Druckansicht der Internetadresse:

International Office

Seite drucken
05_Grafik Praktikum im Ausland

Auslandspraktikum – DER Schlüssel zum Erfolg

Internationale Erfahrungen sammeln und beruflich durchstarten

Ein Auslandspraktikum stellt eine sehr gute Alternative bzw. Ergänzung zu einem Auslandsstudium dar. Es ermöglicht Ihnen praktische Erfahrungen in der internationalen Arbeitswelt zu sammeln und wichtige Firmenkontakte für den späteren Berufseinstieg zu knüpfen. Sie bauen Ihre Fremdsprachenkenntnisse aus und erweitern es um nützliches Fachvokabular. Ganz nebenbei stärken Sie Ihre interkulturellen Kompetenzen, indem Sie Menschen und kulturelle Eigenheiten des Gastlandes kennenlernen.

Kurzum: Ein Auslandspraktikum während dem Studium stellt nicht nur eine große persönliche Bereicherung und unvergessliche Zeit dar, sondern bietet Ihnen die Chance Skills zu erwerben, die auf dem globalisierten Arbeitsmarkt zunehmend unabdingbar sind!

PraktikumssucheEinklappen

Das International Office vermittelt keine Praktikumsplätze. Vereinzelte Angebote teilen wir auf unserem Instagram Account. Die Erfahrungsberichte ehemaliger Praktikanten im Publisher sowie zahlreiche Organisationen und Praktikumsbörsen unterstützen Ihre Suche:

Externe FördermöglichkeitenEinklappen

Neben der ERASMUS SMP Förderung gibt es weitere externe Fördermöglichkeiten für Praktikumsaufenthalte.
Hier finden Sie eine beispielhafte Auflistung:


Praktikumsförderung mit Erasmus+ SMP

Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Auslandspraktikums in einem ERASMUS+ Programm- oder Partnerland erhalten Sie durch ERASMUS+ SMP.
Das Programm bietet Bachelor- und Masterstudierenden sowie eingeschriebenen Doktoranden und Absolventen eine monatliche Förderung für selbstorganisierte Auslandspraktika innerhalb und außerhalb Europas.

Die ERASMUS+ Praktikumsförderung (SMP) ist immer abhängig vom verfügbaren Budget und wird auf „first come, first serve“ Basis vergeben.

VoraussetzungenEinklappen
  • Vollzeitstudium an der Universität Bayreuth mit Abschlussziel
  • Präsenzpraktikum mit Bezug zum Studienfach in einem ERASMUS+ Programm- oder Partnerland
  • Vollzeitpraktikum (40 St./Woche bzw. landesübliche Stundenzahl)
  • Dauer des Praktikums beträgt mindestens 2 Monate (60 Tage) und höchstens 12 Monate (360 Tage)
  • Maximale Brutto Vergütung von 1.200€
  • Vorliegen von ausreichendem Versicherungsschutz
  • ERASMUS+-Kontingent von 360 Tagen wurde im aktuellen Studienzyklus (Bachelor bzw. Master) noch nicht ausgeschöpft.
  • Graduiertenpraktikum: Immatrikulation zum Zeitpunkt der Bewerbung, Exmatrikulation vor Praktikumsbeginn, Praktikum abgeschlossen innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss.
  • Doktorandenpraktikum: Immatrikulation ist Voraussetzung zum Zeitpunkt der Bewerbung

Wichtige Hinweise:

  • Die Förderung darf frühestens 12 und muss mindestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums beantragt werden. Eine nachträgliche Förderung oder die Förderung eines bereits begonnen Praktikums sind nicht möglich.
  • Praktika im Herkunftsland sind nicht förderfähig.
  • Praktika an EU-Institutionen, EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen sind nicht förderfähig.
  • Praktika in der Schweiz sind nicht förderfähig.
  • Absolventen können für ERASMUS+ Praktika/Praxisaufenthalte gefördert werden, wenn das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Studienphase abgeschlossen wird.
FörderumfangEinklappen

Die Stipendiensätze variieren je nach Zielland und sind im aktuellen Förderprojekt 2024 wie folgt:

  • Innerhalb Europas (Programmländer) zwischen 690 Euro und 750 Euro pro vollem Monat
    - Keine Förderung der Fahrkosten
    - Reisetage nach Bedarf, siehe Green Travel
  • Außerhalb Europas (Partnerländer) 700 Euro pro vollem Monat
    - Förderung der Fahrkosten basierend auf Distanz und Transportmittel (siehe Green Travel)
    - Reisetage nach Bedarf, siehe Green Travel
  • Vereinigtes Königreich: 600 Euro pro vollem Monat
    - Fahrtkosten basierend auf Distanz
    - Reisetage nach Bedarf, siehe Green Travel

