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02 Grafik_Studium im europäischen Ausland

Studienaufenthalte in Europa

Erasmus+ ist ein Programm der Europäischen Kommission zur Förderung der Studierendenmobilität in Europa. Studierende, die sich erfolgreich bewerben, sind von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit und erhalten darüber hinaus einen finanziellen Zuschuss. Einen Überblick zum Erasmus+ Studium zeigt dieses Video.

Sie haben die Möglichkeit, sich bei unseren Infoveranstaltungen über Bedingungen und Regelungen des Erasmus+ Programmes zu informieren. Die Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender und auf unserer Facebook-Seite.

Allgemeine Tipps und Tricks zum Studium im Ausland können Sie der Broschüre des DAAD entnehmen

Informationen zum Erasmus+ ProgrammEinklappen

Erasmus+ (2014-2020), das Programm der Europäischen Union für Aus- und Fortbildung, Jugend und Sport, startete im Januar 2014. Die Programmlinie für den Hochschulbereich fördert Auslandsaufenthalte von Studierenden und Doktorand/innen, Lehrpersonal und nicht-wissenschaftlichem Personal in Europa und weltweit. Das Programm trägt damit zur Verwirklichung eines Europäischen Hochschulraums im Rahmen des Bologna-Prozesses bei. Voraussetzung für die Teilnahme am Erasmus+ Programm ist eine gültige Erasmus Charta for Higher Education und die Verpflichtung auf das Erasmus Policy Statement.

Derzeit sind am Erasmus+ Programm 28 Länder der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei beteiligt. Erasmus-Kooperationen sind fachgebundene Austauschvereinbarungen. Hier finden Sie Informationen zu den Erasmus-Kooperationen der einzelnen Fachbereiche.

Achtung: Die Schweiz ist seit 2014/15 nicht mehr am Erasmus+ Programm beteiligt. Studienaufenthalte in der Schweiz sind dennoch möglich. Eine Bezuschussung des Studienaufenthalts an einer unserer Schweizer Partnerhochschulen erfolgt über die Gasthochschule aus Mitteln der Schweizer Regierung. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Gasthochschule.

Die Förderung von Sprachkompetenz und Spracherwerb ist ein weiteres wichtiges Ziel von Erasmus+.
Erasmus+ unterstützt mobile Studierende bei Erwerb und Vertiefung von Arbeits- und/oder Landessprache. Das System der Online-Sprachunterstützung (OLS) umfasst sowohl einen Sprachtest (vor und nach einer Mobilität), als auch einen Sprachkurs.

Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+. Die Gleichbehandlung von Geförderten mit Behinderung ist auch der NA (Nationalen Agentur) DAAD ein ständiges Anliegen. Seit 1999 fördert der DAAD daher die Mobilität von Teilnehmer/innen mit Beeinträchtigung am Erasmus+ Programm.

Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule eine zusätzliche monatliche Pauschale beantragen.

Unter diesen Links finden Sie Erasmus+ Erklärvideos zur Entstehungsgeschichte von Erasmus:

Haftungsklausel:
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser, das heißt die Universität Bayreuth. Die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Verweis auf die NA DAAD
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn  

Tel.: +49(0)800 2014 020                                    erasmus@daad.de
Fax: +49(0)228 882 555                                      eu.daad.de

youtube.com/erasmus_DAAD
twitter.com/Erasmus_DAAD                                                  

Partneruniversitäten für den StudierendenaustauschEinklappen

Hier können Sie alle Partnerinstitutionen der Universität Bayreuth finden und Erfahrungsberichte zu den Institutionen einsehen.
Die Liste mit den Semesterzeiten im Ausland und die Übersicht der Studiengänge und Fächer helfen Ihnen bei Ihren Recherchen.

VoraussetzungenEinklappen
  • Sie sind an der Universität Bayreuth regulär eingeschrieben.
    Exchange Students sind von der Teilnahme am Erasmus+ Programm ausgeschlossen.
  • Sie haben Ihr maximales Erasmus-Kontingent noch nicht ausgeschöpft.
    Pro Studienphase (BA, MA, PhD) können bis zu 12 Monate gefördert werden.
    Studiengänge ohne BA/MA, die zum Staatsexamen führen (z.B. Jura, Lehramt) haben ein Kontingent von 24 Monaten.
  • Es besteht ein Vertrag zwischen der Universität Bayreuth und der Gastinstitution in Ihrem Studienfach.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei oben genannten Punkten um Vorgaben des Erasmus+ Programms handelt. Ihr Fachbereich hat ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen festgelegt.

