Druckansicht der Internetadresse:

International Office

Seite drucken
brexit-4011711

Aufenthalte im Vereinigten Königreich

BREXIT - Mobilitäten und Fördermöglichkeiten im Vereinigten Königreich

Der Austritt des Vereinigten Königreiches (VK) aus der Europäischen Union hat viele Fragen aufgeworfen und für Unklarheit auch im Bereich der Studierenden- und Mitarbeitermobilität gesorgt. Glücklicherweise ist zwischenzeitlich klar, dass Studien-, Praktika-, und Kurzaufenthalte auch in Zukunft in die Zielregionen England, Schottland, Wales und Nordirland durchgeführt werden können. Allerdings sind diese von einigen Änderungen betroffen, über welche wir Sie im Folgenden informieren möchten.

Studienaufenthalte an PartnerinstitutionenEinklappen

Studienaufenthalte im Vereinigten Königreich sind an der Universität Bayreuth nicht mehr Teil des Erasmus+ Programms, sondern nun im Global Programm angesiedelt.  Aktuelle Austauschmöglichkeiten im VK können weiterhin im Publisher eingesehen werden. Bewerbungen für diese Austauschplätze werden allerdings nun im Global Bewerbungsportal angenommen. In der Regel bleiben Austausche an Partneruniversitäten weiterhin von Studiengebühren befreit.

Austausche an Partneruniversitäten im Vereinigten Königreich können nun durch die Stiftung Internationaler Jugendaustausch Bayern aus Mitteln des aus Mitteln des Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie dem BMBF im PROMOS Projekt gefördert werden. Eine Beantragung auf Förderung Ihres Studienaufenthaltes erfolgt hier.

Dauert das Auslandsstudium mehr als 6 Monate, ist die Einreise ins VK nur mit einem Student Visa möglich. Genaue Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Website des British Council sowie auf GOV.UK.

Studienaufenthalte in Irland sind von den Änderungen nicht betroffen und gehören weiterhin zum Erasmus+ Programm.

Praktika-AufenthalteEinklappen

Auch Praktika-Aufenthalte sind in ähnlicher Weise vom Brexit betroffen wie Studienaufenthalte. Eine Förderung kann auch hier nicht mehr aus Erasmus+ Mitteln erfolgen.

Zur Durchführung eines selbstorganisierten Praktikums wird ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange Visa (T5) benötigt.

Nach Genehmigung des Visumsantrages wird ggf. eine Immigration Health Surcharche für den Zugang zum öffentlichen Gesundheitsdienst fällig.

Auch Praktika können unter bestimmten Voraussetzungen durch das PROMOS Teilstipendium gefördert werden. Die Beantragung erfolgt hier.

Kurzaufenthalte (Fachkurse, Summer und Winterschools)Einklappen

Kurzaufenthalte im Format von Fach-, Summer- und Winterschools sind ebenso weiterhin möglich. Aktuelle Angebote zu Kurzzeitaufenthalten an unseren Partneruniversitäten sehen Sie unter News & Events.

Eine Förderung von Kurzaufenthalten ist durch das PROMOS Stipendium möglich. Auch Freemover-Mobilitäten, also selbstorganisierte Fach-, Summer-, und Winterschools, können gefördert werden. Die Beantragung eines PROMOS Teilstipendiums für das Vereinigte Königreich erfolgt hier.

Mobilitäten von Mitarbeitenden und LehrendenEinklappen

Aktuell stehen keine Fördermittel für Aufenthalte von Mitarbeiter*innen und Dozierenden im Vereinigten Königreich zur Verfügung.

Nützliche LinksEinklappen

Einreisebestimmungen UK


Verantwortlich für die Redaktion: Sabine Anders

Facebook Twitter Youtube-Kanal Instagram UBT-A Kontakt