Förderraten in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027
Die Förderung des Auslandsstudiums durch das Erasmus-Programm umfasst zum einen den Erlass der Studiengebühren an unseren Erasmus-Partnerhochschulen im Ausland und zum anderen eine finanzielle Förderung aus EU-Mitteln.
Die Höhe der Förderung ist dabei bestimmt durch die Finanzmittel in den einzelnen Erasmusprojekten.
- Förderraten für die MobilitätEinklappen
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Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Je nach Zielland gelten folgende Monatssätze für Studienaufenthalte:- Gruppe 1 (monatlich 600 EUR): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
- Gruppe 1 (monatlich 600 EUR): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Top-Up für Studierende und Graduierte mit geringen ChancenEinklappen
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Studierende mit geringeren Chancen erhalten monatlich 250 Euro zusätzlich zu Ihrem Erasmus+-Zuschuss.
Im ERASMUS Projekt 2022 trifft dies auf folgende Gruppen zu:
- Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
- Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus.
- erwerbstätige Studierende
Für die Beantragung des Zuschusses muss die Ehrenwörtliche Erklärung zu geringen Chancen online eingereicht werden.
- Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen (Green Travel)Einklappen
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Studierende erhalten in der neuen Programmgeneration 2021-2027 ein Top-Up von 50,00 Euro für umweltfreundliches Reises und können außerdem bis zu vier zusätzliche Fördertage beantragen.
Eine umweltfreundliche Reise findet laut ERASMUS+ Leitfaden zum Großteil mit nachhaltigen Verkehrsmitteln wie Bus, Zug oder Carsharing statt.
Das Reisen mit eigenem Auto und ohne Mitfahrer sowie Flugzeug oder Fähre gilt nicht als emissionsarm und kann demnach nicht durch das Top-Up ergänzt werden.
Die Ehrenwörtliche Erklärung zum grünen Reisen muss zur Beantragung des Zuschusses vorab online eingereicht werden.
Eine nachträgliche Beantragung ist laut der Regularien im ERASMUS Programm nicht zulässig.
Wichtig: Nachweise zu klimafreundlichen Reisen werden stichprobenartig kontrolliert. Belege zur umweltfreundlichen An- und Abreise müssen daher fünf Jahre im Original aufbewahrt und bei Aufforderung im International Office zur Prüfung eingereicht werden. Sollte der Nachweis nicht möglich sein, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
- FördersummeEinklappen
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Die Förderung wird anhand der oben genannten Fördersätze monatlich berechnet und kann pro Aufenthalt für maximal 4 Monate (120 Tage) bezogen werden.
Die Auszahlung erfolgt in 2 Raten:
- 1. Rate etwa 70 % (nach Beginn des Aufenthaltes)
- 2. Rate etwa 30% (nach Beendigung des Aufenthaltes)
Dabei wird als Grundlage für die erste Auszahlung der Aufenthaltsdauer der Zeitraum herangezogen, den die Gastuniversität im Zulassungsschreiben festlegt.
Maßgebend für die endgültige Berechnung der Fördersumme ist die tatsächliche Aufenthaltsdauer, die die ausländische Gasthochschule durch das Certificate of Arrival sowie das Certificate of Departure bestätigt.
Dieser tatsächliche Förderanspruch wird dann in der zweiten Ratenzahlung mit der ersten Rate verrechnet.
Einführungswochen oder Sprachkurs
Sprachkurse oder Einführungsveranstaltungen an der ausländischen Hochschule, die vor dem eigentlichen Semesterstart stattfinden können zusätzlich gefördert werden.
Als Nachweis muss eine Teilnahmebestätigung mit den Dokumenten der 2. Rate abgegeben werden. - 1. Rate etwa 70 % (nach Beginn des Aufenthaltes)
- Rückforderung der AuslandsbeihilfeEinklappen
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Gegenüber dem DAAD / der EU in Bonn muss das International Office Auslandsstudienaufenthalte in Form der vollständigen Förderunterlagen nachweisen. Sollten die Unterlagen nicht vollständig abgegeben worden sein, muss die gesamte Auslandsbeihilfe zurückgezahlt werden.