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Promos

PROMOS Teilstipendium

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm „PROMOS“.

PROMOS bewegt (daad.de) ist eine gleichnamige Reportage des DAAD, in welcher interessante Menschen erzählen, wie und warum PROMOS sie bewegt. Lassen Sie sich inspirieren und informieren!

Die Universität Bayreuth vergibt im Rahmen von PROMOS Teilstipendien für außereuropäische Auslandsaufenthalte von Studierenden.

Der Bewerbungs- und Auswahlprozess wird zentral im International Office durchgeführt, nicht beim DAAD.

Interessierte Studierende wenden sich an Frau Paez im International Office der Universität Bayreuth.

Beratungen finden in der offenen Sprechstunde montags 9 -10 Uhr oder nach Vereinbarung statt.

Allgemeine BewerbungsvoraussetzungenEinklappen

Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der Universität Bayreuth, die:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • Deutschen gemäß §8 Absatz 1 Ziffer 2ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind,
  • nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolvent/innen, wenn sie an einem Studiengang an der Universität Bayreuth eingeschrieben sind mit dem Ziel, einen Abschluss zu erwerben,
  • in der Vergangenheit nicht durch PROMOS gefördert wurden.

Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind von Aufenthalten im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der/die Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.

Eine Förderung von Doktorand/innen ist grundsätzlich nicht möglich. Stipendienmöglichkeiten des DAAD für Doktorand/innen finden Sie hier.
Die Graduate School der Universität Bayreuth informiert zudem über weitere Fördermöglichkeiten während der Promotion.

FördermaßnahmenEinklappen

An der Universität Bayreuth können im Rahmen von PROMOS folgende Arten von Auslandsvorhaben in außereuropäischen Ländern gefördert werden. Dabei ist die physische Mobilität der Regelfall der Förderung.

Studienaufenthalte

  • Aufenthaltsdauer: mindestens ein Monat
  • Förderdauer: ein bis drei Monate

Studierende aller Studiengänge können gefördert werden.

Studienaufenthalte an Partnerinstitutionen der Universität Bayreuth werden vorrangig gefördert. Freemover-Vorhaben (selbstorganisierte Austausche) werden nachrangig gefördert.

Studierende, die eine finanzielle Förderung durch PROMOS für einen Studienaufenthalt erhalten, sind verpflichtet, ein Learning Agreement mit mindestens 20 ECTS Punkten (bzw. das Äquivalent dazu aus Übersee) zu erstellen und unterschrieben einzureichen.

Abschluss- und Studienarbeiten an Unternehmen oder Hochschulen sind ebenfalls förderbar. Die Betreuungszusagen eines Professors bzw. einer Professorin der Universität Bayreuth sowie der aufnehmenden Institution sind vor Förderbeginn einzureichen.

Abschluss- und Studienarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen, der später auch zur Erfolgskontrolle dienen kann.

Studienaufenthalte im ERASMUS+-Raum sind von einer PROMOS Förderung ausgeschlossen.

Praktikumsaufenthalte

  • Aufenthaltsdauer: mindestens sechs Wochen
  • Förderdauer: ein bis maximal drei Monate

Studiengangsbezogene Praktika Studierender der Universität Bayreuth im außereuropäischen Ausland können gefördert werden.

Studierende mit der festen Absicht, ein Praktikum im außereuropäischen Ausland zu absolvieren, können sich zunächst auch ohne Praktikumsvertrag fristgerecht (siehe Punkt 4.0) bewerben. Der Praktikumsvertrag muss vor Förderbeginn eingereicht werden.

Praktika, für die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD in Anspruch genommen werden können, wie z.B. IAESTE, Deutsche Auslandsvertretungen, Deutsche Schulen im

Ausland, Goethe Institut etc., dürfen nicht durch PROMOS gefördert werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.


Praktika im ERASMUS+-Raum sind von einer PROMOS Förderung ausgeschlossen.

Fachkurse

  • Dauer: maximal sechs Wochen

Fachkurse beinhalten Sommerkurse/-schulen, Workshops an Hochschulen und ähnliche Veranstaltungen mit einem klaren Fachbezug.

Studierende mit der festen Absicht, einen Fachkurs im folgenden Kalenderjahr zu belegen, können sich ohne Annahmeschreiben fristgerecht (siehe Punkt 4.0) bewerben und dieses im Laufe des Förderjahres nachreichen.  

