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International Office

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Interkulturelle Germanistik, Bachelor of Arts (B.A.)

Einschreibungsprozess für EU-Bürger:


Um sich einschreiben zu können, müssen Sie über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung (HZB) sowie die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Damit es zu keinen Problemen bei der Einschreibung kommt, empfehlen wir daher dringend, diese beiden Punkte möglichst frühzeitig durch das Incoming Degree Team vorprüfen zu lassen, insbesondere in bestimmten Fällen (siehe unten). Nutzen Sie hierfür bitte die Uploadmöglichkeit im Bewerbungsantrag (Schritt 3) in CAMPUSonline.

  • SCHRITT 1: Anlegen eines Basiskontos in CAMPUSonline (Leitfaden).

  • SCHRITT 2: Anlegen einer Bewerbung für den Studiengang, in den Sie sich einschreiben wollen (Leitfaden).

  • SCHRITT 3: (optional): Einreichung der in CAMPUSonline gelisteten Unterlagen per Upload, um eine Vorprüfung Ihrer Dokumente durch das International Office zu ermöglichen.

Unterlagen für die Vorprüfung der formalen Zugangsvoraussetzungen durch das International Office

Dokumente, die von allen Bewerbern eingereicht werden müssenEinklappen
  • Sekundarschulabschluss mit Fächer- und Notenübersicht in Originalsprache
  • Sekundarschulabschluss mit Fächer- und Notenübersicht in vereidigter Übersetzung (in Deutsch oder Englisch)
  • Sprachnachweis Deutsch Niveaustufe B2 gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) für Sprachen; einzureichen bis spätestens Ende des 2. Semesters; spätestens zur Einschreibung muss B1 nachgewiesen sein
  • Tabellarischer Lebenslauf
    Bitte diese Vorlage herunterladen und ausfüllen
Gegebenenfalls sind weitere Zusatzdokumente verpflichtend:Einklappen
Haben Sie bereits studiert?Dann reichen Sie bitte einen Nachweis Ihrer bisherigen Studienleistungen (Transcript of Records) und falls bereits vorhanden, Ihre Studienabschlussurkunde; jeweils in der Originalsprache und als deutsche oder englische Übersetzung ein
Sie haben ein Studienkolleg in Deutschland besucht?Reichen Sie in diesem Fall bitte auch das Zeugnis über die Feststellungsprüfung ein. Bitte beachten Sie, dass Zwischenzeugnisse vom Studienkolleg leider nicht berücksichtigt werden können.
Länderspezifische ZusatzdokumenteAbhängig vom Land, in dem Sie Ihre Vorbildungsnachweise erworben haben, müssen Sie ggf. noch weitere Dokumente einreichen.
Haben Sie ein IB-Diploma erworben?
  • Bewerber mit IB-Diploma müssen stets das Transcript für die letzten beiden Schuljahre vorlegen, damit die durchgängige Belegung der IB-Fächer geprüft werden kann.
  • Wenn absehbar ist, dass Sie Ihr IB-Diploma nicht vor Ende der Bewerbungsfrist erhalten werden, müssen Sie alternativ zum IB-Diploma bei Ihrer Bewerbung einen Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern vorlegen. Dieser Bescheid muss bis Ende April bei der Zeugnisanerkennungsstelle beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie hier (siehe Merkblatt Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma / Diplôme du Baccalauréat International")

In diesen Fällen, sollten Sie Dokumente zur Vorprüfung bis spätestens Ende Juli / Januar hochladen:

Sie besitzen einen Sprachnachweis, aber wird dieser Nachweis auch bei der Einschreibung akzeptiert?Einklappen

Dies können Sie hier prüfen. Wenn Ihr Sprachnachweis nicht auf unserer Liste steht, können Sie an unserer internen DSH-Prüfung teilnehmen. Damit wir Ihnen rechtzeitig die Zulassung sowie die für die DSH-Anmeldung erforderlichen Informationen zukommen lassen können, müssen uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (einschließlich Ihrem aktuellen Deutschzertifikat) bis spätestens Ende Juli / Januar vorliegen.

Müssen Sie womöglich erst ins Studienkolleg, bevor Sie in Deutschland studieren können?Einklappen

Informationen dazu, wie Sie das vorab selbst herausfinden können, finden Sie hier. Wenn Sie nur eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung haben, müssen Sie zunächst ein Studienkolleg absolvieren (mehr erfahren). Um an der Aufnahmeprüfung für das Studienkolleg teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Zuweisung der Universität Bayreuth.
Wir müssen dem Studienkolleg alle unsere Kandidaten bis Ende Juli / Januar gemeldet haben. Wenn Sie also an der nächsten Aufnahmeprüfung für das Studienkolleg teilnehmen möchten, müssen uns rechtzeitig alle prüfungsrelevanten Unterlagen von Ihnen vorliegen, damit wir Sie anmelden können.

  • SCHRITT 4: Sobald die Zulassung von der Studierendenkanzlei eingetragen wurde, den Studienplatz annehmen.

  • SCHRITT 5: Antrag auf Einschreibung drucken und zusammen mit allen für die Einschreibung geforderten Unterlagen (in beglaubigter Kopie) an die aufgedruckte Adresse per Post senden. Alternativ können Sie auch persönlich mit dem Antrag und Unterlagen in die Studierendenkanzlei kommen.


Allgemeine Informationen

FristenEinklappen

Bei diesem Studiengang gibt es für EU-Bürger keine Bewerbungsfrist. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie Ihre Unterlagen in einigen Fällen (siehe oben) bis Ende Juli / Januar abgeben sollten. Für die Einschreibung gelten dieselben Fristen wie für Deutsche.

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?Einklappen

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Ansprechpartner für internationale Bewerbende finden Sie hier.

Sie möchten mehr über das Thema Hochschulzugangsberechtigung erfahrenEinklappen

Hier finden Sie einige hilfreiche Informationen, um mehr über Ihren Hochschulzugang zu erfahren.

Sie haben Fragen zu Ihrer Einschreibung oder den Dokumenten für die EinschreibungEinklappen

Bitte wenden Sie sich direkt an die Studierendenkanzlei.

Sie haben sich beworben, aber noch keine Zulassung erhaltenEinklappen

Die Zulassung muss bei allen Bewerbern, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, manuell durch die Studierendenkanzlei eingetragen werden. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sollten Sie Ihre Zulassung nach einer Woche noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei.


Verantwortlich für die Redaktion: Natascha Turek

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