PROMOS Teilstipendium
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm „PROMOS“.
Die Universität Bayreuth vergibt im Rahmen von PROMOS Teilstipendien für außereuropäische Auslandsaufenthalte von Studierenden. Der Bewerbungs- und Auswahlprozess wird zentral im International Office durchgeführt.
Studienaufenthalte im ERASMUS+-Raum sind von einer PROMOS Förderung ausgeschlossen.
- Allgemeine BewerbungsvoraussetzungenEinklappen
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Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende aller Fachbereiche im Bachelor- und Master-Niveau der Universität Bayreuth, die:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- nichtdeutsche Vollzeitstudierende, die an der UBT immatrikuliert sind und das Ziel verfolgen einen Abschluss zu erwerben.
Aufenthalte im Heimatland sind von einer Förderung ausgeschlossen.
- FördermaßnahmenEinklappen
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Studienaufenthalte und Abschlussarbeiten
- im außereuropäischen Ausland
- mit einer Mindestdauer von 30 Tagen und Maximaldauer von 6 Monaten
- Studienumfang von min. 20 ECTS (bzw. dem Äquivalent dazu aus Übersee) während dem Aufenthalt
- Studienaufenthalte an Partnerinstitutionen werden vorrangig gefördert
- Free-Mover-Vorhaben (selbstorganisierte Austausche) werden nachrangig gefördert
Abschluss- und Studienarbeiten
- an Unternehmen oder Hochschulen
- Betreuungszusagen aus dem Fachbereich der UBT sowie der aufnehmenden Institution sind Voraussetzung
- Aufenthalte ohne aufnehmende Institution können nur in Ausnahmefällen gefördert werden und benötigen eine uneingeschränkte Betreuung des UBT Betreuers sowie einen detaillierten Zeitplan, welcher zur Erfolgskontrolle dienen können
Praktikumsaufenthalte
- mit einer Mindestdauer von 6 Wochen und Maximaldauer von 6 Monaten
- direkter Fachbezug zum Studium
- auch im Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums möglich. Vorabzulassung für den Master muss in diesem Fall vorliegen.
Praktika, für die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD in Anspruch genommen werden können, wie z.B. Deutsche Auslandsvertretungen, Deutsche Schulen im Ausland, etc. können nur in Ausnahmefällen gefördert werden.
Fachkurse
- Maximaldauer von 6 Wochen
- Fachkurse beinhalten Sommerkurse/-schulen, Workshops an Hochschulen und ähnliche Veranstaltungen mit klarem Fachbezug
Vortrags-, Exkursions- und Kongressreisen sind von der Förderung ausgeschlossen und können über andere Programme des DAAD gefördert werden
Sprachkurse
- Mindestdauer von 3 Wochen bis maximal 3 Monaten
Sprachkurse an Hochschulen oder etablierten Sprachinstitutionen mit einer Mindestzahl von 25 Unterrichtsstunden pro Woche können gefördert werden
- FörderumfangEinklappen
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Teilstipendium Aufenthalt
Nominierte Studierende in den Förderschienen Studienaufenthalt und Praktikum erhalten im Rahmen des PROMOS Stipendiums das Teilstipendium Aufenthalt.
Die monatliche Teilstipendienrate ist landesabhängig. Eine Übersicht der aktuellen Länderpauschalen finden Sie hier.Die Fördersumme Ihres Stipendiums ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Förderbudgets. Beachten Sie, dass eine PROMOS Förderung nicht für Ihre gesamte Aufenthaltsdauer, sondern stets nur anteilig gewährleistet werden kann. Aktuell ist die Förderdauer auf bis zu 2 Monate beschränkt. Auch eine kürzere Förderdauer ist möglich.
Ihr Stipendium wird berechnet, indem die dementsprechende Länderpauschale mit einer Förderdauer von z.B. 2 Monaten multipliziert wird.
Die Förderdauer sowie Höhe des Stipendiums werden in der Stipendienvereinbarung festgelegt. Das Dokument wird nach Abgabe der benötigten Förderunterlagen erstellt und per E-Mail versendet.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in Form einer Einmalzahlung.
