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Eine Masterzugangsberechtigung ist ein akademischer Abschluss, der den Zugang zu einem Masterstudium an einer deutschen Universität eröffnet.

Die häufigste Masterzugangsberechtigung ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium. Auch andere, gleich- oder höherwertige Abschlüsse (Master, Diplom, Magister etc.) können den Zugang zu einem Masterstudium ermöglichen.

Abschlüsse ausländischer Hochschulen müssen mindestens gleichwertig mit einem 3-jährigen Bachelorstudium an einer deutschen Hochschule sein, um als Masterzugangsberechtigung anerkannt zu werden. Eine erste Orientierung, ob ein ausländischer Hochschulabschluss den Zugang zu einem Masterstudium in Deutschland erlaubt, bietet die Datenbank anabin.
Ausnahme: Computational Mathematics M.Sc. - hier ist ein 4-jähriger Bachelor erforderlich.

Wenn Sie das entsprechende Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben, dann können Sie auch ein aktuelles Transcript mit allen bislang erbrachten Leistungen einreichen. Die verbindlichen Regelungen zu den Qualifikationsvoraussetzungen für ein Masterstudium finden Sie in der Fachprüfungs- und Studienordnung.

Einzureichen in digitaler Form.

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