Druckansicht der Internetadresse:

International Office

Seite drucken
IMG_North Stradbroke_1

FAQs

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen für die Anforderungen an Anträge in Bayern gelten; Anforderungen in Queensland können abweichen und sind hier näher beschrieben:

https://science.desi.qld.gov.au/industry/funding/queensland-bavaria

Welchem Zweck dient das Förderprogramm?Einklappen

Mit der Bavaria-Queensland Research Alliance möchte das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) gemeinsam mit der Regierung des Bundesstaates Queensland kooperative Forschungsprojekte zwischen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen aus Bayern und Queensland fördern.

Ziel des Programms ist es, die internationale Sichtbarkeit beider beteiligten Bundesstaaten im Bereich Forschung und Entwicklung zu stärken und das Wachstum von Unternehmen zu unterstützen, um neue Produkte und Dienstleistungen auf den Weltmarkt zu bringen, und neue Industrien zu fördern, die zukünftige Arbeitsplätze schaffen.

Die gemeinsam deklarierten Ziele umfassen:

  • die Entwicklung langfristiger strategischer Forschungsallianzen zwischen Hochschuleinrichtungen und der Industrie in Queensland und Bayern
  • gemeinsame Bestrebungen und Ergebnisse, die über das hinausgehen, was eine einzelne Forschungseinrichtung oder ein einzelnes Projekt leisten kann,
  • Aufbau von Forschungs- und Entwicklungskapazitäten sowie Stärkung von Wirkung und Rang beider Partnerländer im internationalen wissenschaftlichen Diskurs
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Forschung und Industrie zugunsten einer Anwendung und Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen.

Zur Förderung der Forschungsbeziehungen zwischen Queensland und Bayern werden Zuschüsse für Kooperationsprojekte bereitgestellt, die von mindestens einer staatlichen bayerischen Hochschuleinrichtung und mindestens einer Hochschuleinrichtung aus Queensland gemeinsam durchgeführt werden.

Neben einer Anschubfinanzierung von ersten Forschungskontakten zu ausgewählten Projektideen („Seed Grant“, Förderdauer 12 Monate) kann auch die Durchführung eines gemeinsamen Forschungsprojekts („Development Grant“, Förderdauer 24 Monate) finanziert werden.

Welche Art von Forschungsprojekten wird gefördert?Einklappen

Anträge können in den folgenden Schwerpunktbereichen gestellt werden:

  • Additive manufacturing
    •  Multi-Material Printing
    • Supply Chain Certification and Trust
    • Human-centred Design and Engineering
  • Aerospace
  • Artificial Intelligence (AI)
    • Societal Impact of AI
    • Machine Learning Tools for Sustainable Energy
    • Data Management and Algorithmic Engineering
  • Cleantech and emission reduction technologies
    • Circular Economy
    • Smart Cities and Mobilities beyond Urban Spaces
    • Ending Plastic Waste
  • Energy (including green hydrogen, synthetic fuels and energy storage)
    • Hydrogen Production, Transport, Utilisation and Storage
    • Waste Utilisation for Fuels and Energy Materials
    • Hybrid Processes for Renewable Fuel Production
  • Health, life sciences, biomedical research and bioeconomy
    • New Treatments for Infections and Wound Care
    • Healthy Ageing and Chronic Diseases
    • Smart Wearables
    • Biofabrication
    • Waste Utilisation for Food and Polymeric Materials
    • Low-cost and Scalable Processes for Biomass Utilization at Distributed Sites
    • Resilient Crops for more Sustainable Agriculture
    • New Products from Underutilized Plants
  • Quantum technologies
Wer kann sich auf die Förderung bewerben?Einklappen

