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Förderraten in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027

Die Förderung des Auslandsstudiums durch das Erasmus-Programm umfasst zum einen den Erlass der Studiengebühren an unseren Erasmus-Partnerhochschulen im Ausland und zum anderen eine finanzielle Teilförderung aus EU-Mitteln.

Die Höhe der Zuschüsse wird vom Deutschen Akademischen Austauschdienst deutschlandweit festgelegt. Die Förderraten können nur auf dieser Seite verbindlich eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass in den unterschiedlichen Projektjahren ggf. unterschiedliche Förderraten anzuwenden sind. Die Anwendung an der Universität Bayreuth ist durch das verfügbare Förderbudget und Förderprojekt bestimmt.

Voraussetzungen für die FörderungEinklappen

Er können nur Aufenthalte gefördert werden, die:

  • an einer unserer fachgebundenen Partneruniversitäten im Erasmus+ Programm stattfinden,
  • nicht im Herkunftsland stattfinden,
  • mit einem Erwerb (nicht Anerkennung) von mind. 20 ECTS Punkten an der Gastuniversität verbunden sind,
  • während der Immatrikulationsphase an der UBT abgeschlossen werden.
Förderraten für die MobilitätEinklappen

Die finanzielle Förderung der Erasmus+ Semesteraufenthalte orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern sowie dem sozialen Hintergrund der Studierenden und der Wahl des Transportmittels.

Die Förderung eines Aufenthaltes in der Schweiz ist über ERASMUS nicht möglich. Informationen zur Förderung von Aufenthalten in der Schweiz erhalten Sie, nach erfolgreicher Bewerbung, direkt durch die jeweilige Gastuniversität. Aufenthalte im Vereinigten Königreich sind nur unter bestimmten Voraussetzungen über Erasmus+ SMS International möglich.

Länderraten

Im aktuellen Förderprojekt 2024 und im Förderprojekt 2025 gelten folgende Förderraten:

  • Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden: 600 EUR / Monat
  • Estland, Griechenland, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Türkei, Ungarn: 540 EUR / Monat

Bitte beachten Sie, dass im Erasmus Programm jeder Monat mit 30 Tagen berechnet wird. Die Tagesfördersumme entspricht daher 1/30 des Monatsfördersatzes. Momentan können 120 Aufenthaltstage pro Studiensemester gefördert werden. Mehr dazu erfahren Sie unter dem Reiter „Fördersumme“.

Fahrtkostenzuschuss
Zusätzlich erhalten Studierende im Förderprojekt 2025 einen Fahrkostenzuschuss, welcher abhängig der Reisedistanz von Bayreuth zur Gastuniversität und dem verwendeten Transportmittel (siehe Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen) ist sowie nach Bedarf geförderte Reisetage.

Reisedistanz

Standardreise

Green Travel

10 und 99 KM

28 EUR

56 EUR

100 und 499 KM

211 EUR

285 EUR

500 und 1999 KM

309 EUR

417 EUR

2000 und 2999 KM

395 EUR

535 EUR

3000 und 3999 KM

580 EUR

785 EUR

4000 und 7999 KM

1.188 EUR

1.188 EUR

8000 KM oder mehr

1.735 EUR

1.735 EUR


Zusätzliche Reisetage
Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln für die Reise längere Zeit benötigen, können im Rahmen der individuellen Unterstützung bis zu sechs zusätzlichen Reisetagen zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Mobilität, gemäß den Richtlinien der individuellen Unterstützung, erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen.

Falls eine Reise nicht mit ‚grünen Verkehrsmitteln‘ angetreten wird, so können je nach Bedarf bis zu zwei zusätzlichen Reisetagen beantragt werden. Über die Bewilligung wird im Einzelfall entschieden.

