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Deutsch-französischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft „Economics and Institutions“, Bachelor of Laws (LL. B.) und Licence Mention Droit

BEWERBUNG

mit EU-Staatsangehörigkeit

Zeitraum
  • Wintersemester: 29. April bis 15. Juli
  • Sommersemester: Studienbeginn zum Sommersemester nicht möglich
Zulassungsbeschränkung
  • Dieser Studiengang ist aktuell zulassungsbeschränkt. Die Studienplatzvergabe erfolgt über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DOSV). Hierbei ist die Registrierung über hochschulstart erforderlich. Bei der Registrierung erhalten Sie eine Bewerber-ID und eine BAN, die Sie für die Bewerbung in CAMPUSonline benötigen.
Portal

CAMPUSonline - einen Leitfaden zur Bewerbung finden Sie hier

Dokumente

per UPLOAD​

  • Sekundarschulabschluss mit Fächer- und Notenübersicht
    Originalsprache + vereidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch
  • Sprachnachweis DEUTSCH Niveaustufe B2
    einzureichen bis spätestens 15. Juli; nähere Informationen
  • Sprachnachweis FRANZÖSISCH Niveaustufe B2
    dieser Nachweis muss spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung vorliegen
  • Tabellarischer Lebenslauf
    Bitte diese Vorlage herunterladen und ausfüllen
In folgenden Fällen müssen Sie weitere Zusatzdokumente einreichenEinklappen
Haben Sie bereits studiert?Dann reichen Sie bitte einen Nachweis Ihrer bisherigen Studienleistungen (Transcript of Records) und falls bereits vorhanden, Ihre Studienabschlussurkunde; jeweils in der Originalsprache und als deutsche oder englische Übersetzung ein
Sie haben ein Studienkolleg in Deutschland besucht?Reichen Sie in diesem Fall bitte auch das Zeugnis über die Feststellungsprüfung ein. Bitte beachten Sie, dass Zwischenzeugnisse vom Studienkolleg leider nicht berücksichtigt werden können.
Länderspezifische ZusatzdokumenteAbhängig vom Land, in dem Sie Ihre Vorbildungsnachweise erworben haben, müssen Sie ggf. noch weitere Dokumente einreichen.
Haben Sie ein IB-Diploma erworben?
  • Bewerber mit IB-Diploma müssen stets das Transcript für die letzten beiden Schuljahre vorlegen, damit die durchgängige Belegung der IB-Fächer geprüft werden kann.
  • Wenn absehbar ist, dass Sie Ihr IB-Diploma nicht vor Ende der Bewerbungsfrist erhalten werden, müssen Sie alternativ zum IB-Diploma bei Ihrer Bewerbung einen Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern vorlegen. Dieser Bescheid muss bis Ende April bei der Zeugnisanerkennungsstelle beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie hier (siehe Merkblatt Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma / Diplôme du Baccalauréat International")

Allgemeine Informationen

Sie möchten mehr über das Thema Hochschulzugangsberechtigung erfahren?Einklappen

Hier finden Sie einige hilfreiche Informationen, um mehr über Ihren Hochschulzugang zu erfahren.

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?Einklappen

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Ansprechpartner für internationale Bewerbende finden Sie hier.


Verantwortlich für die Redaktion: Natascha Turek

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