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ERASMUS Blended Intensive Programmes (BIP)

Im Rahmen von Blended Intensive Programs (BIP) können vom Fachbereich ausgewählte Studierende an einer kurzen physischen Gruppenmobilität (5-30 Tage) kombiniert mit virtueller Phase an einer Erasmus+ Partneruniversität teilnehmen, mit der ein entsprechender Kooperationsvertrag besteht.

  • Ein BIP besteht aus einer Kombination von verpflichtender virtueller Phase (mit beliebiger Dauer), die eine inhaltliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der kurzen Mobilitätsphase ermöglicht sowie aus einer Phase mit physischer Gruppenmobilität (5-30 Tage).
  • Die physische Mobilität kann entweder an einer der beteiligten Hochschulen oder an einem anderen Ort im Gastland/Aufnahmeland stattfinden.
  • Ein BIP findet in Zusammenarbeit mit Erasmus+ Partneruniversitäten statt, das heißt, Studierende können nur an BIPs teilnehmen, mit denen die UBT einen Vertrag über die Teilnahme geschlossen hat.

Das Format bietet damit einen möglichen Zugang zur Auslandserfahrung für Studierende, denen längere Auslandsaufenthalte aus unterschiedlichen Gründen gegebenenfalls nicht möglich sind.

Geförderte Studierende müssen dabei mindestens 3 ECTS erzielen, die zum Abschluss ihres Studiums beitragen. Die Anerkennung dieser erreichten ECTS ist dabei eine verpflichtende Voraussetzung für Teilnahme und Förderung.

Initiativbewerbungen für BIP-Programme, die von Universitäten im Ausland offen ausgeschrieben werden, an denen die UBT aber nicht aktiv beteiligt ist, können derzeit leider nicht mit einem Erasmus+-Zuschuss gefördert werden.


Teilnahme an einem BIP als Hochschule

Ein BIP findet in Zusammenarbeit mit Erasmus+ Partneruniversitäten statt, d.h. es muss zwischen den Universitäten Inter-Institutional Agreements (IIA) geben, damit eine Förderung erfolgen kann.

Weitere Kriterien:

  • geeignet für Studierende (SM) und Hochschulmitarbeiter*innen (ST)
  • Keine Anrechnung auf das Kontingent für Studierende (12 Monate für Mobilitäten pro Studienzyklus)
  • Teilnahme an einem BIP als Partner

Sollten Ihre europäischen Partner Sie kontaktieren, um Sie für eine Teilnahme an einem Blended Intensive Program als Partner zu werben, nutzen Sie gern die Möglichkeit für diese neue Form der Kooperation für den Austausch von Studierenden, Promovierenden und Mitarbeitenden.

Voraussetzungen Einklappen
  • BIP findet an einer Erasmus+ Partnerhochschule in einem Programmland statt, mit der ein Inter-Institutional Agreement existiert oder für das BIP geschlossen wird.
  • Ausgewählte Studierende sind regulär an der Universität Bayreuth immatrikuliert und absolvieren ein Vollzeitstudium.
  • Die Koordination des Fachbereiches bestätigt mit Unterschrift des Learning Agreements die verpflichtende Anerkennung von mindestens 3 ECTS-Punkten im Studienprogramm der Teilnehmenden.
  • Teilnehmende Lehrende stehen in einem Vertragsverhältnis zur Universität Bayreuth (Fördermöglichkeiten siehe Dozierendenmobilität)
  • Minimum: 10 Teilnehmer*innen
  • Minimum: 3 ECTS für Studierende
  • Berichterstattung: Teilnehmer*innen reichen Berichte im entsprechenden EU-Tool ein
AntragsstellungEinklappen

Für die Antragstellung kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail outgoing-erasmus@uni-bayreuth.de. Ihr Antrag wird geprüft und Sie erhalten eine Rückmeldung im Laufe von ca. 2 Wochen.

AuswahlkriterienEinklappen
  • Validität des Vorhabens
  • Fachliche Relevanz und strategischer Mehrwert für die Fakultät/das Institut
  • Qualität des Netzwerks
  • bei Programmen für Studierende: curriculare Einbindung
  • Betreuung der Studierenden durch die Fachbereiche

Als entsendende Einrichtung trägt die Universität Bayreuth dafür Sorge, dass Studierende nach zentralen Kriterien in einem transparenten Verfahren für eine BIP-Kurzzeitmobilität ausgewählt werden.