Antragsberechtigt sind Forschende (Professoren, Postdoktoranden oder höheres wissenschaftliches Personal) von staatlichen Universitäten und staatlichen Fachhochschulen, die vom Freistaat Bayern gefördert werden (einschl. KU Eichstätt-Ingolstadt, Evangelische Hochschule Nürnberg und Katholische Stiftungsfachhochschule München) und an einem gemeinsamen Forschungsprojekt gemeinsam mit einem hochschulischen Partner in Queensland arbeiten (Development Grant) oder eine Idee zu einem gemeinsamen Projekt haben (Seed Grant). Sofern der Hauptantragsteller diese Voraussetzung erfüllt, können sich weitere Forschungseinrichtungen / Unternehmen am Projekt beteiligen. Nur Projekte, die einem oder mehreren der festgelegten Forschungsbereiche zugeordnet werden können, sind förderfähig.

Sofern bei der Durchführung eines Forschungsprojekts ein Industrieunternehmen beteiligt ist, aus dessen wirtschaftlichem Erfolg ein/e unmittelbar beteiligte/r Forschende/r Nutzen ziehen würde, ist dies im Antragsportal explizit anzuzeigen.

Wie bewerbe ich mich?Einklappen

Alle Anträge müssen einen bayerischen und einen queenslander Projektpartner aufweisen; die bayerischen Partner müssen ihren Antrag über das Portal Move-On einreichen; der queenslander Partner richtet seinen Antrag an SmartyGrants (https://science.desi.qld.gov.au/industry/funding/queensland-bavaria).

Hinweis: Zur Förderung erfolgreicher Projekte gehen beide Projektpartner einen Zuwendungsvertrag mit ihrem jeweiligen Land ein; klären Sie ggf. vorab, ob Ihre Hochschule/Universität bzw. die Ihres Projektpartners darüber hinaus eine Vereinbarung zwischen den beiden Partnerhochschulen wünscht bzw. ob die Zusammenarbeit an weitere Bedingungen geknüpft ist.

Der „Call for Applications“ der Bavaria-Queensland Research Alliance enthält alle essenziellen Informationen. Bei gezielten Nachfragen helfen die Koordinierungsstellen in Bayern bzw. in Queensland (Kontakt unten) weiter.

Bis wann muss ich mich bewerben?Einklappen

Die Fristen für die Bewerbung sind:

  • Seed Grant – 14. Mai 2025, 13:00 Uhr
  • Development Grant – 18. Juni 2025, 13:00 Uhr

Beide Partneranträge müssen rechtzeitig eingehen, ansonsten kann das Projekt nicht berücksichtigt werden!

Was muss ich im Antragsportal beachten und welche Anlagen müssen beigebracht werden?Einklappen

Anträge sollten mit dem/den jeweiligen Partnern in Queensland abgestimmt werden. Aufgrund der getrennten Prozesse in Bayern und Queensland sind die Antragsformulare zwar nicht identisch; da es sich jedoch um ein gemeinsames Projekt handeln soll, das von beiden Kommissionen bewertet wird, sollten die Informationen so einheitlich wie möglich sein.

Insbesondere Projekttitel, Projekt-Kurzbeschreibung und Forschungsbereich sollten in beiden Partner-Anträgen identisch sein; geringfügige Abweichungen in der detaillierten Projektbeschreibung (z. B. in der Formulierung Ihrer eigenen Projektkomponenten oder bei den Antworten auf die Bewertungskriterien) haben keine negativen Auswirkungen auf Ihren Antrag, solange sich die Beschreibungen inhaltlich nicht widersprechen.

Alle Anträge in Bayern müssen über das Portal MoveOn gestellt werden. Bitte geben Sie alle dort geforderten Informationen an und fügen Sie folgende Anlagen bei:

Anlagen für den Antrag auf Seed Grant:

  • CV der Projektleitung und ggf. weiterer beteiligter Personen (je max. 2 Seiten inkl. Referenz zu max. 5 einschlägigen Forschungsaktivitäten/Publikationen)
  • Budget-Kalkulation (Vorlage im Antragsportal, weitere Informationen folgen in FAQ 7)
  • Detaillierte Projektbeschreibung (Vorlage im Antragsportal; Umfang max. 2 Seiten, ggf. inkl. Abbildungen)
  • Letter of Support Ihrer Hochschulleitung (Vorlage im Antragsportal, Adressat ist die antragstellende Person)

