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Rechtswissenschaft, Staatsexamen

BEWERBUNG


Zeitraum
  • Wintersemester: 15. April – 15. Juli
  • Sommersemester: 15. Oktober – 15. Januar
Portal

CAMPUSonline - einen Leitfaden zur Bewerbung finden Sie hier

Dokumente

per UPLOAD

  • Vorprüfungsdokumentation (VPD) uni-assist für Universität Bayreuth

Bewerbende, die keine Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz sind, müssen bei diesem Studiengang ihre Unterlagen zunächst über uni-assist im Sonderverfahren Vorprüfungsdokumentation (VPD) kostenpflichtig bewerten lassen.

Die Vorprüfungsdokumentation (VPD) für die Bewerbung an der Universität Bayreuth sollte aufgrund der Bearbeitungszeit durch uni-assist spätestens 6–8 Wochen vor der Bewerbungsfrist der Universität Bayreuth beantragt werden!

Ausführliche Informationen zur Beantragung einer VPD (einschließlich Link zum Portal, geforderte Unterlagen und FAQs) finden Sie hier.

Gegebenenfalls müssen Sie noch weitere Dokumente einreichen:

Sie haben bereits studiert?Einklappen

Dann werden wir einen Nachweis Ihrer bisherigen Studienleistungen (Transcript of Records) und, falls bereits vorhanden, Ihre Studienabschlussurkunde benötigen; beides jeweils in der Originalsprache und als deutsche oder englische Übersetzung.

Sie haben ein Studienkolleg in Deutschland besucht?Einklappen

Reichen Sie in diesem Fall bitte auch das Zeugnis über die Feststellungsprüfung ein. Bitte beachten Sie, dass Zwischenzeugnisse vom Studienkolleg leider nicht berücksichtigt werden können.

Weitere länderspezifische ZusatzdokumenteEinklappen

Abhängig vom Land, in dem Sie Ihre Vorbildungsnachweise erworben haben, müssen Sie ggf. noch weitere Dokumente einreichen.

Sie haben ein IB erworben?Einklappen
  • Bewerber mit IB-Diploma müssen stets das Transcript für die letzten beiden Schuljahre vorlegen, damit die durchgängige Belegung der IB-Fächer geprüft werden kann.
  • Wenn absehbar ist, dass Sie Ihr IB-Diploma nicht vor Ende der Bewerbungsfrist erhalten werden, müssen Sie alternativ zum IB-Diploma bei Ihrer Bewerbung einen Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern vorlegen. Dieser Bescheid muss bis Ende April bei der Zeugnisanerkennungsstelle beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie hier (siehe Merkblatt Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma / Diplôme du Baccalauréat International")

Allgemeine Informationen

Hinweis zur Einreichungsform von BewerbungsunterlagenEinklappen

Bitte reichen Sie Ihre Dokumente ausschließlich in der hier angegebenen Form ein. Unterlagen, die unaufgefordert in anderer Form eingereicht werden (z.B. per Post, wenn Upload gefordert ist), können nicht berücksichtigt werden.

Sie möchten mehr über das Thema Hochschulzugangsberechtigung erfahren?Einklappen

Hier finden Sie einige hilfreiche Informationen, um mehr über Ihren Hochschulzugang zu erfahren.

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?Einklappen

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Ansprechpartner für internationale Bewerbende finden Sie hier.


Verantwortlich für die Redaktion: Natascha Turek

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