Kurspauschale
Kurzaufenthalte wie Fach- und Sprachkurse werden mit einer Kurpauschale von 500€ gefördert. Das Teilstipendium Aufenthalt wird in diesen Kategorien nicht ausgezahlt.
Teilstipendium Mobilität
Bitte beachten Sie, dass das Teilstipendium Mobilität (Reisekostenpauschale) an der Universität Bayreuth im Regelfall nicht gefördert wird. Sollte eine Ausnahme von dieser Regel auftreten, werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt.
Kombinationsmöglichkeiten von PROMOS mit anderen Stipendien
- DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
- Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
- Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zulässig. Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird.
- Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden.
- Entgeltliche Tätigkeiten während der Laufzeit des Stipendiums dürfen nur mit Zustimmung des Projektträgers durchgeführt werden.
Die Universität Bayreuth weist darauf hin, dass die PROMOS-Förderung bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern anzuzeigen ist.
Wenn Sie BAföG erhalten, sind Sie dazu verpflichtet, Ihr PROMOS-Stipendium bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG anzuzeigen.
- PROMOS BewerbungEinklappen
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Eine PROMOS Bewerbung ist möglich, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Letter of Acceptance, Praktikumsvertrag, oder eine Teilnahmebescheinigung haben. Die feste Absicht Ihres Vorhabens ist für eine PROMOS Bewerbung zunächst ausreichend.
PROMOS Bewerbungen werden ausschließlich über das MoveOn Portal getätigt und eingereicht. Das Bewerbungsportal ist nur zu den jeweiligen Bewerbungsphasen geöffnet.
Nur fristgerechte und vollständige Bewerbungen können im Vergabeprozess berücksichtigt werden.Fristen
- Bewerbungszeitraum 15. Oktober bis 1. Dezember
für Vorhaben, die in der ersten Jahreshälfte (Januar – Juni) des darauffolgenden Jahres beginnen - Bewerbungszeitraum 15. April bis 1. Juni
für Vorhaben, die in der zweiten Jahreshälfte (Juli – Dezember) des laufenden Jahres beginnen
Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen werden für eine Bewerbung benötigt:
- Aktuelle Leistungsübersicht (PDF aus cmlife)
Wenn im aktuellen Masterstudiengang noch keine 20 ECTS Punkte erreicht wurden, dient das Bachelorzeugnis als Nachweis für den angegebenen Leistungsdurchschnitt. - Motivationsschreiben
Die Vorlage für das Motivationsschreiben mit den zu thematisierenden Punkten finden Sie im Online-Bewerbungsformular sowie hier. - Sprachnachweis
(DAAD, UBT Leistungsübersicht, UNIcert, IELTS, Cambridge, TOEFL etc.). Ein offizieller Sprachnachweis Ihrer Sprachkenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache ist erforderlich.
Das Abiturzeugnis ist kein akzeptierter Sprachnachweis.
Im Falle der Arbeitssprache Deutsch bitte Nachweis der Landessprache einreichen.
Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein (Ausnahme Leistungsübersicht). - Immatrikulationsbescheinigung an der UBT
- Passkopie
- Letter of Acceptance der Gastuniversität bzw. Praktikums- oder Betreuungszusage (falls zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits vorhanden)
- Bewerbungszeitraum 15. Oktober bis 1. Dezember
- AuswahlkriterienEinklappen
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Eine qualitative Auswahl der Stipendiat/innen erfolgt aufgrund der folgenden Kriterien:
- Sprachnachweis (Sprachhürdenmodell)
- Studienleistung (75%)
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf (25%)
Das Sprachhürdenmodell dient zur Qualitätssicherung im Auswahlverfahren. Erfolgreiche Bewerber/innen müssen ausreichende Fremdsprachkenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache in Form eines aktuellen Sprachzertifikats nachweisen. Bewerber/innen, die diese Sprachhürde nicht erfüllen, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
- Ablauf des Bewerbungs- und AuswahlverfahrensEinklappen
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Es werden nur fristgerechte und vollständige Bewerbungen beim Auswahlverfahren berücksichtigt. Bewerbungen mit fehlenden bzw. ungültigen Sprachnachweisen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen werden anhand eines Punktesystems bewertet, wobei Ihre erbrachte Studienleistung mit 75% und das von Ihnen angefertigte Motivationsschreiben mit 25% gewichtet werden. Die Präsidialkommission für Internationale Angelegenheiten entscheidet nach Aktenlage über die Auswahl der Stipendiat/innen.