SprachanforderungenEinklappen

Fundierte Kenntnisse der Unterrichtssprache sind grundlegend für den Erfolg eines Auslandsaufenthaltes und müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung um einen Austauschplatz in den Programmen der Universität Bayreuth nachgewiesen werden. 

Die genauen Sprachanforderungen für Ihre Bewerbung in unseren Austauschprogrammen können Sie den Informationen zu den einzelnen Universitäten im MoveOn Publisher entnehmen.

Ergänzend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Sprachnachweise noch einmal separat zusammengefasst.

Bewerbungs- und AuswahlprozessEinklappen

1. Bitte bewerben Sie sich über das entsprechende Bewerbungsformular online auf bis zu 3 Universitäten mit Vertrag in Ihrem Fachbereich.

2. Für den Bereich Erasmus entscheiden die jeweiligen Fachvertreter/innen der Studiengänge über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Plätze.

3. Durch das International Office wird Ihnen ein Platzangebot an einer Partnerinstitution unterbreitet. Sie entscheiden über die Annahme des Angebotes.

4. Die Nominierung durch die UBT bei der Partnerhochschule hat nur Vorschlagscharakter und wird final durch die Partneruniversität genehmigt.Bitte beachten Sie, dass Nominierungen der UBT jederzeit aus verschiedenen Gründen von der Partnerinstitution abgelehnt werden können.

5. Bitte bewerben Sie sich anschließend form- und fristgerecht an der Partneruniversität.

6. Nach Erhalt des „Letter of Acceptance“ der Partneruniversität können Sie mit der Planung des Aufenthaltes beginnen. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge in Ihrem Gastland.

Beim Erfassen eines Motivationsschreibens für Ihre Erasmus- Bewerbung beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Inhalt des Motivationsschreiben (Form: 1 Seite lang; Zeilenabstand 1,15; Schriftgröße 12, gerne in freier Form):

  • Warum möchte ich an genau jener Institution studieren?
  • Warum möchte ich genau jenes Land besuchen?
  • Was möchte ich lernen und wie passt dieser Auslandsaufenthalt in meine Lebens- und Karriereplanung?
  • Wie möchte ich die Universität Bayreuth im Ausland repräsentieren?

Für Unterstützung bei der Erstellung Ihres Motivationsschreibens wenden Sie sich an das Schreibzentrum der Universität Bayreuth.

Sollten Sie in der 1. Runde kein Platzangebot erhalten, können Sie sich in der 2. Runde auf die Restplätze erneut bewerben (nur Bewerber der 1. Runde).

Es folgen weitere Restplatzrunden für neue und bisher erfolglose Bewerber.

Eine ausführlichere Darstellung des Bewerbungsprozesses finden Sie unter dem Reiter „Bewerbungsprozess allgemein

FinanzierungEinklappen

Durch die Partnerschaftsverträge im Erasmus+ Programm ist jeder Austauschplatz mit einer finanziellen Förderung gekoppelt. Es bedarf keiner separaten Bewerbung für die Finanzierung.

Folgende Programmleistungen sind in Erasmus inkludiert:

  • Ein Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule.
  • Die Zuschüsse sind abhängig von dem jeweiligen Zielland und sind mit BAföG-Leistungen kombinierbar. Eine Voraussetzung für die Förderung ist die Erbringung von 20 ECTS Punkten an der Gasthochschule.

Die Erasmus Programmleistungen laufen in der Regel für ein Semester. Geförderte Aufenthalte über zwei Semester sind jedoch ebenfalls möglich.

Informationen zur genauen Zusammensetzung der Fördersumme finden Sie unter dem Reiter „Förderraten in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027".

Übersetzung von StudiendokumentenEinklappen

Bitte beachten Sie:
Falls Sie eine Übersetzung Ihres Transcripts oder Degree Certificates benötigen, bitten wir Sie, unsere Vorlagen zu nutzen und die Übersetzung selbst vorzunehmen. Bitte legen Sie das Original sowie die Übersetzung danach zur Kontrolle bei unserem Übersetzer Daniel Mook vor (ZUV, Büro 0.11.4).

Anerkennung von Studienleistungen aus dem AuslandEinklappen

Bitte beachten Sie, dass das International Office nicht für die Anerkennung Ihrer Studienleistungen aus dem Ausland zuständig ist. Die Vorgehensweise unterscheidet sich hierbei von Studiengang zu Studiengang. In der Regel kontaktieren Sie Ihre/n zuständigen Studiengangskoordinator/in, Erasmus-Fachverantwortliche/n oder Lehrstuhlinhaber/in.

In jedem Fall wird ein Learning Agreement erwartet. Im Ausland erwerben Sie mindestens 20 ECTS. Grundsätzlich empfiehlt es sich, an der Gastinstitution Kurse im gleichen Umfang wie lokale Studierende zu belegen.

Informationen zu den Anerkennungsmodellen finden Sie hier.

Kurzaufenthalte - Summer / Winter SchoolsEinklappen

Summer / Winter Schools bieten Ihnen die Möglichkeit, Auslandserfahrungen während eines kurzen Aufenthaltes an ausländischen Hochschulen zu sammeln. Die Bewerbung, Organisation und Finanzierung des Aufenthaltes muss hierbei selbstständig übernommen werden. Diese sind nicht im Erasmus+ Programm inkludiert. Eine Übersicht der wichtigsten Fakten zu Kurzaufenthalten finden Sie in der Broschüre des DAAD.

Meist finden Summer / Winter Schools während der vorlesungsfreien Zeit statt, sodass diese gut in den allgemeinen Studienverlauf eingebunden werden können. Oftmals können während der Summer / Winter Schools auch ECTS Punkte erworben werden.

In unserer Rubrik ‚Aktuelle Informationen‘ veröffentlichen wir laufend aktuelle Angebote zu Summer Schools, Winter Schools und Sprachaufenthalten im Ausland.

Erfahrungen von ehemaligen Auslandsstudierenden können bei der Entscheidung des Aufenthaltsortes behilflich sein. Die Berichte finden Sie hier, oder suchen Sie einfach im e-Learning nach dem Kurs „Praktikum / Kurzaufenthalte im Ausland – Erfahrungsberichte“.

Allgemeine Hinweise zur VersicherungEinklappen
  • Der Teilnehmer muss über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Es wird empfohlen eine ergänzende Auslandskrankenversicherung und eine Haftpflichtversicherung, die im jeweiligen Gastland Versicherungsschutz bietet abzuschließen. Zudem setzen manche Partnerinstitutionen bestimmte Versicherungen voraus, welche bei einer Bewerbung auf jeden Fall abgeschlossen werden müssen. Diese Informationen entnehmen sie bitte der Webseite der jeweiligen Institution.

  • Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass seine nationale Krankenversicherung mit seiner Europäischen Krankenversicherung zwar im Allgemeinen für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grund-versicherungsschutz bietet. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung möglicherweise unzureichend ist, ins-besondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe nötig sind. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Versicherung sinnvoll sein. Der Teilnehmer bestätigt, dass er ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, die Konditionen seiner Krankenversicherung vor Beginn der Mobilitätsphase zu prüfen.

  • Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass eine Haftpflichtversicherung Schäden abdeckt, die der Teilnehmer während des Auslandsaufenthalts verursacht, unabhängig davon, ob der Teilnehmer sich – wie z.B. im Falle eines Auslandspraktikums – auf der Arbeit befindet oder nicht. Der Teilnehmer bestätigt, dass er ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, die Konditionen seines Haftpflichtschutzes vor Beginn der Mobilitätsphase zu prüfen.

  • Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass er seinen Unfallversicherungsschutz nachzuweisen hat. Diese Versicherung deckt Schäden zulasten von Mitarbeitern durch Arbeitsunfälle ab. In vielen Ländern sind Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen versichert. Der Teilnehmer bestätigt, dass er darauf hingewiesen wurde, dass ihm – sofern die Aufnahmeeinrichtung keinen solchen Schutz bietet – der Abschluss eines entsprechenden Versicherungsschutzes vor Beginn der Mobilitätsphase dringend empfohlen wird.

FAQs für Erasmusaustausch


Verantwortlich für die Redaktion: Sabine Anders

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