Nach der Auswahl nominieren Sie die Studierenden gemäß den Vorgaben der aufnehmenden Einrichtung (Koordination BIP) und übersenden die ausgefüllte Teilnehmerliste, die bereits zur Teilnahme am BIP verbindlich angemeldet wurden, mindestens 4 Wochen vor dem BIP-Beginn per E-Mail an outgoing-erasmus@uni-bayreuth.de. Als Richtwert müssten mind. 3 Teilnehmende verbindlich eingeplant sein.  

Sie unterstützen bei der Ausstellung des Learning Agreements und klären Fragen zur Anerkennung (Mindestanforderung 3 ECTS).

Sie informieren die Studierenden über das weitere Verfahren an der aufnehmenden Einrichtung.

Informationen für Studierende

Studierende, die sich für die Teilnahme an einem BIP interessieren, sollen sich direkt an die Koordination/Lehrstuhl bezüglich Bewerbungsfristen, Teilnahmebedingungen, Anerkennung etc. wenden.

Die Mobilitätsförderung durch das Erasmus-Programm erfolgt nach Rücksprache mit dem Lehrstuhl/BIP-Koordination abhängig von den verfügbaren Mitteln. Das International Office ist für die Auszahlung der Mobilitätsmittel zuständig und stellt die erforderlichen Dokumente (Learning Agreement, Grant Agreement; Datenerfassung und Survey im Beneficiary Module) aus. Für alle inhaltlichen und organisatorischen Fragen ist der Lehrstuhl/die BIP Koordination zuständig.

Antrag auf Förderung der physischen MobilitätsphaseEinklappen

Sobald Sie sich erfolgreich für ein BIP-Programm beworben haben und uns Ihre Teilnahme durch die Fachkoordination der UBT mitgeteilt wurde, erhalten Sie vom International Office eine E-Mail mit Informationen darüber, wie Sie ein Erasmus+ BIP-Stipendium für den Auslandsaufenthalt beantragen können.

FördersummeEinklappen

Förderfähig ist die Präsenzphase der tatsächlichen kurzfristigen physischen Mobilität (mind. 5 und max. 30 Tage). Die Fördersumme berechnet sich anhand der ERASMUS Förderraten und Aufstockungsbeträge

Aufenthaltsförderung

Mobilitätsdauer

Fördersumme

Tag 1 – 14

79 EUR / Tag

Tag 15 – 30

56 EUR / Tag

Zusätzlich erhalten Studierende im Förderprojekt 2025 einen Fahrkostenzuschuss, welcher abhängig von der Reisedistanz von Bayreuth zur Gastuniversität und dem verwendeten Transportmittel (siehe Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen) ist sowie nach Bedarf geförderte Reisetage.

Reisedistanz

Standardreise

Green Travel

10 und 99 KM

28 EUR

56 EUR

100 und 499 KM

211 EUR

285 EUR

500 und 1999 KM

309 EUR

417 EUR

2000 und 2999 KM

395 EUR

535 EUR

3000 und 3999 KM

580 EUR

785 EUR

4000 und 7999 KM

1.188 EUR

1.188 EUR

8000 KM oder mehr

1.735 EUR

1.735 EUR

Studierende mit sogenannten 'geringeren Chancen' können eine zusätzliche Förderung beantragen.

  • Bei Aufenthalten bis zu 14 Tagen einmalig 100 EUR
  • Bei Aufenthalten ab 15 Tagen einmalig 150 EUR

Laut ERASMUS+ Leitfaden trifft dies aktuell auf folgende Gruppen zu:

  • Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen,
  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus),
  • erwerbstätige Studierende, die ihre Tätigkeit für den Auslandsaufenthalt ab-/unterbrechen müssen,
  • Studierende und Graduierte mit einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung (GdB 20 oder mehr), die zu finanziellem Mehrbedarf führt,
  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, die zusätzliche Kosten im Ausland verursacht.

Hier können Sie weitere Informationen rund um das Thema „Social Top-Up“ finden.

AblaufEinklappen
  • Wenn Sie seitens des Lehrstuhls bzw. der Fachkoordination für das BIP ausgewählt wurden, werden Sie vom International Office zur Anmeldung im Online Formular aufgefordert.
  • Im Online Formular befindet sich eine genaue Anleitung und die Liste der benötigten Förderunterlagen.
  • Sie erhalten anschließend vom International Office die Fördervereinbarung (Grant Agreement)  
  • Nach Beantragung der 1. Rate vor Beginn des BIPs erhalten Sie 70% der geplanten Fördersumme
  • Nach Beendigung des BIPs reichen Sie die Abschlussdokumente über das Online- Formular ein und erhalten die Restsumme.

Verantwortlich für die Redaktion: Sabine Anders

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