Sprachnachweise
Fundierte Kenntnisse der Unterrichtssprache sind grundlegend für den Erfolg eines Auslandsaufenthaltes und müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung um einen Austauschplatz in den Programmen der Universität Bayreuth nachgewiesen werden.
Wir haben für Sie im Folgenden die wichtigsten Informationen zum Thema Sprachnachweise zusammengefasst.
- Wo ermittle ich die nachzuweisende Unterrichtssprache an einer Gasthochschule?Einklappen
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Da Unterrichtssprachen an Universitäten nicht immer auf die Landessprache beschränkt sind, raten wir Ihnen, die möglichen Unterrichtssprachen vor Ihrer Bewerbung in Erfahrung zu bringen.
Ihre Recherche sollte folgende Informationsquellen einschließen:
- Aktuelles Online-Vorlesungsverzeichnis Ihrer Wunschuniversität.
Sollte dies noch nicht publiziert sein, Kurskatalog des Vorjahres - Erfahrungsberichte Ihrer Vorgänger
- Webseite der Partneruniversitäten oder deren Fact Sheets in unserem Publisher
- Aktuelles Online-Vorlesungsverzeichnis Ihrer Wunschuniversität.
- Welches Sprachniveau muss ich für meine Wunschuniversität nachweisen?Einklappen
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Nachdem Sie die Unterrichtssprache nun erfolgreich in Erfahrung gebracht haben, ist zu klären, welches Sprachniveau für einen Aufenthalt an Ihrer Wunschuniversität nachzuweisen ist.
Für jede unserer Partneruniversitäten ist das nachzuweisende Sprachniveau in der Partnerübersicht festgelegt. Sie finden diese Informationen bei der jeweiligen Universität im Feld Sprachanforderung UBT.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Anforderungen um die Mindestanforderungen zum Zeitpunkt der Bewerbung in den Mobilitätsprogrammen an der Universität Bayreuth handelt. Unsere Partneruniversitäten setzen gegebenenfalls vertiefte Sprachkenntnisse voraus und fordern zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Gastuniversitöt bereits einen Nachweis über diese ein.
Aus diesem Grund müssen Sie auch immer prüfen, durch welchen Nachweis Sie das dort erwartete Sprachniveau in Ihrer Bewerbung an dieser Universität nachweisen können. Informationen zu den Sprachanforderungen der Gasthochschulen finden Sie direkt auf den Seiten der Gasthochschulen und ggf. in den Fact Sheets, welche Sie im Publisher einsehen können.
- Welche Nachweise für die Sprache werden von der Universität Bayreuth akzeptiert?Einklappen
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Das benötigte Sprachniveau für Ihre Bewerbung um einen Austauschplatz der Universität Bayreuth muss mit einem offiziellen Sprachnachweis erbracht werden.
Akzeptierte Nachweise:
- Erfolgreiche Teilnahme an Sprachkursen der Universität Bayreuth (Nachweis durch Einreichen der Leistungsübersicht).
Akzeptierte Sprachkurse für Englisch sind z.B.:- Developing Competence in Business English (BE1) (Niveau B2)
- Developing Competence in Business English (BE2) (Niveau C1)
- Englisch Aufbaukurs Jura (Niveau C1)
- Englisch Aufbaukurs Wirtschaft (Niveau C1)
- Fachsprache Jura (Niveau C1)
- Fachsprache Wirtschaft (Niveau C1)
- English for Academic Purposes I (Niveau B2+)
- English for Academic Purposes II (Niveau C1)
- Developing Competence in Business English (BE1) (Niveau B2)
- DAAD-Sprachzertifikat
Das Sprachenzentrum der Universität Bayreuth bietet zweimal jährlich den kostenlosen DAAD Sprachtest an. Hierbei werden Studierende in den Teilbereichen Mündliche Interaktion, Lesen und Schreiben geprüft. Wichtige Informationen zu Inhalten, Musterprüfungen, Anmeldungsmodalitäten und einer möglichen Befreiung von der DAAD-Sprachprüfung finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums.
Hinweise:- Das Sprachenzentrum kann Ihnen ein DAAD-Sprachgutachten ohne gesonderte Prüfung ausstellen, wenn Sie innerhalb der letzten 2 Jahre am Sprachenzentrum der Universität Bayreuth einen den Mobilitäts-Anforderungen des INO genügenden Sprachkurs mit entsprechender Note abgelegt haben.
- Studierende englischsprachiger Studiengänge können vom schriftlichen Teil der DAAD-Prüfung befreit werden, wenn sie eine von der Fakultät angebotene Lehrveranstaltung besucht und nachweislich mit einer Klausur oder schriftlichen Arbeit in englischer Sprache absolviert haben. Bitte senden Sie in diesem Fall eine E-mail mit entsprechendem Nachweis an Mary.Redmond (mary.redmond@uni-bayreuth.de).
- UNIcert Prüfungen
- Erfolgreiche Teilnahme an Sprachkursen Ihrer vorherigen Universität (Nachweis durch Einreichen der Leistungsübersicht, sofern daraus das Sprachniveau eindeutig hervorgeht)
- Externe Sprachprüfungen – kostenpflichtig (z.B. TOEFL ibt, IELTS, Cambridge Certificate, Duolingo Test, DELF/DALF, DELE)
Wichtige Hinweise:
- Ihr Sprachnachweis sollte im Idealfall nicht älter als 2 Jahre sein. Ein älterer Nachweis führt zu einer nachrangigen Behandlung Ihrer Bewerbung.
- Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Abiturzeugnis als Sprachnachweis nicht ausreicht.
- Studierende englisch-sprachiger Studiengänge können nicht von der Nachweispflicht der Sprachkenntnisse befreit werden.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Sprachzertifikat ausreicht, wenden Sie sich gerne an uns.
Sollte Ihre nachgewiesene Unterrichtssprache von der Landessprache abweichen, raten wir Ihnen zudem, vor oder während dem Austausch einen Sprachkurs in der Landessprache zu besuchen.
- Erfolgreiche Teilnahme an Sprachkursen der Universität Bayreuth (Nachweis durch Einreichen der Leistungsübersicht).