Förderraten in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027
Die Förderung des Auslandsstudiums durch das Erasmus-Programm umfasst zum einen den Erlass der Studiengebühren an unseren Erasmus-Partnerhochschulen im Ausland und zum anderen eine finanzielle Förderung aus EU-Mitteln.
Die Höhe der Förderung ist dabei bestimmt durch die Finanzmittel in den einzelnen Erasmusprojekten.
- Voraussetzungen für die FörderungEinklappen
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Er können nur Aufenthalte gefördert werden, die:
- an einer unserer fachgebundenen Partneruniversitäten im Erasmus+ Programm stattfinden,
- nicht im Herkunftsland stattfinden,
- mit einem Erwerb (nicht Anerkennung) von mind. 20 ECTS Punkten an der Gastuniversität verbunden sind.
- an einer unserer fachgebundenen Partneruniversitäten im Erasmus+ Programm stattfinden,
- Förderraten für die MobilitätEinklappen
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Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Die Förderung eines Aufenthaltes in der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich über Erasmus ist nicht möglich.Informationen zu den Förderraten im akademischen Jahr 2024/25 finden Sie unter dem Aufruf 2024.
Bitte beachten Sie, dass im Erasmus Programm jeder Monat mit 30 Tagen berechnet wird. Die Tagesfördersumme entspricht daher 1/30 des Monatsfördersatzes. - Top-Up für Studierende und Graduierte mit geringen ChancenEinklappen
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Im Erasmus Programm der Programmgeneration 2021-2027 sollen Studierende, die besondere soziale Hürden für einen Auslandsaufenthalt überwinden müssen, zusätzlich unterstützt werden.
Deshalb erhalten Studierende mit 'geringeren Chancen' im Projekt 2024 monatlich 250 Euro zusätzlich zu Ihrem Erasmus+-Zuschuss.
Im ERASMUS Projekt 2024 trifft dies auf folgende Gruppen zu:
- Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus.
- erwerbstätige Studierende
- Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
Auch wenn mehrere Kriterien zutreffen, kann das Top-Up nur für eines erhalten werden. Eine Addierung mehrerer sozialer Top-Ups ist nicht möglich.
Die Beantragung des Zuschusses erfolgt online im Zuge der Abgabe der geplanten Daten für die Förderung.'
Eine nachträgliche Beantragung ist laut der Regularien im ERASMUS Programm nicht zulässig.Wichtig: Nachweise zu sozialen Top-Ups werden stichprobenartig kontrolliert. Sollte der Nachweis nicht möglich sein, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Kriterien für finanzielle Zuschüsse
Studierende und Graduierte mit einer Behinderung oder chronischer Erkrankung
- Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung einem Grad der Behinderung von 20, durch die ein finanzieller Mehrbedarf entsteht, welcher nicht durch die Krankenversicherung gedeckt wird, können einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat erhalten.
- Alternativ kann für Studierende bei denen durch die Behinderung oder chronische Erkrankung höhere Mehrkosten entstehen, durch Unterstützung der Universität Bayreuth ein Realkostenantrag beim DAAD gestellt werden. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt zu outgoing-erasmus@uni-bayreuth.de auf. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch die Univeristät Bayreuth bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der kurz vor oder erst nach Beginn Ihres Auslandsstudiums bzw. -praktikums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.
Als Nachweis bitten wir um ein Attest vom behandelnden medizinischen Fachpersonal, welches den finanziellen Mehrbedarf bestätigen.
Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
- Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden.
- Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.
- Werden beide Eltern bei Mitnahme von mind. zwei Kindern gefördert, können beide Elternteile für die Mitnahme eines Kindes den Zuschuss erhalten.
Als Nachweis bitten wir um Abgabe der Geburtsurkunden des Kindes/der Kinder.
Erstakademikerinnen und Erstakademiker Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
- Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule.
- Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Bitte orientieren Sie sich in Zweifelsfällen zur Bewertung von Abschlüssen an dem durch die HRK zur Verfügung gestellten Internetportal Hochschulkompass sowie an der Seite der
Stiftung Akkreditierungsrat. - Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
- Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.
Als Nachweis bitten wir um eine unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung der Eltern.
Erwerbstätige Studierende
- Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 520 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert). Hinweis: Hochschulen können unter Wahrung der Gleichbehandlung und Dokumentationspflicht entscheiden, eine gemittelte Berechnung des Erwerbs zuzulassen, sofern der über 6 fortlaufende Monate gemittelte Erwerb im Ergebnis monatlich über 520 EUR und unter 850 EUR liegt.
- Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.).
Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden. - Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Als Nachweis bitten wir Sie Ihre Gehaltsabrechnungen der letzten Monate bzw. den entsprechenden Steuerbescheid einzureichen.
- Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen (Green Travel)Einklappen
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Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erasmus+ Programms sollen für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen, sensibilisiert werden. Durch die finanzielle Förderung der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
Eine umweltfreundliche Reise findet laut ERASMUS+ Leitfaden zum Großteil mit nachhaltigen Verkehrsmitteln wie Bus, Zug, Fahrrad oder Carsharing statt.
Das Reisen mit eigenem Auto und ohne Mitfahrer sowie Flugzeug oder Fähre gilt nicht als emissionsarm.
Teilnehmer, die aufgrund der Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel mehr Zeit für die Anreise benötigen, können im Rahmen der individuellen Förderung bis zu sechs zusätzliche Fördertage zur Deckung der Unterbringungskosten für die Reisezeit vor und nach der Mobilität erhalten. Über die Zahlung zusätzlicher Fördertage wird auf Grundlage der Reisedistanz ab Bayreuth entschieden.
Distanz Fördertage 100 - 499 km 1 Tag pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise) 500 - 1999 km 2 Tage pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise) mehr als 2000 km 3 Tage pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)
Um die Distanz zu berechnen, können Sie den Erasmus Distance Calculator verwenden.Die Beantragung des Zuschusses erfolgt online im Zuge der Abgabe der geplanten Daten für die Förderung.
Eine nachträgliche Beantragung ist laut der Regularien im ERASMUS Programm nicht zulässig.Wichtig: Nachweise zu klimafreundlichen Reisen werden stichprobenartig kontrolliert. Belege zur umweltfreundlichen An- und Abreise müssen daher fünf Jahre im Original aufbewahrt und bei Aufforderung im International Office zur Prüfung eingereicht werden. Sollte der Nachweis nicht möglich sein, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
- FördersummeEinklappen
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Die Förderung wird anhand der oben genannten Fördersätze monatlich berechnet und kann pro Studienzyklus für maximal 360 Tage bezogen werden (Ausnahme: einzügige Studiengänge). Eine Kombination von Studium und Praktikum ist möglich.
Hinweise:
- Aufgrund der verfügbaren Finanzmittel im Projekt 2024, werden im akademischen Jahr 2024/25 maximal bis zu 120 Tage pro Semester gefördert. Diese maximale Förderdauer kann auch durch grünes Reisen nicht überschritten werden.
- Eine Voraussetzung für die Erasmus Förderung ist der Erwerb von 20 ECTS Punkten an der Gastuniversität. Die Anerkennung dieser für das Studienprogramm in Bayreuth ist nicht verpflichtend.
Die Auszahlung erfolgt in 2 Raten:- 1. Rate - etwa 70 % der geplanten Gesamtförderung (nach Beginn des Aufenthaltes)
- 2. Rate - Restbetrag der endgültigen Gesamtförderung (nach Beendigung des Aufenthaltes)
Dabei wird als Grundlage für die erste Auszahlung der Aufenthaltszeitraum herangezogen, den die Gastuniversität im Zulassungsschreiben (Letter of Acceptance) festlegt.
Maßgebend für die endgültige Berechnung der Fördersumme ist die tatsächliche Aufenthaltsdauer, die die ausländische Gasthochschule durch das Certificate of Arrival sowie das Certificate of Departure bestätigt.
Dieser tatsächliche Förderanspruch bis maximal 120 Tage wird dann in der zweiten Ratenzahlung mit der ersten Rate verrechnet. Sollte Ihr Aufenthalt weniger als 120 Tage andauern, wird die Berechnung tagesgenau erfolgen.
- Aufgrund der verfügbaren Finanzmittel im Projekt 2024, werden im akademischen Jahr 2024/25 maximal bis zu 120 Tage pro Semester gefördert. Diese maximale Förderdauer kann auch durch grünes Reisen nicht überschritten werden.
- Einführungswochen oder Sprachkurs an der ausländischen HochschuleEinklappen
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Sprachkurse oder Einführungsveranstaltungen an der ausländischen Hochschule, die vor dem eigentlichen Semesterstart stattfinden können zusätzlich gefördert werden. Jedoch kann auch durch diese die maximale Förderdauer von 120 Tagen nicht überschritten werden.
Als Nachweis muss eine Teilnahmebestätigung mit den weiteren Unterlagen abgegeben werden. - Rückforderung der AuslandsbeihilfeEinklappen
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Gegenüber dem DAAD / der EU in Bonn muss das International Office Auslandsstudienaufenthalte in Form der vollständigen Förderunterlagen nachweisen. Sollten die Unterlagen nicht vollständig abgegeben worden sein, muss die gesamte Auslandsbeihilfe zurückgezahlt werden.
Ebenfalls Grundlage für eine Rückzahlung ist die Erbringung von weniger als 20 ECTS Punkten pro Semester an der Gastuniversität im Ausland.