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Hochschulzugangsberechtigung

Unter einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) versteht man Bildungsnachweise, die für ein Studium an einer Universität oder Hochschule in Deutschland notwendig sind. Internationale Studienbewerbende, die eine Zulassung an einer Universität in Deutschland beantragen, benötigen ebenso wie deutsche Studieninteressierte eine Hochschulzugangsberechtigung.


Woher weiß ich, ob und welche Hochschulzugangsberechtigung ich habe?

Wenn Sie an der Universität Bayreuth studieren möchten, müssen Sie eine Hochschul­zugangs­berechtigung (HZB) nachweisen. Leider ist es uns aktuell nicht möglich, Vorabprüfungen der Hochschulzugangsberechtigungen anzubieten. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, selbst vorab zu recherchieren, ob und wenn ja, welche HZB in Ihrem Fall vorliegt. 

Seriöse Informationen erhalten Sie in anabin, der offiziellen Datenbank der Kultusministerkonferenz. Gehen Sie auf den Reiter „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“ und anschließend auf „Suchen“, wählen Sie Ihr Land aus und klicken dann auf Ihren Sekundarschul- oder Hochschulabschluss.

Für Informationen zum International Baccalaureate Diploma (IB-Diploma) geben Sie bitte „International Baccalaureate" in der Ländersuche bei den Schulabschlüssen in anabin ein und lesen Sie die Informationen in der Vereinbarung sorgfältig durch.

Weitere Orientierungsmöglichkeiten bietet die Zulassungsdatenbank des DAAD, die Informationen zur Einschätzung von Abschlüssen aus zahlreichen Herkunftsländern auf Deutsch und Englisch zur Verfügung stellt, sowie der Check Hochschulzugang von uni-assist Wenn Sie Rückfragen zu dem Ergebnis in anabin haben, können Sie sich natürlich gerne an uns wenden. Ansprechpartner hierfür ist das Incoming Degree Team.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihre Schul- und Studienabschlüsse erst prüfen können, wenn Sie sich an der Universität Bayreuth mit den geforderten Unterlagen beworben haben. Eine Zeugnisprüfung im Vorfeld der Bewerbung ist nicht möglich.


Welche Rolle spielt meine Hochschulzugangsberechtigung in Kombination mit meiner Staatsangehörigkeit für die Studienbewerbung?

Die Berechtigung zu einem Studium ergibt sich grundsätzlich aus Ihrem Zeugnis, der besuchten Schulform oder einem erfolgreich abgeschlossenen Studiengang. Zusätzlich müssen auch immer die jeweiligen sprachlichen Anforderungen erfüllt werden.

Es gibt verschiedene Arten von Zugangsberechtigungen für ein Studium an der Universität Bayreuth. Dabei wird nach Staatsangehörigkeit und Art des Abschlusses unterschieden.

  • Deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer HochschulzugangsberechtigungEinklappen

In diese Kategorie fallen alle Bewerbenden, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb des regulären deutschen Bildungssystems erworben haben (ausländische Schulabschlüsse, auch International Baccalaureate (IB) oder Feststellungsprüfung am Studienkolleg). Für Sie gelten dieselben Fristregelungen wie für diejenigen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung, aber Sie müssen vor der Zulassung einen entsprechenden Deutschnachweis sowie alle zur Prüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung erforderlichen Nachweise einreichen. Der Bewerbungsprozess entspricht in diesem Fall jenem für Staatsangehörige der EU. Für zulassungsfreie Studiengänge gelten keine Bewerbungsfristen. Über alle weiteren Studiengänge sollten Sie sich gesondert informieren.

Wie erhalte ich einen Studienplatz?
Den für Sie geltenden Bewerbungsprozess finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs im Studiengangsfinder unter „Einschreibung/Bewerbung mit EU-Staatsangehörigkeit“.

Deutsche Staatsangehörige mit deutscher HochschulzugangsberechtigungEinklappen

Für zulassungsfreie Studiengänge gelten keine Bewerbungsfristen. Über alle weiteren Studiengänge sollten Sie sich gesondert informieren. Eine Prüfung der HZB vor der Zulassung ist nicht notwendig (es müssen keine Dokumente hochgeladen werden) und kein Deutschnachweis vorgelegt werden.

