Förderraten in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027
Die Förderung des Auslandsstudiums durch das Erasmus-Programm umfasst zum einen den Erlass der Studiengebühren an unseren Erasmus-Partnerhochschulen im Ausland und zum anderen eine finanzielle Förderung aus EU-Mitteln.
Die Höhe der Förderung ist dabei bestimmt durch die Finanzmittel in den einzelnen Erasmusprojekten.
- Förderraten für die MobilitätEinklappen
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Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Je nach Zielland gelten im Projekt 2023 folgende Monatssätze für Studienaufenthalte:- Gruppe 1 (monatlich 600 EUR): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Die Förderung eines Aufenthaltes in der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich über Erasmus ist nicht möglich.
- Top-Up für Studierende und Graduierte mit geringen ChancenEinklappen
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Studierende mit geringeren Chancen erhalten monatlich 250 Euro zusätzlich zu Ihrem Erasmus+-Zuschuss.
Auch wenn mehrere Kriterien zutreffen, kann das Top-Up nur für eines erhalten werden. Eine Addierung mehrerer sozialer Top-Ups ist nicht möglich.Im ERASMUS Projekt 2023 trifft dies auf folgende Gruppen zu:
- Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
- Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus.
- erwerbstätige Studierende
Für die Beantragung des Zuschusses muss die Ehrenwörtliche Erklärung zu Top-Ups nach erfolgreicher Bewerbung an der Gastuniversität im Online-Formular für die Förderunterlagen eingereicht werden.
Eine nachträgliche Beantragung ist laut der Regularien im ERASMUS Programm nicht zulässig.
Wichtig: Nachweise zu sozialen Top-Ups werden stichprobenartig kontrolliert. Nachweise müssen daher bei Aufforderung im International Office zur Prüfung eingereicht werden. Sollte der Nachweis nicht möglich sein, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Kriterien für finanzielle Zuschüsse
Studierende und Graduierte mit einer Behinderung oder chornischer Erkrankung
- Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung einem Grad der Behinderung von 20, durch die ein finanzieller Mehrbedarf entsteht, können einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat erhalten.
Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
- Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden.
- Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.
- Werden beide Eltern bei Mitnahme von mind. zwei Kindern gefördert, können beide Elternteile für die Mitnahme eines Kindes den Zuschuss erhalten.
Erstakademikerinnen und Erstakademiker Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
- Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule.
- Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Bitte orientieren Sie sich in Zweifelsfällen zur Bewertung von Abschlüssen an dem durch die HRK zur Verfügung gestellten Internetportal Hochschulkompass sowie an der Seite der
Stiftung Akkreditierungsrat. - Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
- Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.
Erwerbstätige Studierende
- Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert). Hinweis: Hochschulen können unter Wahrung der Gleichbehandlung und Dokumentationspflicht entscheiden, eine gemittelte Berechnung des Erwerbs zuzulassen, sofern der über 6 fortlaufende Monate gemittelte Erwerb im Ergebnis monatlich über 450 EUR und unter 850 EUR liegt.
- Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.).
Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden. - Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Kriterienkatalog für finanzielle Zusatzförderung des DAAD.
- Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen (Green Travel)Einklappen
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Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erasmus+ Programms sollen für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen, sensibilisiert werden. Durch die finanzielle Förderung der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
Studierende erhalten in der neuen Programmgeneration 2021-2027 ein Top-Up von 50,00 Euro für umweltfreundliches Reises und können außerdem bis zu vier zusätzliche Fördertage beantragen.
Eine umweltfreundliche Reise findet laut ERASMUS+ Leitfaden zum Großteil mit nachhaltigen Verkehrsmitteln wie Bus, Zug oder Carsharing statt.
Das Reisen mit eigenem Auto und ohne Mitfahrer sowie Flugzeug oder Fähre gilt nicht als emissionsarm und kann demnach nicht durch das Top-Up ergänzt werden.
Für die Beantragung des Zuschusses muss die Ehrenwörtliche Erklärung zu Top-Ups nach erfolgreicher Bewerbung an der Gastuniversität im Online-Formular für die Förderunterlagen eingereicht werden.
Eine nachträgliche Beantragung ist laut der Regularien im ERASMUS Programm nicht zulässig.
Wichtig: Nachweise zu klimafreundlichen Reisen werden stichprobenartig kontrolliert. Belege zur umweltfreundlichen An- und Abreise müssen daher fünf Jahre im Original aufbewahrt und bei Aufforderung im International Office zur Prüfung eingereicht werden. Sollte der Nachweis nicht möglich sein, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
- FördersummeEinklappen
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Die Förderung wird anhand der oben genannten Fördersätze monatlich berechnet und kann pro Studienzyklus für maximal 360 Tage bezogen werden (Ausnahme: einzügige Studiengänge). Eine Kombination von Studium und Praktikum ist möglich.
Die Auszahlung erfolgt in 2 Raten:
- 1. Rate - etwa 70 % der geplanten Gesamtförderung (nach Beginn des Aufenthaltes)
- 2. Rate - Restbetrag der endgültigen, tagesgenauen Gesamtförderung (nach Beendigung des Aufenthaltes)
Dabei wird als Grundlage für die erste Auszahlung der Aufenthaltszeitraum herangezogen, den die Gastuniversität im Zulassungsschreiben festlegt.
Maßgebend für die endgültige Berechnung der Fördersumme ist die tatsächliche Aufenthaltsdauer, die die ausländische Gasthochschule durch das Certificate of Arrival sowie das Certificate of Departure bestätigt.
Dieser tatsächliche Förderanspruch wird dann in der zweiten Ratenzahlung mit der ersten Rate verrechnet. Bitte beachten Sie, dass im Erasmus Programm jeder Monat mit 30 Tagen berechnet wird.
Einführungswochen oder Sprachkurs
Sprachkurse oder Einführungsveranstaltungen an der ausländischen Hochschule, die vor dem eigentlichen Semesterstart stattfinden können zusätzlich gefördert werden.
Als Nachweis muss eine Teilnahmebestätigung mit den weiteren Unterlagen abgegeben werden. - 1. Rate - etwa 70 % der geplanten Gesamtförderung (nach Beginn des Aufenthaltes)
- Rückforderung der AuslandsbeihilfeEinklappen
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Gegenüber dem DAAD / der EU in Bonn muss das International Office Auslandsstudienaufenthalte in Form der vollständigen Förderunterlagen nachweisen. Sollten die Unterlagen nicht vollständig abgegeben worden sein, muss die gesamte Auslandsbeihilfe zurückgezahlt werden.