Bitte beachten Sie, dass keine Förderung für Vortrags-, Exkursions- und Kongressreisen möglich ist. Eine Förderung von Kongressreisen kann über andere Programme des DAAD gefördert werden. Nähere Infos finden Sie auf der Webseite des Kongressreisenprogramms.

Sprachkurse

  • Dauer: mindestens drei Wochen bis maximal sechs Monate

Sprachkurse an Hochschulen oder etablierten Sprachinstitutionen mit einer Mindestzahl von 25 Unterrichtsstunden pro Woche können gefördert werden.

Studierende mit der festen Absicht, einen Fachsprachkurs im folgenden Kalenderjahr zu belegen, können sich ohne Annahmeschreiben fristgerecht bewerben und das Annahmeschreiben im Laufe des Förderjahres nachreichen

FörderumfangEinklappen

Teilstipendium Aufenthalt

Nominierte Studierende erhalten von der Universität Bayreuth im Rahmen des PROMOS Stipendiums das Teilstipendium Aufenthalt. Die monatliche Teilstipendienrate ist landesabhängig. Eine Übersicht der Länderpauschalen finden Sie hier.

Die Förderdauer des Aufenthaltes ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Förderbudget und beläuft sich in der Regel auf ein bis drei Monate. Ihr Aufenthalt wird in der Regel nur anteilig gefördert.

Die Höhe des Stipendiums entnehmen Sie der Stipendienvereinbarung. Diese wird nach Erhalt einer Aufnahmebestätigung Ihrer Gastinstitution mit Angabe genauer Aufenthaltsdaten erstellt und an Sie gesendet.

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in Form einer Einmalzahlung.

In der Kategorie Fach- und Sprachkurse kann alternativ zum Teilstipendium Aufenthalt die Kursgebührenpauschale von 500€ gezahlt werden.

Teilstipendium Mobilität

Bitte beachten Sie, dass das Teilstipendium Mobilität (Reisekostenpauschale) an der Universität Bayreuth im Regelfall nicht gefördert wird. Sollte eine Ausnahme von dieser Regel auftreten, werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt.

Kombinationsmöglichkeiten von PROMOS mit anderen Stipendien

  • DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
  • Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
  • Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zulässig. Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird.
  • Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden.
  • Entgeltliche Tätigkeiten während der Laufzeit des Stipendiums dürfen nur mit Zustimmung des Projektträgers durchgeführt werden.

Die Universität Bayreuth weist darauf hin, dass die PROMOS-Förderung bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern anzuzeigen ist.

Wenn Sie BAföG erhalten, sind Sie dazu verpflichtet, Ihr PROMOS-Stipendium bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG anzuzeigen.

PROMOS BewerbungEinklappen

PROMOS Bewerbungen werden über das MoveOn Portal getätigt und eingereicht. Das Bewerbungsportal öffnet einen Monat vor der jeweiligen Bewerbungsfrist. Nur fristgerechte und vollständige Bewerbungen können im Vergabeprozess berücksichtigt werden.

Fristen

  • Bewerbungsfrist 1. Dezember
    für Vorhaben, die in der ersten Jahreshälfte (Januar – Juni) beginnen
  • Bewerbungsfrist 1. Juni
    für Vorhaben, die in der zweiten Jahreshälfte (Juli – Dezember) beginnen
  • Der PROMOS Annahmeschein für Nominierte ist bis zur im Nominierungsschreiben genannten Frist via Email an outgoing-global-promos@uni-bayreuth.de zu senden.

Bewerbungsunterlagen

Folgende Unterlagen werden für eine Bewerbung benötigt:

  • Aktuelle Leistungsübersicht (PDF aus  cmlife)
    Wenn im aktuellen Masterstudiengang noch keine 20 ECTS Punkte erreicht wurden, dient das Bachelorzeugnis als Nachweis für den angegebenen Leistungsdurchschnitt.
  • Motivationsschreiben
    Die Vorlage für das Motivationsschreiben mit den zu thematisierenden Punkten finden Sie im Online-Bewerbungsformular sowie hier.
  • Sprachnachweis (DAAD, UBT Leistungsübersicht, UNIcert, IELTS, Cambridge, TOEFL etc.).
    Ein offizieller Sprachnachweis Ihrer Sprachkenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache ist erforderlich.
    Das Abiturzeugnis ist kein akzeptierter Sprachnachweis.
    Im Falle der Arbeitssprache Deutsch bitte Nachweis über Landessprache einreichen.
    Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein (Ausnahme Leistungsübersicht).
    Bei Fragen bezüglich anderweitigen Sprachnachweisen bitte Rücksprache mit dem INO halten.
  • Immatrikulationsbescheinigung an der UBT für die Dauer des Auslandsaufenthaltes
  • Passkopie
  • Letter of Acceptance der Gastuniversität bzw. Praktikums- oder Betreuungszusage (falls zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits vorhanden)

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können.

Rückwirkende Bewerbungen sind vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.

AuswahlkriterienEinklappen

Eine qualitative Auswahl der Stipendiat/innen erfolgt aufgrund der folgenden Kriterien:

  • Sprachnachweis (Sprachhürdenmodell)
  • Studienleistung (75%)
  • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf (25%)

Das Sprachhürdenmodell dient zur Qualitätssicherung im Auswahlverfahren. Erfolgreiche Bewerber/innen müssen ausreichende Fremdsprachkenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache in Form eines aktuellen Sprachzertifikats nachweisen. Bewerber/innen, die diese Sprachhürde nicht erfüllen, können im Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigt werden.

Ablauf des Bewerbungs- und AuswahlverfahrensEinklappen

Es werden nur fristgerechte und vollständige Bewerbungen beim Auswahlverfahren berücksichtigt. Bewerbungen mit fehlenden bzw. ungültigen Sprachnachweisen werden als “Sprachhürde nicht genommen” eingestuft und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen werden anhand eines Punktesystems bewertet, wobei Ihre erbrachte Studienleistung mit 75% und das von Ihnen angefertigte Motivationsschreiben mit 25% gewichtet werden. Die Präsidialkommission für Internationale Angelegenheiten entscheidet nach Aktenlage über die Auswahl der Stipendiat/innen.

Grundsätzlich als förderwürdig eingestufte Bewerber/innen, welche aufgrund von nicht ausreichenden Fördermitteln keine Nominierung erhalten haben, werden auf einer Warteliste vermerkt. Im Falle einer Nachbewilligung zusätzlicher Mittel durch den DAAD oder bei Absagen unter den ausgewählten Stipendiat/innen, können Bewerber/innen von der Warteliste nachrücken. Sollte dies eintreten, werden die betroffenen Bewerber/innen unverzüglich per E-Mail kontaktiert.

Über das Ergebnis Ihrer Bewerbung im Auswahlverfahren erhalten Sie im Laufe des Dezembers bzw. Junis Bescheid.

Nominierte Bewerber/innen erhalten eine verbindliche PROMOS Annahmebescheinigung via Email, welche fristgerecht unterzeichnet per Email an outgoing-global-promos@uni-bayreuth.de zurückzusenden ist.

Reisewarnungen und VersicherungsschutzEinklappen

Reisewarnungen

Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Land oder die Region vor, so darf die Universität Bayreuth keine Stipendienvereinbarung/Stipendienzusage schließen/ausstellen. Mobilitäten zu Lehrzwecken gehören nicht zur Kategorie „nicht notwendiger und touristischer Reisen“.

Wird nach Beginn des Aufenthalts vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, werden die Stipendiat/innen zur Ausreise nach Deutschland aufgefordert.

Stipendiat/innen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie sich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (Elektronische Registrierung: "Elefand") registrieren sollten.

Allgemeine Hinweise zur Sicherheitsvorsorge für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland finden Sie hier.

Versicherungsschutz

Es liegt in der Verantwortung der Stipendiat/innen für die Dauer des Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich direkt bei Ihrer Versicherung oder beim DAAD.

Zum Abschluss einer ergänzenden Auslandskrankenversicherung und einer Haftpflichtversicherung, die im jeweiligen Gastland Versicherungsschutz bietet, wird geraten.

Es ist dringend zu beachten, dass weder das PROMOS Stipendium des DAAD noch das International Office der Universität Bayreuth Versicherungsschutz bietet und diese Leistungen von Stipendiat/innen selbst zu übernehmen sind.


Verantwortlich für die Redaktion: Sabine Anders

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