Sprachnachweis für internationale Bewerbende
Gute Sprachkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Bewerbende müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache ihres Wunschstudiengangs verfügen. Fehlende Sprachkenntnisse können zu einem Scheitern der Immatrikulation oder gar des Studiums führen.
Nachweis von Deutschkenntnissen
Zur Bewerbung müssen an der Universität Bayreuth für alle DEUTSCHsprachigen Studiengänge Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B2 nachgewiesen werden. Ob Niveau B2, C1 oder DSH-2 für den von Ihnen angestrebten Studiengang für die Einschreibung erforderlich ist, richtet sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung.
Die Universität Bayreuth akzeptiert folgende Sprachzertifikate:
Wenn Niveau C1 oder DSH-2 gefordert wird: |
---|
|
Wenn Niveau B2 gefordert wird: |
---|
|
Wenn Niveau A1 gefordert wird: |
---|
Weitere Informationen:
- Ich habe keines der aufgezählten Zertifikate auf mindestens B2-NiveauEinklappen
-
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keines der gelisteten Deutsch-Sprachzertifikate haben, aber einen anderen qualifizierten Sprachnachweis mindestens auf dem Niveau B2 vorlegen können, erhalten Sie die Auflage, an unserer DSH-Prüfung teilzunehmen. Diese findet immer kurz vor Vorlesungsbeginn an der Universität Bayreuth statt.
Abhängig von den Anforderungen Ihres Wunschstudiengangs müssen Sie bei der Prüfung mindestens das Ergebnis DSH-1 oder DSH-2 erlangen.
Sollte Sie Fragen zur deutschen Sprachprüfung an der Universität Bayreuth haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
- Was passiert, wenn ich die DSH-Prüfung nicht bestehe oder verpasse? Einklappen
-
Ohne den Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse können Sie leider nicht eingeschrieben werden.
- Ich kann Deutschkenntnisse unter B2-Niveau nachweisen und interessiere mich für einen deutschsprachigen StudiengangEinklappen
-
Durch einen Nachweis von Deutschkenntnissen auf einem Niveau unter B2 kann kein Zugang zum Studium ermöglicht werden, welches Deutschkenntnisse voraussetzt.
- Ich habe mich für einen englischsprachigen Studiengang beworben. Wann muss ich Deutschkenntnisse (A1) nachweisen?Einklappen
-
Ja, bis zum Ende des 2. Semesters müssen Sie Deutschkenntnisse auf mindestens A1-Niveau nachweisen. Dies kann durch ein entsprechendes Zertifikat (Goethe, Unicert) erfolgen oder Sie belegen einen semesterbegleitenden A1-Deutschkurs am Sprachenzentrum der Universität Bayreuth. Weitere Sprachkurse in Bayreuth finden Sie über das IIK oder die Volkshochschule.
Orientierungshilfe für den Nachweis von Englischkenntnissen
Für ENGLISCHsprachige Studiengänge müssen Englischkenntnisse mindestens auf Niveau B2 nachgewiesen werden, sofern die jeweilige Prüfungs- und Studienordnung keine höheren oder niedrigeren Anforderungen festlegt.
Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Seite des Studiengangs bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung oder erkundigen Sie sich beim jeweiligen Studiengangsmoderator, welche Englisch-Anforderungen für Ihren Studiengang gelten und welche Nachweise akzeptiert werden. Sind für Ihren Studiengang keine konkreten Nachweise in der Studien- und Prüfungsordnung spezifiziert, so können folgende Mindestanforderungen als Orientierung dienen:
Die Universität Bayreuth akzeptiert folgende Sprachzertifikate:
Wenn Niveau C1 gefordert wird: |
---|
|
Wenn Niveau B2 gefordert wird: |
---|
|
Weitere Informationen:
- Wird mein Proficiency Letter als Englischnachweis akzeptiert?Einklappen
-
Beim Masterstudiengang Computer Science werden Proficiency Letters nicht akzeptiert. Bezüglich der Anerkennung für andere Studiengänge wenden Sie sich bitte an den zuständigen Studiengangsmoderator. Die Kontaktdaten finden Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite.
- Ich habe meine Schul- und oder Hochschulbildung in englischer Sprache abgeschlossen. Einklappen
-
Für die Masterstudiengänge "Computer Science" und "Intercultural Anglophone Studies" müssen auch Muttersprachler ein entsprechendes Zertifikat vorlegen. Bezüglich der Anerkennung für andere Studiengänge wenden Sie sich bitte an den zuständigen Studiengangsmoderator. Die Kontaktdaten finden Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite.
- Ich habe mich für einen englischsprachigen Studiengang beworben. Wann muss ich Deutschkenntnisse (A1) nachweisen?Einklappen
-
Bis zum Ende des 2. Semesters müssen Sie Deutschkenntnisse auf mindestens A1-Niveau nachweisen. Dies kann durch ein entsprechendes Zertifikat (Goethe, Unicert) erfolgen oder Sie belegen einen semesterbegleitenden A1-Deutschkurs am Sprachenzentrum der Universität Bayreuth. Weitere Sprachkurse in Bayreuth finden Sie über das IIK oder die Volkshochschule.
Nachweis weiterer Sprachkenntnisse
Ist die Unterrichtssprache Ihres Studiengangs nicht Deutsch oder Englisch finden Sie genaue Informationen in der jeweiligen Prüfungsordnung des Studiengangs. Werden in einem Studiengang über die Unterrichtssprache(n) hinaus weitere Sprachkenntnisse gefordert, können diese in der Regel zur Einschreibung, manchmal sogar noch 2 Semester später nachgereicht werden. Genaue Details hierzu finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung des Studiengangs. Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Studiengangsmoderator. Die Kontaktdaten finden Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite.