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Hochschulzugangsberechtigung

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Die aktuell verbindlichen Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei: https://www.studierendenkanzlei.uni-bayreuth.de/de/studieninteressierte/internationale-bewerbende/degree-students/hochschulzugangsberechtigung/index.html


Bitte verwenden Sie für inhaltliche Fragen ausschließlich diese aktuelle Informationsquelle.

Internationale Bewerbende (nicht EU/EWR/Schweiz) mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer)Einklappen

Wenn Sie Ihre Hochschul- oder Ihre Masterzugangsberechtigung im deutschen Bildungssystem erworben haben (in der Regel deutsches Abitur oder deutscher Bachelorabschluss), also zu den sogenannten Bildungsinländern zählen, gelten für Sie dieselben Fristen und Regelungen wie für deutsche Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung. Für zulassungsfreie Studiengänge gelten keine Bewerbungsfristen. Über alle weiteren Studiengänge sollten Sie sich gesondert informieren.

Wie erhalte ich einen Studienplatz?
Den für Sie geltenden Bewerbungsprozess finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs im Studiengangsfinder unter „Einschreibung/Bewerbung mit deutscher Staatsangehörigkeit“.

Bitte beachten Sie, dass Absolventen ausländischer Schulabschlüsse, auch International Baccalaureate (IB) oder Feststellungsprüfung am Studienkolleg in Deutschland, nicht als Bildungsinländer gelten. Den für Sie geltenden Bewerbungsprozess finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs im Studiengangsfinder unter „Bewerbung mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit“.


Verantwortlich für die Redaktion: Anke Matthes

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