Eine Nominierung kann nur erfolgen, wenn Sie Ihr Vorhaben noch nicht angetreten sind und das Startdatum im jeweiligen Zeitfenster der Bewerbungsfrist liegt.
Grundsätzlich als förderwürdig eingestufte Bewerber/innen, welche aufgrund von nicht ausreichenden Fördermitteln keine Nominierung erhalten haben, werden auf einer Warteliste vermerkt. Im Falle einer Nachbewilligung zusätzlicher Mittel durch den DAAD oder im Falle von Absagen nominierter, können Bewerber/innen von der Warteliste nachrücken. Sollte dies eintreten, kontaktieren wir Sie unverzüglich per E-Mail.
Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden im Laufe des Dezembers bzw. Junis über das MoveOn System kommuniziert.
- FörderunterlagenEinklappen
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Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung und somit Nominierung für das PROMOS Stipendium, werden alle benötigten Förderunterlagen über das MoveOn Portal hochgeladen und eingereicht. Das Stipendium kann erst nach Erhalt der Unterlagen bearbeitet und final berechnet werden.
Folgende Nachweise werden zu diesem Zeitpunkt benötigt:
- Letter of Acceptance/Praktikumsvertrag/Betreuungszusage
- Nachweis über Kursumfang von 20 ECTS bei Studienaufenthalten
- Immatrikulationsbescheinigung der UBT für den Zeitraum des Aufenthaltes
- Visum/Flugnachweis
Nachweise können erbracht werden, sobald diese verfügbar sind. Es besteht keine allgemein geltende Abgabefrist.
Im Anschluss erhalten Sie Ihre Stipendienvereinbarung, welche Sie unterzeichnet zurück an outgoing-global-promos@uni-bayreuth.de senden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Anschluss.
- AbschlussdokumenteEinklappen
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Nach dem Aufenthalt wird ein Erfahrungsbericht sowie das Transcript of Records, bzw. ein Praktikumszeugnis oder eine Teilnahmebescheinigung fällig.
Die Dokumente sind in Ihrem MoveOn Portal hochzuladen. Erst nach Abgabe dieser Unterlagen sind alle Bedingungen der Stipendienvereinbarung erfüllt. - Vorlagen für das PROMOS StipendiumEinklappen
- Beratung und KontaktEinklappen
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Interessierte Studierende sowie Stipendiat/innen werden im International Office der Universität Bayreuth durch Frau Paez betreut.
Beratungen finden in der offenen digitalen Sprechstunde freitags von 9:00 bis 10:00 Uhr oder donnerstags nach Vereinbarung statt.
Eine aktuelle Übersicht zu anstehenden Informationsevents finden Sie hier.
- Reisewarnungen und VersicherungsschutzEinklappen
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Reisewarnungen
Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Land oder die Region vor, so darf die Universität Bayreuth keine Stipendienvereinbarung/Stipendienzusage schließen/ausstellen. Mobilitäten zu Lehrzwecken gehören nicht zur Kategorie „nicht notwendiger und touristischer Reisen“.
Wird nach Beginn des Aufenthalts vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, werden die Stipendiat/innen zur Ausreise nach Deutschland aufgefordert.
Stipendiat/innen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie sich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (Elektronische Registrierung: "Elefand") registrieren sollten.
Allgemeine Hinweise zur Sicherheitsvorsorge für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland finden Sie hier.
Versicherungsschutz
Es liegt in der Verantwortung der Stipendiat/innen für die Dauer des Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich direkt bei Ihrer Versicherung oder beim DAAD.
Zum Abschluss einer ergänzenden Auslandskrankenversicherung und einer Haftpflichtversicherung, die im jeweiligen Gastland Versicherungsschutz bietet, wird geraten.
Es ist dringend zu beachten, dass weder das PROMOS Stipendium des DAAD noch das International Office der Universität Bayreuth Versicherungsschutz bietet und diese Leistungen von Stipendiat/innen selbst zu übernehmen sind.