Antrag auf Development Grant:

  • CV der Projektleitung und ggf. weiterer beteiligter Personen (je max. 2 Seiten incl. Referenz zu max. 5 einschlägigen Forschungsaktivitäten/Publikationen)
  • Budget-Kalkulation (Vorlage im Antragsportal, weitere Informationen folgen in FAQ 7)
  • Detaillierte Projektbeschreibung (Vorlage im Antragsportal; Umfang max. 10 Seiten inkl. Projektplanung mit Timeline und Work-Packages und ggf. weitere Abbildungen)
  • Letter of Intent von einem Industriepartner (Anträge mit bayerischem Industriepartner werden bei der Auswahl bevorzugt behandelt. Vorlage im Antragsportal)
  • Letter of Support Ihrer Hochschulleitung (Vorlage im Antragsportal, Adressat ist die antragstellende Person)

Hinweis: Die Kurzbeschreibung Ihres Projekts sollte insbesondere darauf eingehen, zu welchem Zweck (Outcome) und auf welche Art das Projekt durchgeführt wird, und welche Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern (Quality of Collaboration) zukommt. Der Anhang „Projektbeschreibung“ ersetzt nicht die vollständige Bearbeitung des Online-Antragsformulars, sondern bietet den Antragstellern die Möglichkeit, über die bloße Beantwortung der Bewertungskriterien hinaus Zusammenhänge darzustellen sowie die Beschreibung mit Grafiken und Abbildungen zu visualisieren. Bitte beachten Sie, dass das Seitenlimit laut jeweiliger Vorlage nicht überschritten werden darf.

Wie ist die Tabelle zur Budget-Kalkulation auszufüllen?Einklappen

Für die Budget-Kalkulation sind die für die jeweilige Förderlinie zur Verfügung gestellten Vorlagen zu nutzen (getrennt nach Seed Grant / Development Grant).

Geben Sie in der Tabelle „Budget“ möglichst genau an, wie Sie die Fördergelder einsetzen würden, wenn Ihr Projekt ausgewählt wird.

Es können nur projektbezogene Ausgaben gefördert werden, die im Förderzeitraum verausgabt werden.

Für Reisekosten ist bei Reisen nach Queensland von bis zu einer Woche inkl. Flug ein Betrag von max. € 4.000 pro reisender Person vorgesehen. Diese Summe setzt sich zusammen aus einer Mobilitätspauschale von € 2.500 für den Flug (return; unabhängig von der Aufenthaltsdauer) und einer Aufenthaltspauschale von € 1.500 EUR für Übernachtungen und Tagegeld von einer Woche. Bei Reisen von mehr als sieben Tagen kann ab dem achten Tag mit Reisekostensätzen gemäß der im Dokument verlinkten Auslandsreisekostenbekanntmachung (47 € Auslandstagegeld und 173 € Auslandsübernachtungsgeld) kalkuliert werden.

Im Seed Grant, welches vornehmlich der Anbahnung von Forschungsaktivitäten zwischen Bayern und Queensland dienen soll, können neben Reisekosten auch anfallende Kosten für projektbezogene Veranstaltungen (wie bspw. Workshops online oder vor Ort) sowie projektbezogene Verbrauchsmaterialien einkalkuliert werden. Von Investitionen in hochschuleigenes Equipment und Ausgaben durch Personalkosten ist hingegen abzusehen. Es können nur Posten angeführt werden, die innerhalb der Förderdauer anfallen und die Gesamtfördersumme nicht überschreiten.

Im Development Grant werden konkrete Projekte bei der Durchführung unterstützt. Neben Reisekosten können im Development Grant auch Gehaltskosten für Projektmitarbeit (muss als projektbezogen nachweisbar sein!), projektbezogene Verbrauchsmaterialien/Anschaffungen und weitere projektbezogene Aktivitäten finanziert werden. Es können nur Posten angeführt werden, die innerhalb der Förderdauer anfallen und die Gesamtfördersumme nicht überschreiten.

