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Joint PhD & Cotutelles (binationale Promotionen)

Joint PhD bzw. Cotutelle-Verfahren sind grundsätzlich nach Maßgabe der jeweiligen Promotionsordnungen möglich und müssen zu Beginn der Promotion und unter Einbeziehung alle Stakeholder (v.a. Betreuer, Dekanate, Graduiertenzentren) erfolgen. Als Hilfestellung zur Standardisierung der Verfahren mit klaren Zuständigkeiten, Erklärung der Abläufe und zur Qualitätssicherung wurden zwei Dokumente erarbeitet, die als Orientierungshilfe dienen. Beide Dokumente sind über das Intranet der Graduate School abrufbar.


Verantwortlich für die Redaktion: Sabine Anders

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