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International Office

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Anrechnung von Auslandsleistungen

Anerkennung von Auslandsleistungen

Viele Studierende möchten sich im Ausland erbrachte Leistungen für Ihr Studium in Bayreuth anerkennen lassen.

Bitte beachten Sie, dass das International Office nicht für die Anerkennung Ihrer Studienleistungen aus dem Ausland zuständig ist. Wenden Sie sich mit Anerkennungsfragen bitte direkt an den zuständigen Fachbereich.

Wir haben für Sie im Folgenden die wichtigsten Informationen zur Anerkennung und Umrechnung von Auslandsleistungen zusammengefasst.

Wo finde ich eine Kursübersicht meiner Gasthochschule?Einklappen

Bitte informieren Sie sich schon vor dem Austausch über das Kursangebot Ihrer Gasthochschule, um die Thematik einer möglichen Anerkennung mit Ihrem Fachbereich abklären zu können. Folgende Informationsquellen sollten bei Ihrer Recherche eingesehen werden:

  • aktuelles Online-Vorlesungsverzeichnis der Gasthochschule
  • falls dies noch nicht publiziert ist, Kurskatalog des Vorjahres
  • Erfahrungsberichte Ihrer Vorgänger
  • Fact Sheets in unserem Publisher
Benötige ich ein Learning Agreement?Einklappen

Studierende, die am Erasmus Programm teilnehmen oder eine Förderung durch das PROMOS Stipendium des DAAD erhalten, müssen zwingend ein Learning Agreement erstellen. Im Ausland sollen Sie mindestens 20 ECTS (oder das Äquivalent dazu aus Übersee) erwerben. Grundsätzlich empfiehlt es sich, an der Gastinstitution Kurse im gleichen Umfang wie lokale Studierende zu belegen.

Für Global Studierende aus Fachbereichen bei denen die Anerkennung von Auslandsleistungen nicht geregelt ist, empfehlen wir ebenso die Erstellung eines Learning Agreements.

Anerkennungsprozesse an der Universität BayreuthEinklappen

Viele Universitäten, vor allem außerhalb Europas, haben ein anderes Bewertungssystem als die Universität Bayreuth. Die dort erbrachten Noten müssen demnach erst in das bayerische System konvergiert werden.

Das International Office empfiehlt für die Umrechnung die modifizierte Bayerische Formel zu verwenden. Diese berücksichtigt neben den maximal erreichbaren Noten auch die Mindestnote zum Bestehen an der entsprechenden Universität. Es steht den Fachbereichen frei, welche Werte als „Min“ und „Max“ angewendet werden.

In dieser Tabelle haben wir für Sie einen Vergleich der unterschiedlichen Bewertungssysteme vorgenommen und ein Berechnungstool für die modifizierte bayerische Formel angelegt.

Hier finden Sie zudem die Notenskala der Universität Bayreuth.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Tabelle nur als Richtwert dient und keine Anerkennung bzw. Umrechnung garantiert. Nur Ihr Fachbereich bzw. das zuständige Prüfungsamt ist zur Anerkennung von Auslandsleistungen befugt.

Seitens einiger Fachbereiche wurde ein einheitliches Verfahren für die Anerkennung von Auslandsleistungen entwickelt.
Informationen zu den Anerkennungsmodalitäten finden Sie hier:

Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Fakultät für Kulturwissenschaften

Fakultät für Ingenieurwissenschaften

Wenn Ihr Fachbereich noch kein einheitliches Verfahren festgelegt hat, müssen Sie die Anerkennung in Absprache mit Ihrem Studiengangsmoderator bzw. Ihrer Studiengangsmoderatorin oder Fachverantwortlichen klären.


Verantwortlich für die Redaktion: Sabine Anders

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