Bitte beachten Sie, dass die Vorlagen zur Budget-Kalkulation auch eine Tabelle für „In-Kind Contributions“ (Tab 2) vorsehen, in welche Beiträge eingetragen werden sollen, die von Ihrer Hochschule/Universität bzw. ggf. Ihrem Industriepartner als Eigenleistung in das Projekt eingebracht werden. Mögliche Kategorien sind in der Vorlage enthalten. (Als In-Kind Contribution (anteilig) angegebene Personalkosten der jeweiligen Hochschule müssen nicht buchhalterisch getrennt nachweisbar sein; ein kalkulatorischer Bezug zu bestehenden Stellen ist ausreichend).

Hinweis: Nehmen Sie in Ihrer Projektbeschreibung möglichst Bezug auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis Ihres Investitionsportfolios. Die von Ihnen veranschlagte Kalkulation sollte möglichst realistisch abbilden, wie Sie die Fördermittel einsetzen würden. Kleinere nachträgliche Änderungen sind in Abstimmung mit der Bavaria-Australia Coordination Unit (Kontakt unten) möglich.

Wie werden die Anträge bewertet und ausgewählt?Einklappen

Alle Anträge von bayerischen Antragstellern werden von einem unabhängigen Auswahlgremium bewertet, welches die Anträge anhand der Bewertungskriterien gem. Call for Applications beurteilt und in eine Rangfolge bringt.

Im Development Grant werden die Anträge je nach Forschungsfeld und Bedarf ggf. von weiteren unabhängigen Fachgutachter anhand der definierten Kriterien bewertet. Diese Bewertung wird vom Auswahlgremium bei der Erarbeitung einer Rangliste entsprechend berücksichtigt. 

In Queensland wird ebenfalls eine Rangfolge von einem unabhängigen Auswahlgremium erstellt. Anhand dieser beiden Listen wird in einem gemeinsamen Abstimmungstreffen entschieden, welche Projekte gefördert werden. 

Auch wenn eine Zuweisung von Mitteln für unterschiedliche Forschungsbereiche wünschenswert ist, hängt die tatsächliche Vergabe von Mitteln von der Menge und der Qualität der eingegangenen Anträge ab.

Hinweis: Stellen Sie sicher, dass Ihre Projektbeschreibung im bayerischen und im queenslander Antrag einander entsprechen; stimmen Sie Ihren Antrag mit Ihrem Projektpartner ab – sollte nur eine der beiden Versionen überzeugend sein, senkt das Ihre Chancen, zur Förderung ausgewählt zu werden.

Wie hoch sind die Förderbeträge?Einklappen
  • Seed Grants – maximale Fördersumme von € 10.000
  • Development Grants - maximale Fördersumme von € 70.000

Hinweis: Die Förderung durch die Regierung in Queensland ist für die australischen Antragsteller und Antragstellerinnen an zusätzliche Bedingungen (bspw. Industriepartner, Eigenleistung der Universität) geknüpft. Zur Fördersumme und den Antragsbedingungen in Queensland wird auf die Webseite des Department of Environment, Tourism, Science, and Innovation (DETSI) verwiesen:

https://science.desi.qld.gov.au/industry/funding/queensland-bavaria

Wann muss mein Projekt anlaufen, wenn es ausgewählt wird?Einklappen

Erfolgreiche Projekte sollten innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Bewilligungsschreibens beginnen.

Kontakt und weitere Informationen Einklappen

In Bayern - Bavaria Australia Coordination Unit

StMWK:

In Queensland - Queensland Department of Environment, Tourism, Science, and Innovation (DETSI)

Einklappen



Verantwortlich für die Redaktion: Sabine Anders

Facebook Youtube-Kanal Instagram UBT-A Kontakt