Wie erhalte ich einen Studienplatz?
Den für Sie geltenden Bewerbungsprozess finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs im Studiengangsfinder unter „Einschreibung/Bewerbung mit deutscher Staatsangehörigkeit“. 

  • Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz
Staatsangehörige EU/EWR/Schweiz mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung:Einklappen

Für Sie gelten dieselben Fristregelungen wie für diejenigen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung. Für zulassungsfreie Studiengänge gelten keine Bewerbungsfristen. Über alle weiteren Studiengänge sollten Sie sich gesondert informieren. Sie müssen jedoch für alle deutschsprachigen Studiengänge vor der Zulassung einen entsprechenden Deutschnachweis sowie alle zur Prüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung erforderlichen Nachweise einreichen.

Wie erhalte ich einen Studienplatz?
Den für Sie geltenden Bewerbungsprozess finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs im Studiengangsfinder unter „Einschreibung/Bewerbung mit EU-Staatsangehörigkeit“.

Staatsangehörige EU/EWR/Schweiz mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer)Einklappen

Wenn Sie eine Staatsangehörigkeit der EU, des EWR oder der Schweiz besitzen und zu den sogenannten Bildungsinländern zählen, also entweder Ihre Hochschul- oder Ihre Masterzugangsberechtigung im deutschen Bildungssystem erworben haben (in der Regel deutsches Abitur oder deutscher Bachelorabschluss) gelten für Sie dieselben Fristen und Regelungen wie für deutsche Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung. Für zulassungsfreie Studiengänge gelten keine Bewerbungsfristen. Über alle weiteren Studiengänge sollten Sie sich gesondert informieren.

Wie erhalte ich einen Studienplatz?
Den für Sie geltenden Bewerbungsprozess finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs im Studiengangsfinder unter „Einschreibung/Bewerbung mit deutscher Staatsangehörigkeit“.

Bitte beachten Sie, dass Absolventen ausländischer Schulabschlüsse, auch International Baccalaureate (IB) oder Feststellungsprüfung am Studienkolleg in Deutschland, nicht als Bildungsinländer gelten. Den für Sie geltenden Bewerbungsprozess finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs im Studiengangsfinder unter „Bewerbung mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit“.

  • Internationale Bewerbende (ohne Staatsangehörigkeit der EU, des EWR oder der Schweiz)
Internationale Bewerbende (nicht EU/EWR/Schweiz) mit ausländischer HochschulzugangsberechtigungEinklappen

Wenn Ihre Staatsbürgerschaft nicht eine der EU, des EWR oder der Schweiz ist und Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb des regulären deutschen Bildungssystems erworben haben (ausländische Schulabschlüsse, auch IB oder Feststellungsprüfung am Studienkolleg) gelten für Sie gesonderte Bewerbungsfristen, zu denen Sie alle erforderlichen Bewerbungsdokumente sowie einen ausreichenden Sprachnachweis einreichen müssen.

Wie erhalte ich einen Studienplatz?
Den für Sie geltenden Bewerbungsprozess finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs im Studiengangsfinder unter „Bewerbung mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit“.

Internationale Bewerbende (nicht EU/EWR/Schweiz) mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer)Einklappen

Wenn Sie Ihre Hochschul- oder Ihre Masterzugangsberechtigung im deutschen Bildungssystem erworben haben (in der Regel deutsches Abitur oder deutscher Bachelorabschluss), also zu den sogenannten Bildungsinländern zählen, gelten für Sie dieselben Fristen und Regelungen wie für deutsche Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung. Für zulassungsfreie Studiengänge gelten keine Bewerbungsfristen. Über alle weiteren Studiengänge sollten Sie sich gesondert informieren.

Wie erhalte ich einen Studienplatz?
Den für Sie geltenden Bewerbungsprozess finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs im Studiengangsfinder unter „Einschreibung/Bewerbung mit deutscher Staatsangehörigkeit“.

Bitte beachten Sie, dass Absolventen ausländischer Schulabschlüsse, auch International Baccalaureate (IB) oder Feststellungsprüfung am Studienkolleg in Deutschland, nicht als Bildungsinländer gelten. Den für Sie geltenden Bewerbungsprozess finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs im Studiengangsfinder unter „Bewerbung mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit“.


Verantwortlich für die Redaktion: Anke Matthes

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