Fahrtkostenzuschuss

Reisedistanz
StandardreiseGreen Travel
10 und 99 KM28 EUR56 EUR
100 und 499 KM211 EUR285 EUR
500 und 1999 KM309 EUR417 EUR
2000 und 2999 KM395 EUR535 EUR
3000 und 3999 KM580 EUR785 EUR
4000 und 7999 KM1.188 EUR1.188 EUR
8000 KM oder mehr1.735 EUR1.735 EUR


Hinweis:
Die Förderraten werden von der Nationalagentur des DAAD festgelegt und können nur auf dieser Seite verbindlich eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass in den unterschiedlichen Projektjahren ggf. unterschiedliche Förderraten anzuwenden sind. Die Anwendung an der Universität Bayreuth ist durch das verfügbare Förderbudget und Förderprojekt bestimmt.

Social Top-UpEinklappen

2021-2027 sollen Studierende, welche besondere soziale Hürden im Falle eines Auslandsaufenthaltes überwinden müssen, zusätzlich unterstützt werden (Social Top-Up).

Deshalb erhalten Studierende mit sogenannten 'geringeren Chancen' in den aktuellen Projekten monatlich 250 EUR zusätzlich zu Ihrem Erasmus+-Zuschuss.

Laut ERASMUS+ Leitfaden trifft dies aktuell auf folgende Gruppen zu:

Auch wenn mehrere Kriterien zutreffen, kann das Top-Up nur einmalig gewährt werden. Eine Addierung mehrerer sozialer Top-Ups ist nicht möglich.

Die Beantragung des Zuschusses erfolgt online im Zuge der Abgabe der Finanzierungsunterlagen. Eine nachträgliche Beantragung ist laut der Regularien im ERASMUS Programm nicht zulässig.


Kriterien für finanzielle Zuschüsse

Studierende mit einer Behinderung oder chronischer Erkrankung

  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung einem Grad der Behinderung von 20, durch die ein finanzieller Mehrbedarf entsteht, welcher nicht durch die Krankenversicherung gedeckt wird, können einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat erhalten.

Als Nachweis bitten wir um ein Attest vom behandelnden medizinischen Fachpersonal, welches den finanziellen Mehrbedarf bestätigen.

  • Alternativ kann für Studierende bei denen durch die Behinderung oder chronische Erkrankung höhere Mehrkosten entstehen, durch Unterstützung der Universität Bayreuth ein Realkostenantrag beim DAAD gestellt werden. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt zu outgoing-erasmus@uni-bayreuth.de auf. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch die Universität Bayreuth bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der kurz vor oder erst nach Beginn Ihres Auslandsstudiums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.

Studierende, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen

  • Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden.
  • Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.
  • Werden beide Eltern bei Mitnahme von mind. zwei Kindern gefördert, können beide Elternteile für die Mitnahme eines Kindes den Zuschuss erhalten.

Als Nachweis bitten wir um Abgabe der Geburtsurkunden des Kindes/der Kinder.

Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

  • Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule.
  • Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Bitte orientieren Sie sich in Zweifelsfällen zur Bewertung von Abschlüssen an dem durch die HRK zur Verfügung gestellten Internetportal Hochschulkompass sowie an der Seite der Stiftung Akkreditierungsrat.
  • Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
  • Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.

Als Nachweis bitten wir um eine unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung der Eltern.

Erwerbstätige Studierende

  • Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert).
    Hinweis: Hochschulen können unter Wahrung der Gleichbehandlung und Dokumentationspflicht entscheiden, eine gemittelte Berechnung des Erwerbs zuzulassen, sofern der über sechs fortlaufende Monate gemittelte Erwerb im Ergebnis monatlich über 450 EUR und unter 850 EUR liegt.
  • Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.).
    Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
  • Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.

Als Nachweis bitten wir Sie um eine unterschriebene ehrenwörtliche Erkärung des Arbeitsgebers.

Green TravelEinklappen

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erasmus+ Programms sollen für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen, sensibilisiert werden. Durch die finanzielle Förderung der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.

Eine umweltfreundliche Reise findet laut Erasmus+ Leitfaden zum Großteil (>50%) mit nachhaltigen Verkehrsmitteln wie Bus, Zug, Fahrrad oder Carsharing statt.

Das Reisen mit eigenem Auto und ohne Mitfahrer sowie Flugzeug oder Fähre gilt nicht als emissionsarm.

Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln für die Reise längere Zeit benötigen, können im Rahmen der individuellen Unterstützung neben der höheren Fahrtkostenpauschale bis zu sechs zusätzliche Reisetage zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Mobilität gemäß den Richtlinien der individuellen Unterstützung erhalten.

