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Finanzierung

Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Auslandsaufenthalt

Im Rahmen der Austauschprogramme der Universität Bayreuth erhalten Studierende an den meisten Hochschulen im Ausland eine Befreiung von den Studiengebühren. Dennoch spielen die Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten eine entscheidende Rolle bei der Wahl des Studienortes im Ausland.

Neben Gebühren für Visum und Krankenversicherung fallen beim Auslandsstudium natürlich auch die täglichen Lebenshaltungskosten an – Wohnen, Essen, Kleidung, Fahrtkosten. Diese sind in vielen Ländern höher als in Deutschland, wodurch das Studium im Ausland oft mehr kostet, als das Studium in Deutschland.

Studierende, die im Rahmen des ERASMUS+ Programmes einen Austauschplatz der Universität Bayreuth erhalten haben, beziehen eine garantierte monatliche Förderung. Studierende mit Auslandsunternehmungen außerhalb Europas können sich unter bestimmten Bedingungen um ein PROMOS Teilstipendium bei der Universität Bayreuth bewerben. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten bietet Auslands-BAföG, der DAAD oder ein Bildungskredit.

Kalkulieren Sie die Kosten, die auf Sie zukommen werden, realistisch und über den vollen Zeitraum des geplanten Aufenthaltes. Denn die Voraussetzung für eine Bewerbung sollte auch sein, dass Sie Ihren Auslandsaufenthalt unabhängig von Stipendien finanzieren können.

Erasmus+ ProgrammEinklappen

Durch die Partnerschaftsverträge im Erasmus+ Programm ist jeder Austauschplatz mit einer finanziellen Förderung gekoppelt. Es bedarf keiner separaten Bewerbung für die Finanzierung.

Folgende Programmleistungen sind in Erasmus inkludiert:

  • Ein Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule;
  • Die Zuschüsse sind abhängig von dem jeweiligen Zielland und sind mit BAföG-Leistungen kombinierbar;
  • Studierende mit geringeren Chancen können einen Zuschuss für Mehrkosten in Form eines Top-Ups erhalten;
  • Studierende mit Behinderung können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts erhalten.

Die Erasmus Programmleistungen laufen in der Regel für ein Semester. Geförderte Aufenthalte über zwei Semester sind jedoch ebenfalls möglich.

AuslandsBAföGEinklappen

Wer sich für einen Auslandsaufenthalt entscheidet, kann sich dank der finanziellen Förderung durch das BAföG ganz auf Studium oder Praktikum konzentrieren.

Bezugsberechtigt sind all diejenigen, die Inlands-BAföG erhalten. Ein Antrag kann sich jedoch auch lohnen, wenn Ihr Inlandsantrag abgelehnt wurde. Wir raten bei der Beantragung von AuslandsBAföG baldmöglichst den Antrag auf Förderung einzureichen. Die zuständigen BAföG-Ämter behalten sich i.d.R. sechs Monate Bearbeitungszeit vor. Die besonderen Bedingungen und Voraussetzungen für den Bezug finden Sie auf der Website des AuslandsBAföGs.

Für die Zeit in der Ferne werden folgende Zuschläge gezahlt:

  • für nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 4.600 Euro für maximal ein Jahr,
  • für Reisekosten für Schülerinnen, Schüler und Studierende innerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 250 Euro, außerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 500 Euro,
  • für eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung bei Studierenden (monatlich bis zur Höhe des Krankenversicherungszuschlags nach § 13a Abs. 1 BAföG i. V. m. § 5 Auslandszuschlagsverordnung),
  • für höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden außerhalb der EU und der Schweiz vom jeweiligen Land abhängige Auslandszuschläge.

Prüfen Sie hier schnell, ob sich ein Antrag für Sie lohnt.

Je nach Land sind für die Beantragung des AuslandsBAföG unterschiedliche Ämter zuständig. Dort erhalten Sie die nötigen Antragsformulare.

Ein Antrag auf Auslands-BAföG kann nun auch digital gestellt werden. Dieses Video bietet eine Hilfestellung bei der Beantragung. Die Formblätter zur Beantragung finden Sie hier.

Auf der Webseite der Studentenwerke finden Sie gesammelt dargestellt die wichtigsten Informationen zum Thema AuslandsBAföG.

Externe StipendienEinklappen

Die Begabtenförderungswerke unterstützen zusätzlich zum Studium an der Heimatuniversität meist auch Auslandsaufenthalte.

Es gibt zahlreiche Stiftungen, die z. B. Studierende mit spezifischen Voraussetzungen fördern. Des Weiteren vergibt der DAAD Kurzstipendien für Praktika in internationalen Organisationen. Aktuelle Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der DAAD-Homepage sowie der Informationsbroschüre „Mit Stipendium ins Ausland".

Weitere Fördermöglichkeiten:

allgemeine Stipendien

Länderspezifische Stipendien

Lateinamerika:

Osteuropa:

Australien:

China:

Frankreich:

Indien:

Israel:

Japan:

Kanada:

Schweden:

Tschechien:

USA:

​Finanzierungsmöglichkeiten für Doktoranden/innen und Nachwuchswissenschaftler/innenEinklappen

  

Wissenschaft und Forschung sind heute internationaler denn je. Ein frühzeitiger Auslandsaufenthalt fördert internationale Zusammenarbeit in der Forschung sowie den Aufbau globaler Netzwerke. Ein Auslandsaufenthalt ist ein besonders wichtiger Teil Ihrer Qualifizierung, da dieser zeigt, dass Sie in der Forschung über den eigenen Tellerrand schauen, sich mit verschiedenen Wissenschaftskulturen auseinandersetzen und über internationale Kontakte verfügen.

Doktoranden/innen und Nachwuchswissenschaftler/innen haben vielfältige Fördermöglichkeiten für ihren Auslandsaufenthalt. Das International Office gibt folgend erste Hinweise für Ihre selbständige Recherche.

Bei Fragen zu den folgenden Förderprogrammen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Stipendiengeber.

  • Der Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD) bietet Stipendien zur Durchführung von einmonatigen bis zu einjährigen weiterqualifizierenden Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland – im Rahmen einer Promotion an einer deutschen Hochschule –. Sie stehen Bewerber/innen aller Fachrichtungen offen.
  • Die bayerischen Hochschulzentren BAYHOST, BAYLAT, BayCHINA, BayIND, BayFrance und BaCaTeC vergeben länderbezogene Mobilitätsbeihilfen sowie Teilstipendien an Studierende und Forschende bayerischer Hochschulen und Universitäten mit dem Ziel, die wissenschaftliche Zusammenarbeit auszubauen.
  • Die Graduate School der Universität Bayreuth (UBTGS) informiert über Fördermöglichkeiten während der Promotion.
  • Das PROMOS-Stipendium der Universität Bayreuth fördert keine Mobilitäten von Doktoranden/innen und Nachwuchswissenschaftlern/innen.
  • Sowohl im Rahmen des ERASMUS als auch des Global-Programmes gibt es Kooperationen mit Partnerinstitutionen weltweit, an denen Doktoranden/innen und Nachwuchswissenschaflter/innen einen studiengebührenbefreiten Aufenthalt absolvieren können. Universitäten, mit denen ein Austausch von Doktoranden/innen vertraglich vereinbart ist, können Sie über den Publisher finden.

Weitere Informationen zum Thema Mobilität und internationale Vernetzung in der wissenschaftlichen Karriere bieten die HRK Expertise sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung.


Verantwortlich für die Redaktion: Sabine Anders

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