MoveOn Portal.

Folgende Unterlagen werden für die I. Förderrate benötigt:

Grant Agreement & ehrenwörtliche Erklärung zu Top-UpsEinklappen

Die Beantragung der Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) – welche das wichtigste Dokument für die Förderung darstellt, erfolgt online im entsprechenden Formular.

In diesem Formular bitten wir Sie um die Angabe Ihrer geplanten Aufenthaltsdaten an der Gastuniversität. Diese Daten können Sie dem Letter of Acceptance/Letter of Admission Ihrer Gastuniversität entnehmen.
Ihre geplante Fördersumme wird ebenfalls anhand dieser Daten berechnet.

Das Grant Agreement inkl. Ehrenwörtlicher Erklärung zu den Top-Ups wird Ihnen nach Erstellung per E-Mail zugeschickt. Lesen Sie das Dokument vollständig durch und unterschreiben Sie das Grant Agreement sowie die Ehrenwörtliche Erklärung. Eingescannte Unterschriften sind auf beiden Dokumenten zulässig.

Letter of AcceptanceEinklappen

Der Letter of Acceptance oder auch Admission Letter ist die offizielle Annahme an der Gastuniversität und kann ein eigenes Dokument oder auch eine E-Mail-Bestätigung sein.

Learning AgreementEinklappen

Learning Agreements für Erasmus+ Aufenthalte innerhalb Europas können ausschließlich über das Learning Agreement Formular in MoveOn erstellt werden.

Für Erasmus+ SMS International muss die Papiervorlage - Learning Agreement for studies – genutzt werden, da diese Universitäten nicht an das EWP System angeschlossen sind. Sie erhalten die vorausgefüllte Learning Agreement Vorlage per E-Mail.

Wichtig:

  • Sie müssen im Ausland Kurse im Umfang von mindestens 20 ECTS Punkten absolvieren, um die Erasmus Förderung zu erhalten.
  • Das Learning Agreement wird in Bayreuth ausschließlich durch Ihren Fachbereich unterschrieben.

Das International Office der Universität Bayreuth darf das Learning Agreement nicht unterschreiben!

Erklärung Versicherungsschutz SMSEinklappen

Während Ihres gesamten Auslandsaufenthalts benötigen Sie einen ausreichenden Versicherungsschutz. Dieser muss mindestens eine Krankenversicherung und (optional) eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung enthalten.

Hier finden Sie die Vorlage der Erklärung zum Versicherungsschutz.

Wichtig: Sie sind während Ihres Auslandsaufenthaltes nicht durch die Universität Bayreuth versichert.

Folgende Unterlagen werden für die II. Förderrate benötigt:

Certificate of AttendanceEinklappen

Bitte lassen Sie das Certificate of Attendance frühestens 10 Tage vor Ihrer Abreise im International Office Ihrer Gastuniversität unterschreiben. Die von der Gastuniversität bestätigten Daten werden für die finale Berechnung Ihrer Gesamtförderung herangezogen.

Transcript of RecordsEinklappen

Das Transcript of Records ist ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen an der Partnerhochschule.

Das Dokument erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Monaten von Ihrer Gastuniversität.

Nachweis über die Anerkennung von LehrveranstaltungenEinklappen

Das International Office ist für die Anerkennung der Studienleistungen nicht befugt - bitte wenden Sie sich an Ihren Fachbereich. Weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie unter diesem Link.

Als Nachweis der Anerkennung kann z.B. eine aktuelle Leistungsübersicht aus cmlife genügen, wenn aus dieser die Anerkennung der Kurse hervorgeht.

EU-Survey OnlineumfrageEinklappen

Die Einladung zur EU-Survey-Umfrage erhalten Sie direkt nach Abschluss des Aufenthaltes per E-Mail separat über eine Absenderadresse der EU (es.europa.eu) zugeschickt.

Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner, falls Sie keine Umfrage erhalten haben.

Learning AgreementEinklappen

Aktuelles Learning Agreement inklusive 'before the mobility' und 'during the mobility'.
Dies ist unabhängig davon, ob tatsächlich Änderungen am Learning Agreement stattgefunden haben

Studienverlaufsbescheinigung der UBT für den kompletten AufenthaltszeitraumEinklappen

Studienverlaufsbescheinigung (nicht Immatrikulationsbescheinigung) der Heimatuniversität für den kompletten Zeitraum der Mobilität.

Die Studienverlaufsbescheinigung können Sie in cmlife herunterladen.

ErfahrungsberichtEinklappen

Die Erfahrungsberichte werden in unserem Publisher unter der jeweiligen Partneruniversität veröffentlicht.

Bitte verwenden Sie dafür ausschließlich unsere Vorlage

Einführungswochen oder Sprachkurs an der ausländischen HochschuleEinklappen

Sprachkurse oder Einführungsveranstaltungen an der ausländischen Hochschule, die vor dem eigentlichen Semesterstart stattfinden können grundsätzlich zusätzlich gefördert werden. Jedoch kann auch durch diese die maximale Förderdauer – abhängig des verfügbaren Förderbudgets - nicht überschritten werden.

Als Nachweis muss eine Teilnahmebestätigung mit den weiteren Unterlagen abgegeben werden.


Verantwortlich für die Redaktion: Sabine Anders

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