Wir empfehlen folgende zusätzlichen Fördertage:

Distanz

Standardreise

Grüne Reise

100 - 499 km

0 Tage pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)

1 Tag pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)

500 - 1999 km

1 Tag pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)

2 Tage pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)

mehr als 2000 km

1 Tage pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)

3 Tage pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)



Top-Up für Studierende und Graduierte mit geringen ChancenEinklappen

Im Erasmus+ Programm der Programmgeneration 2021-2027 sollen Studierende, welche besondere soziale Hürden im Falle eines Auslandsaufenthaltes überwinden müssen, zusätzlich unterstützt werden (Social Top-Up).

Deshalb erhalten Studierende mit sogenannten 'geringeren Chancen' in den aktuellen Projekten monatlich 250 EUR zusätzlich zu Ihrem Erasmus+-Zuschuss.

Laut ERASMUS+ Leitfaden trifft dies aktuell auf folgende Gruppen zu:

Auch wenn mehrere Kriterien zutreffen, kann das Top-Up nur einmalig gewährt werden. Eine Addierung mehrerer sozialer Top-Ups ist nicht möglich.

Die Beantragung des Zuschusses erfolgt online im Zuge der Abgabe der geplanten Daten für die Förderung.
Eine nachträgliche Beantragung ist laut der Regularien im ERASMUS Programm nicht zulässig.


Kriterien für finanzielle Zuschüsse

Studierende mit einer Behinderung oder chronischer Erkrankung

  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung einem Grad der Behinderung von 20, durch die ein finanzieller Mehrbedarf entsteht, welcher nicht durch die Krankenversicherung gedeckt wird, können einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat erhalten.

Als Nachweis bitten wir um ein Attest vom behandelnden medizinischen Fachpersonal, welches den finanziellen Mehrbedarf bestätigen.

  • Alternativ kann für Studierende bei denen durch die Behinderung oder chronische Erkrankung höhere Mehrkosten entstehen, durch Unterstützung der Universität Bayreuth ein Realkostenantrag beim DAAD gestellt werden. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt zu outgoing-erasmus@uni-bayreuth.de auf. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch die Universität Bayreuth bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der kurz vor oder erst nach Beginn Ihres Auslandsstudiums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.

Studierende, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen

  • Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden.
  • Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.
  • Werden beide Eltern bei Mitnahme von mind. zwei Kindern gefördert, können beide Elternteile für die Mitnahme eines Kindes den Zuschuss erhalten.

Als Nachweis bitten wir um Abgabe der Geburtsurkunden des Kindes/der Kinder.

Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

  • Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule.
  • Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Bitte orientieren Sie sich in Zweifelsfällen zur Bewertung von Abschlüssen an dem durch die HRK zur Verfügung gestellten Internetportal Hochschulkompass sowie an der Seite der Stiftung Akkreditierungsrat.
  • Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
  • Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.

Als Nachweis bitten wir um eine unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung der Eltern.

Erwerbstätige Studierende

  • Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 520 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert). Hinweis: Hochschulen können unter Wahrung der Gleichbehandlung und Dokumentationspflicht entscheiden, eine gemittelte Berechnung des Erwerbs zuzulassen, sofern der über sechs fortlaufende Monate gemittelte Erwerb im Ergebnis monatlich über 520 EUR und unter 850 EUR liegt.
  • Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.).
    Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
  • Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.

Als Nachweis bitten wir Sie Ihre Gehaltsabrechnungen der letzten Monate bzw. den entsprechenden Steuerbescheid einzureichen.

Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen (Green Travel)Einklappen

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erasmus+ Programms sollen für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen, sensibilisiert werden. Durch die finanzielle Förderung der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.

Eine umweltfreundliche Reise findet laut Erasmus+ Leitfaden zum Großteil (>50%) mit nachhaltigen Verkehrsmitteln wie Bus, Zug, Fahrrad oder Carsharing statt.

Das Reisen mit eigenem Auto und ohne Mitfahrer sowie Flugzeug oder Fähre gilt nicht als emissionsarm.

Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln für die Reise längere Zeit benötigen, können im Rahmen der individuellen Unterstützung neben der höheren Fahrtkostenpauschale bis zu sechs zusätzliche Reisetage zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Mobilität gemäß den Richtlinien der individuellen Unterstützung erhalten.

Wir empfehlen folgende zusätzlichen Fördertage:

DistanzFördertage
100 - 499 km1 Tag pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)
500 - 1999 km2 Tage pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)
mehr als 2000 km3 Tage pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)


Die Beantragung des Zuschusses erfolgt online im Zuge der Abgabe der geplanten Daten für die Förderung.
Sollten Sie mehr Reisetage benötigen als hier angegeben, so können Sie im online Formular einen Antrag stellen.

Wichtig:

  • Eine nachträgliche Beantragung ist laut der Regularien im ERASMUS Programm nicht zulässig.
  • Nachweise zu klimafreundlichen Reisen werden stichprobenartig kontrolliert. Belege zur umweltfreundlichen An- und Abreise müssen daher fünf Jahre im Original aufbewahrt und bei Aufforderung im International Office zur Prüfung eingereicht werden. Sollte der Nachweis nicht möglich sein, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
FördersummeEinklappen

Die Förderung wird anhand der oben genannten Fördersätze monatlich berechnet und kann pro Studienzyklus für maximal 360 Tage bezogen werden (Ausnahme: einzügige Studiengänge). Eine Kombination von Studium und Praktikum ist möglich.

Hinweise:

  • Aufgrund der verfügbaren Finanzmittel im Projekt 2024, werden im akademischen Jahr 2024/25 maximal bis zu 120 Tage pro Semester gefördert. Diese Regelung gilt auch für das Projekt 2025, bzw. für das akademische Jahr 2025/26.
  • Eine Voraussetzung für die Erasmus Förderung ist der Erwerb von 20 ECTS Punkten an der Gastuniversität. Die Anerkennung dieser für das Studienprogramm in Bayreuth ist nicht verpflichtend.


Die Auszahlung erfolgt in 2 Raten: 

  • 1. Rate - etwa 70 % der geplanten Gesamtförderung (nach Beginn des Aufenthaltes)
  • 2. Rate - Restbetrag der endgültigen Gesamtförderung (nach Beendigung des Aufenthaltes)

Dabei wird als Grundlage für die erste Auszahlung der Aufenthaltszeitraum herangezogen, den die Gastuniversität im Zulassungsschreiben (Letter of Acceptance) festlegt.

Maßgebend für die endgültige Berechnung der Fördersumme ist die tatsächliche Aufenthaltsdauer, die die ausländische Gasthochschule durch das Certificate of Attendance bestätigt.

Dieser tatsächliche Förderanspruch bis maximal 120 Tage wird dann in der zweiten Ratenzahlung mit der ersten Rate verrechnet. Sollte Ihr Aufenthalt weniger als 120 Tage andauern, wird die Berechnung tagesgenau erfolgen.

Einführungswochen oder Sprachkurs an der ausländischen HochschuleEinklappen

Sprachkurse oder Einführungsveranstaltungen an der ausländischen Hochschule, die vor dem eigentlichen Semesterstart stattfinden können zusätzlich gefördert werden. Jedoch kann auch durch diese die maximale Förderdauer von 120 Tagen nicht überschritten werden.
Als Nachweis muss eine Teilnahmebestätigung mit den weiteren Unterlagen abgegeben werden.

Rückforderung der AuslandsbeihilfeEinklappen

Gegenüber dem DAAD / der EU in Bonn muss das International Office Auslandsstudienaufenthalte in Form der vollständigen Förderunterlagen nachweisen. Sollten die Unterlagen nicht vollständig abgegeben worden sein, muss die gesamte Auslandsbeihilfe zurückgezahlt werden.

Ebenfalls Grundlage für eine Rückzahlung ist die Erbringung von weniger als 20 ECTS Punkten pro Semester an der Gastuniversität im Ausland.


Verantwortlich für die Redaktion: Sabine Anders

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