Wir empfehlen folgende zusätzlichen Fördertage:

Distanz

Fördertage

100 - 499 km

1 Tag pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)

500 - 1999 km

2 Tage pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)

mehr als 2000 km

3 Tage pro Reiserichtung (Hin- bzw. Heimreise)



Die Beantragung des Zuschusses erfolgt online im Zuge der Abgabe der Finanzierungsunterlagen für die Förderung.
Sollten Sie mehr Reisetage benötigen als hier angegeben, so können Sie im online Formular einen Antrag stellen.

Wichtig:

  • Eine nachträgliche Beantragung ist laut der Regularien im ERASMUS Programm nicht zulässig.

Nachweise zu klimafreundlichen Reisen werden stichprobenartig kontrolliert. Belege zur umweltfreundlichen An- und Abreise müssen daher fünf Jahre im Original aufbewahrt und bei Aufforderung im International Office zur Prüfung eingereicht werden. Sollte der Nachweis nicht möglich sein, muss die Förderung zurückgezahlt werden.

FördersummeEinklappen

Die ERASMUS Förderung wird anhand der genannten Fördersätze monatlich berechnet und kann pro Studienzyklus für maximal bis zu 360 Tage bezogen werden (Ausnahme: einzügige Studiengänge). Eine Kombination von Studium und Praktikum ist möglich.

Aufgrund der derzeit verfügbaren Finanzmittel werden maximal bis zu 120 Tage je Aufenthalt gefördert, unabhängig der tatsächlichen Aufenthaltsdauer.

Im Zuge der Beantragung der Finanzierungsunterlagen sind Sie verpflichtet ehrliche Angaben zu bisher erhaltenen Erasmus+ Förderungen zu machen. Falschangaben, egal ob wissentlich oder unwissentlich führen zum Ausschluss.

Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt in 2 Raten: 

  • 1. Rate - etwa 70 % der geplanten Gesamtförderung (nach Erhalt des Grant Agreements)
  • 2. Rate - Restbetrag der endgültigen Gesamtförderung (nach Beendigung des Aufenthaltes)

Der tatsächliche Förderanspruch bis 120 Tage wird in der zweiten Ratenzahlung mit der ersten Rate verrechnet. Sollte Ihr Aufenthalt weniger als 120 Tage andauern, wird die Berechnung tagesgenau erfolgen.

VersicherungsschutzEinklappen

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU KOM, die NA DAAD, noch die Universität Bayreuth haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.

Der Abschluss folgender Versicherungen ist bei der Durchführung von Auslandspraktika verpflichtend:

  • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
  • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit)
  • Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)
  • ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)
  • ggf. Zusätzliche Auslandskrankenversicherung
BeantragungEinklappen

Die Beantragung der SMP Förderung findet online im Bewerbungsportal für Erasmus SMP statt. Die Beantragung kann mindestens 4 Wochen und maximal 12 Wochen vor Praktikumsbeginn durchgeführt werden.
Eine Beantragung der Förderung nach Praktikumsstart ist ausgeschlossen.

Unterlagen zur Beantragung

  • Sprachnachweis (auch Schulzeugnis wird akzeptiert)
  • Notenübersicht (cmlife)
  • Immatrikulationsbescheinigung der UBT
  • Praktikumszusage bzw. Praktikumsvertrag mit Angabe der Wochenarbeitsstunden
  • Erklärung zum Versicherungsschutz
  • Traineeship Agreement (before the mobility) inkl. der Unterschriften von Praktikumsinsitution und Ihrem Fachbereich in Bayreuth.
  • ggf. Nachweis zu Top-Ups

Unterstützende Informationsmaterialien für die Unterlagen

Anschließend wird Ihr Antrag geprüft und Ihnen eine Rückmeldung erteilt. Im

Rückforderung der AuslandsbeihilfeEinklappen

Gegenüber dem DAAD / der EU in Bonn muss das International Office Auslandsstudienaufenthalte in Form der vollständigen Förderunterlagen nachweisen. Sollten die Unterlagen nicht vollständig abgegeben worden sein, muss die gesamte Auslandsbeihilfe zurückgezahlt werden. Unehrliche Angaben bei der Beantragung der Förderung führen ebenso zur vollständigen Rückzahlung.

BeratungEinklappen

Gerne steht Ihnen das International Office bei Fragen rund um die Erasmus+ Förderung zur Verfügung.
E-Mail: outgoing-internship@uni-bayreuth.de
Telefonisch: Montag – Donnerstag unter +49 (0)921 / 55-5874
Persönlich: Beratungstermine können in der Sprechstundenverwaltung vereinbart werden.

Auch Ihr Fachbereich sowie die ERASMUS+ Fachkoordinator/innen stellen eine wichtige Anlaufstelle dar.

Unter diesen Links finden Sie Erasmus+ Erklärvideos zum Thema Praktikum im europäischen Ausland:


Verantwortlich für die Redaktion: Sabine Anders

Facebook Youtube-Kanal Instagram UBT-A Kontakt